Nachdem wir in den vergangenen Wochen verstärkt Hinweise über gesichtete Ratten erhalten haben und entsprechende Maßnahmen getroffen wurden, möchten wir mit dieser Pressemitteilung auf die Meldepflicht und auf die Verhaltensweisen hinweisen, die einer Vermehrung der Rattenpopulation entgegenwirken.
Toiletten und Waschbecken verleiten dazu, allerlei Abfall hineinzuwerfen. Die Folge daraus -> der heruntergespülte Müll stört die Prozesse der Abwasserentsorgung und Abwasserreinigung im Klärwerk ganz erheblich. Feste Abfälle ( z.B. Tampons, Binden, Kaffeesatz, Watte, Ohrenstäbchen, Feuchttücher, Farben/Chemikalien u.a.m) verstopfen nicht nur Ihre Rohre auf dem Grundstück - sondern sie müssen mit viel Aufwand im Klärwerk aus dem Abwasser herausgefiltert werden. Essensreste im Abwasser fördern die Rattenvermehrung. Auf Nahrungssuche in den Abwasserkanälen, Mülltonnen, auf Komposthaufen, usw. können Ratten eventuelle Krankheitskeime aufnehmen und durch ihre Ausscheidungen übertragen.
Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch einfach telefonisch (06752 135-0) oder per E-Mail (ordnungsamt@kirner-land.de), erfolgen. Die Grundlagen für Maßnahmen zur Rattenbekämpfung ergeben sich aus der Schädlingsbekämpfungsverordnung. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist jeder
Grundstückseigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung einzuleiten. Sollten Sie auf Ihrem Privatgrundstück einen Rattenbefall bemerken, wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma. Diese finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten (www.gelbeseiten.de) unter "Schädlingsbekämpfung".
Bitte helfen Sie mit bei der Bekämpfung und beachten Sie folgende Tipps:
Durch Ihre Mithilfe beim korrekten Entsorgen von festen Abfällen, tragen Sie aktiv zu niedrigeren Betriebskosten für das Reinigen des anfallenden Schmutzwassers bei.
Vielen Dank.