Liebe Mitbürger/innen,
lt. Satzung vom 25.10.2001 haben die anliegenden Eigentümer die Pflicht zur Reinigung der Gemeindestraßen. Die reinigungspflichtige Fläche geht bis zur Straßenmitte. Das Säubern der Straße umfasst die Beseitigung von Kehrricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, insbesondere die Säuberung der Straßenrinnen. Auch dürfen keine Hecken oder andere Gewächse in den Verkehrsraum der Straße ragen und müssen zurückgeschnitten werden. Ein Missachten dieser Pflicht, ist ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die gültige Satzung kann beim Ortsbürgermeister oder Online auf der Homepage der Verbandsgemeinde Kirner-Land (Ortsgemeinden/Schneppenbach/Satzungen) eingesehen werden.