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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 34/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 17.07.2023

1.):

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

a) Aufstellungsbeschluss

b) Beschluss über die Anträge der Ortsgemeinden

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Bevor Bürgermeister Thomas Jung in den Tagesordnungspunkt einstieg informierte er, dass ihm gestern (16.07.2023) ein Antrag der CDU-Fraktion zugegangen sei.

Bevor der Antrag im Detail vorgetragen wurde stellte der Vorsitzende klar, dass Beigeordneter Hans Helmut Döbell und Fraktionsvorsitzender Michael Schmidt von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen sind. Allerdings dürfen beide bei der Beratung zum Antrag mitwirken. Dies habe er so mit dem Gemeinde- und Städtebund abgeklärt.

Der Vorsitzende bat nun den Fraktionsvorsitzenden Claus Tressel, den Antrag vorzutragen. Der Antrag ist dieser Niederschrift beigefügt.

Anschließend nahm Bürgermeister Jung zu einigen Punkten Stellung:

Die Aussage, die Kreisverwaltung sehe ein Vorgehen ohne Gesamtbetrachtung der Verbandsgemeinde eher kritisch, ist falsch. Die untere Landesplanungsbehörde empfiehlt ein koordiniertes Vorgehen im Hinblick auf Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang aber, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zügig vorangetrieben werden soll und Instrumente wie der Flächennutzungsplan im Konflikt mit der zeitnahen Realisierung von Einzelprojekten steht. Bis entsprechende Vorgaben durch eine Teilfortschreibung oder eine Konzeption gemacht werden können, ist die Einzeländerung die einzige Möglichkeit, Baurecht zu schaffen. Dies wurde der Verwaltung von der Kreisverwaltung bestätigt.

Weiterhin wurde seiner Meinung nach die VG Wittlich-Land in dem Antrag falsch zitiert.

Der Vorsitzende fand die Vorgehensweise nicht gut. Zunächst sollten doch die Mitarbeiter im Haus angesprochen werden, um noch offene Fragen zu klären. Dies habe er sehr oft angeboten und es wurde nur wenig genutzt. Die Ortsgemeinden haben im Rahmen ihrer Planungshoheit ihre Bebauungspläne geändert und entsprechende Anträge zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land gestellt (es gibt noch keinen gemeinsamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land, das Verfahren zur Aufstellung läuft bereits). In Bezug auf den Flächennutzungsplan befinde man sich in einem 3-stufigen Verfahren, bei diesem Beschluss handelt es sich um die 1. Stufe. Das Aufstellen einer Potentialanalyse würde die Maßnahmen zeitlich verzögern. Wenn der Gesetzgeber die PV-Anlagen ähnlich wie die Windkraftanlagen als privilegierte Fläche einstuft, was in absehbarer Zeit geplant ist, hat eine Ortsgemeinde kein Mitspracherecht mehr bei der Standortfrage.

Ratsmitglied Werner Speh merkte an, es sei unausweichlich die Beschlüsse in der heutigen Sitzung zu fassen. Die Planungshoheit liege bei den Ortsgemeinden.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian sagte, dass der Zeitpunkt des Antrages nicht glücklich sei, aber man wolle den Energiewandel und müsse dementsprechend handeln. Mit dem Beschluss heute geben man noch nichts aus der Hand.

Beigeordnete Cornelia Dhonau-Wehner sieht dies nicht so. Sie verwies auf § 8 BauGB (Zweck des Bebauungsplans) und merkte an, dass mit der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden kann (Parallelverfahren). Zudem bemängelte sie die kurzfristige Planung dieser Sitzung und die Arbeit des Bauamtes.

Ratsmitglied Heike Beenen kritisierte ebenfalls den Zeitpunkt der Sitzung. Ein Termin nach der Infoveranstaltung mit Herrn Dr. Meiborg vom Gemeinde- und Städtebund am 19.07.2023, bei dem es um die AöR gehe, wäre ihrer Meinung passender.

Bürgermeister Thomas Jung machte noch einmal deutlich, dass man mit dem heutigen Beschluss nicht das Heft des Handelns aus der Hand gebe. Vor einigen Wochen habe man mit den Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden diskutiert, ob die Verbandsgemeinde regulativ Einfluss nehmen soll und die Flächen für PV-Anlagen im VG-Gebiet begrenzt werden sollen. Dies sollten die Fraktionen intern diskutieren. Zudem erreiche man mit dem vorliegenden Beschluss noch lange nicht die angedachte Grenze von 5% des VG-Gebietes.

Beigeordnete Dhonau-Wehner bestand darauf, eine Potentialanalyse in Auftrag zu geben, damit alle in Frage kommenden Flächen bekannt sind. Zudem sollte die Gründung der AöR schnellstmöglich vorangetrieben werden.

Beigeordneter Hans Helmut Döbell erläuterte hierzu, dass Sinn und Zweck der AöR nie der Kauf von Flächen war, sondern das Einfangen der Einspeisevergütung und die Beteiligung an der Wertschöpfung.

Ratsmitglied Norbert Stibitz machte klar, dass der Verbandsgemeinderat ein Instrument für die gesamte Verbandsgemeinde sei, die Ortsgemeinden sollen ihre Planungshoheit ausüben, es sollen keine Hoheiten angegriffen werden. Allerdings sei ihm nicht klar, was passiert wenn Ortsgemeinden Flächen mit einem hohen Ertragswert aussuchen. Daraufhin erläuterte Bürgermeister Jung, dass alle Flächen in einem Verfahren geprüft werden, wenn Flächenkonflikte bestehen, wird die Maßnahme nicht genehmigt.

Nach eingehender Diskussion stellte Bürgermeister Thomas Jung den Antrag der CDU auf Vertagung des Tagesordnungspunktes

1: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land

a)

Aufstellungsbeschluss

b)

Beschluss über die Anträge der Ortsgemeinden

1) Anträge der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen

2) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanlagen

3) Antrag der Ortsgemeinde Otzweiler - Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen

4) Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanagen

c)

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Erstellung einer Potentialanalyse zur Abstimmung. Der Antrag wurde abgelehnt.

a) Aufstellungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat beschloss, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, die Änderung und 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, gem. § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1 S. 2414).

b) Beschluss über die Anträge der Ortsgemeinden

1a)

Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“

1b)

Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanlage „Itzbach-In den weißen Äckern“

1c)

Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanlage „Büstiger Kumpf“

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen „Itzbach-In den weißen Äckern Nord“, „Itzbach-In den weißen Äckern“ und Büstiger Kumpf“, stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

Bei der Fläche „Itzbach-In den weißen Äckern“, muss ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden, dass von dem Betreiber veranlasst wird.

Bei der Fläche „Büstiger Kumpf“, muss ebenfalls ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden, dass allerdings durch die Verbandsgemeinde veranlasst werden muss (siehe 1d).

„Itzbach-In den weißen Äckern Nord“

„Itzbach-In den weißen Äckern“

„Büstiger Kumpf“

2) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler - Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanalage „Am Schlag“ und „Aufm Heringskopf“

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen „Am Schlag“ und „Aufm Heringskopf“ stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

„Am Schlag“  —  Aufm Heringskopf“

3) Antrag der Ortsgemeinde Otzweiler - Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanalagen

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Otzweiler auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

4) Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden - Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanalagen „An der Süßwies“ und „Auf der Höhe-An der Lehmkaul“

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen „An der Süßwies“ und „Auf der Höhe-An der Lehmkaul“ stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

„Auf der Höhe-An der Lehmkaul“  —  „An der Süßwies“

5) Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden - Baugebietsfläche „Schodenacker“

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die im Bebauungsplan „Schodenacker“ festgesetzte „M“ Baugebietsfläche, in die Baugebietsfläche „WA“ stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

6) Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun - Änderung/Erweiterung Gewerbegebiet

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Änderung/Erweiterung des Gewerbegebietes „Zwischen Nahe und Bundesbahn südöstlich der Ortslage Hochstetten-Dhaun“ stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

7) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler - Errichtung Ruhewald

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für die Errichtung eines Ruhewaldes stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

Zu 1-4

In den Ortsgemeinden Hochstetten-Dhaun, Hennweiler, Otzweiler und Schwarzerden, sind bereits Beschlüsse zur Aufstellung eines Bebauungsplanes über die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen (Sondergebiete) gefasst worden.

Mit der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, werden auf der Ebene der Verbandsgemeinde die bauplanungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, an den vorgesehenen Standorten die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen - Sondergebiete, zu ermöglichen.

Eine weitere Konkretisierung der Nutzung erfolgt über die Aufstellung von Bebauungsplänen, die in der Planungshoheit der jeweiligen Ortsgemeinden liegen.

Zu 5-7:

In den Ortsgemeinden Schwarzerden, Hochstetten-Dhaun und Hennweiler, sind in rechtskräftige Bebauungspläne (Hochstetten-Dhaun und Schwarzerden), die Baugebietsfläche bzw. der Bebauungsplan erweitert und geändert worden. In der Ortsgemeinde Hennweiler muss die Fläche „Ruhewald“ in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden. Ein Bebauungsplan ist für diesen Bereich nicht erforderlich.

c) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Der Verbandsgemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

2.):

Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme folgender Spenden zu:

Spender

Verwendungszweck

Sparkasse Rhein-Nahe

Feuerwehr Simmertal; Jugendarbeit

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

Schulgarten Simera Grundschule

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

Projekt: Integration erfolgreich weiterführen, Weiterbeschäftigung Fachkraft für Integration

Bärbel Fuchs, Kirn

Für Feuerwehrkameraden Kirn

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG

Pflege der Wanderwege im Kirner Land

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

24 Stunden von RLP

Kreissparkasse Birkenfeld

24 Stunden von RLP

3.):

Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

a)

Bürgermeister Jung erläuterte, dass die Beschaffung der Gasversorgung für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde grundsätzlich ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 3 GemO ist, welches nach feststehenden Regeln erledigt werden kann, ohne dass sich ein Gremium gesondert damit befassen muss. Die Energiebeschaffung ist ein sehr schnelllebiges Geschäft. Angebote zur Energielieferung gelten teilweise nur bei einem Vertragsschluss im Laufe eines Tages oder einer Stunde, manche sogar nur bei einer Zusage innerhalb von 15 Minuten. Daher ist hier ein absolut kurzfristiges Handeln vonnöten. Eine längerfristige Beschlussfassung in Gremien ist daher nicht umsetzbar.

Die Verwaltung hat im Rahmen der freihändigen Vergabe (Vergabeerleichterung des Bundes bis Ende 2023) vier Unternehmen zur Abgabe von Angeboten angefragt. Nach dem Abgabetermin lagen zwei Angebote vor, zwei Unternehmen konnten zu diesem Zeitpunkt kein Angebot einreichen. Die erwartete jährliche Gesamtabnahmemenge für die VG wird mit ca. 1.385.899 kWh (Abnahmemenge aus Vorjahr) kalkuliert. Das wirtschaftlichste Angebot der EON lag bei 82.039,45 Euro und wurde angenommen. Ein weiteres Angebot zu einem Betrag von 85.925,74 Euro lag vor.

b)

Bürgermeister Jung informierte, dass eine Teillieferung der Hochleistungssirenen demnächst erfolgt. Aktuell laufe die Planung für den Einbau der Anlagen.

c)

Er informierte weiterhin, dass es sich bei dem KIPKI-Programm um einen sehr sperrigen Prozess handele. Ständig kommen neue Informationen und offene Fragen bzgl. der Kombination von Förderanträgen sind noch nicht vom Land bzw. Finanzministerium beantwortet.

d)

Am 21. Oktober 2023 wird wieder ein mobiler Wertstoffhof in Kirn organisiert.

4.):

Einwohnerfragestunde

Es war ein Einwohner anwesend, Fragen wurden nicht gestellt.