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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 34/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Becherbach vom 10.07.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Becherbach vom 10.07.2024 wird wie folgt geändert:

Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

§ 6a

Sitzungsgeld

Jedes Ratsmitglied erhält für die Teilnahme an den Sitzungen des Ortsgemeinderates ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,-- € je Sitzung.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 02.07.2025 in Kraft.

Becherbach, den 01.07.2025
Karl-Otto Selzer, Ortsbürgermeister

Hinweis auf § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.