1. Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Es lag kein Vorschlag vor. Eine Wahl fand nicht statt.
2. Neuwahl von Ausschussmitgliedern
Gemäß § 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde bildet der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss, der aus drei Mitgliedern und jeweils einem stellvertretenden Mitglied besteht. Die Mitglieder des Ausschusses werden aus der Mitte des Ortsgemeinderates gewählt.
Durch den Rücktritt von Philipp und Christoph Drusenheimer aus dem Gemeinderat haben diese auch ihr Amt als Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss verloren.
Daher ist die Neuwahl von zwei Mitgliedern für den Rechnungsprüfungsausschuss erforderlich.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Abstimmung offen abzuhalten.
Carsten Flohr und Carsten Korn wurden als neue Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen.
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Entlastung des Ortsbürgermeisters und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Fritz Hill, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Marcel Steffens lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie/Er nahm/en an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
4. Feststellung des Jahresabschlusses 2021, Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Fritz Hill, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses.
Bei Marcel Steffens lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie/Er nahm/en an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
5. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirner Land; Beratung über den Flächennutzungsplan der Ortsgemeinde Limbach
Nach kurzer Beratung wurde der TOP vertagt. Aufgrund der Neubesetzung des Ortsgemeinderates wird der zuständige Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde Kirner Land die Thematik bei einem neuen Termin nochmal genauer erläutern.
6. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es lagen keine Anfragen vor.
7. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner beschwerte sich über die zunehmende Lärmbelästigung bei Brauchtumsfesten und sonstigen Veranstaltungen/Feiern, die in und um das Bürgerhaus stattfinden.
Der Vorsitzende dankte dem ehemaligen Hausmeister, Herrn Siegmund Matzke, für 25 Jahre Tätigkeit in der Gemeinde und überreichte ihm als Anerkennung ein Präsent.