Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 32/2026
Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufgebot 6 II 10/25 KW 32

-Anzeige-

Aufgebot

Die Volksbank Rhein-Nahe Hunsrück eG, Salinenstraße 34, 55543 Bad Kreuznach hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 18594298, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Oberhausen [bei Kirn], Blatt 662 und 663, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 140.000,00 EUR 15 % Zinsen jährlich sowie 5 % Nebenleistungen.

Eingetragener Berechtigter:

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG

Bad Kreuznach

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 16.11.2026 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, den 16.07.2026 — 
Das Amtsgericht — 
6 II 10/25 —