Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für den Fachbereich 5
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unbefristet in Vollzeit.
Maßnahmen der Stadtsanierung entwickeln und bearbeiten
Ausbaubeitragswesen / Einführung wiederkehrende Beiträge (Satzungswesen, Kalkulation, Bearbeitung von Widersprüchen)
Erschließungsbeiträge (Satzungswesen, Berechnung der Beiträge, Bearbeitung von Widersprüchen)
Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan)
Bearbeitung von Bauanträgen (Freistellungsverfahren nach § 67 LBauO)
Mindestens eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung oder Laufbahnprüfung für das zweite Einstiegsamt. Wir möchten ausdrücklich auch Verwaltungsangestellte mit erfolgreich abgelegter zweiter Verwaltungsprüfung und Beamtinnen / Beamte mit Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt ermuntern, eine Bewerbung einzureichen
Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen der Gremien auch am Abend
Eigeninitiative, Zielorientierung, Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und systematische Arbeitsweise
Sicheres Auftreten (auch vor Publikum)
Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen
Führerschein der Klasse B
Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bzw. Landesbeamtenbesoldungsgesetz bis zunächst Entgeltgruppe 9c bzw. Besoldungsgruppe A 10
Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
Telearbeit und flexible Arbeitszeiten im Gleitzeitrahmen
Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
Jobrad
Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
Für Rückfragen steht der stellvertretende Fachbereichsleiter, Herr Sascha Siegel (Telefon 06752 135-142), und unsere Büroleitung, Herr Jens Köhler (Telefon 06752 135-112) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 17.09.2023 an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.