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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 35/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Sand, Am Nähhäuschen“

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Sand, Am Nähhäuschen“; Aufstellungsbeschluss

Der Ortsgemeinderat beschloss, unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Sand, Am Nähhäuschen“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. 1 S. 2414, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. 1 S. 1509).

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke:

Gemarkung Simmertal,

Flur 16, Flurst.-Nrn. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/2, 8/6, 8/7, 9/1, 10/2, 11/7, 11/9, 12, 13, 14/1, 14/2, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21/1, 21/3, 21/4, 22, 23, 24, 25

Begründung:

Der Ortsgemeinde Simmertal liegt ein Bauantrag zur „Umnutzung einer Gastronomieeinheit und einer Bürofläche in eine Tabledancebar und ein Massagestudio“ vor. Nach näheren Erkenntnissen des Vorhabens, sollen die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst werden. Hinzugefügt werden soll, dass Vergnügungsstätten (Bordelle, erotische Massagestudios, etc.) unzulässig sind.

Die dort jetzt ansässige Spielhalle hat Bestandsschutz und ist somit nicht betroffen.