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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 33/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bärenbach für das Haushaltsjahr 2025 vom 15.08.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bärenbach hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBL.S.153) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 02.03.2006 (GVBL.S. 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:

bisher veranschlagt

neu festgesetzt

verzinste Kredite auf

0 €

27.000 €

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Haushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu den günstigsten Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 160.000 €

§ 5 Hebesätze für die Gemeindesteuern

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  345 v.H.

Grundsteuer B  —  500 v.H.

Gewerbesteuer 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund —  48,00 €

für den zweiten Hund  —  60,00 €

für jeden weiteren Hund  —  72,00 €

§ 6 Festsetzung von Gebühren und wiederkehrenden Beiträgen

Gebühren für die Benutzung gemeindlicher Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.

Fremdenverkehrsbeiträge i.S. von § 36 KAG werden für das Haushaltsjahr 2025 nicht festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum:

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2019: 1.853.784 €

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2020: 1.868.347 € vorläufig

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2021: 1.745.828 € vorläufig

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2022: 1.707.324 € vorläufig

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2023: 1.731.584 € vorläufig

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2024: 1.766.634 € Ansatz

Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2025: 1.685.584 € Ansatz

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beschäftigte trifft in 2025 nicht zu.

§ 11 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbeamtenbesoldungsgesetzes vom 14.04.1999 an Beamtinnen und Beamte entfällt.

§ 12 Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen zur Bewirtschaftung oder zum Stellenplan entfallen.

§ 13 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

Ortsgemeinde Bärenbach, den 15.08.2025
(Franz)
Ortsbürgermeister

Hinweise zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

Die Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan wurde der Kommunalaufsicht gem. § 97 Abs.2 GemO mit Schreiben vom 02.07.2025 zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Verfügung vom 08.07.2025 wurde der Investitionskredit von 27.000 Euro sowie der Liquiditätskredit in Höhe von 160.000 Euro genehmigt.

Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgt im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kirner Land vom 15.08.2025.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.08.2025 bis einschließlich 26.08.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land in 55606 Kirn, Bahnhofstr. 31- Finanzabteilung - zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Rechtsverletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Bärenbach, den 15.08.2025
(Franz)
Ortsbürgermeister