Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 34/2022
Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kreisverwaltung Bad Kreuznach

Ausnahmegenehmigung in der Landwirtschaft für EULLa-Programmteile wegen Brandgefahr

Ab sofort ist die Pflege oder der Umbruch der einjährigen Begrünungsmischungen, die im Rahmen des EULLa-Programmteils Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau angelegt wurden, im Jahr 2022 zulässig. Dies teilt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier mit. Hintergrund ist die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene Brandgefahr. Ebenso wird, für das Jahr 2022, die, im EULLa-Programmteil Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten, in Ziffer 3.1 genannte Frist für den Anbau von Zwischenfrüchten vom 15. September bis zum 1. Oktober verlängert.

Betriebe die von einer dieser Ausnahmegenehmigungen Gebrauch machen möchten, haben dies vorab bei der für sie zuständigen Kreisverwaltung schriftlich oder mündlich anzuzeigen. Informationen zu den jeweiligen Programmteilen erhalten Sie online unter www.agrarumwelt.rlp.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung (Dirk Leyendecker 0671 803-1813, Julian Weirich 0671 803-1814, Sascha Bott 0671 803-1817 und Sascha Reinhardt 0671 803-1819).