Eingeschränkte Erreichbarkeit der Kreisverwaltung über De-Mail
Aufgrund eines Providerwechsels ist die Kreisverwaltung zwischen dem 01.09. und dem 15.09.2022 nicht über De-Mail erreichbar.
Eine Übersicht über die alternativ zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle findet sich unter: https://www.kreis-badkreuznach.de/impressum.
Die regulären E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von dem Providerwechsel nicht betroffen.
Ausnahmegenehmigung in der Landwirtschaft für EULLa-Programmteile wegen Brandgefahr
Ab sofort ist die Pflege oder der Umbruch der einjährigen Begrünungsmischungen, die im Rahmen des EULLa-Programmteils Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau angelegt wurden, im Jahr 2022 zulässig. Dies teilt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene Brandgefahr. Ebenso wird, für das Jahr 2022, die, im EULLa-Programmteil Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten, in Ziffer 3.1 genannte Frist für den Anbau von Zwischenfrüchten vom 15. September bis zum 1. Oktober verlängert.
Betriebe die von einer dieser Ausnahmegenehmigungen Gebrauch machen möchten, haben dies vorab bei der für sie zuständigen Kreisverwaltung schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Informationen zu den jeweiligen Programmteilen erhalten Sie online unter www.agrarumwelt.rlp.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung (Dirk Leyendecker 0671 803-1813, Julian Weirich 0671 803-1814, Sascha Bott 0671 803-1817 und Sascha Reinhardt 0671 803-1819).