Die Verbandsgemeinde Kirner Land sucht ab sofort
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit bis zu 30 Wochenstunden.
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine erfolgreich abgelegte erste Verwaltungsprüfung oder eine vergleichbare Ausbildung.
Der Besitz eines gültigen Führerscheins Klasse B ist zwingend erforderlich.
Wir erwarten einen sicheren Umgang mit dem PC und den gängigen Office-Anwendungen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einarbeitung in die für die Vollstreckung erforderlichen Programme.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wir setzen ein souveränes und freundliches Auftreten mit gutem mündlichem Ausdruck, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sowie ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kollegialität und systematischer Arbeitsweise voraus.
Wir bieten eine vielseitige und interessante Tätigkeit bei leistungsgerechter Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Dienstrad, Betriebliche Altersvorsorge (ZVK), flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung.
Für Rückfragen stehen unsere Personalabteilung, Frau Schwinn (Telefon
06752/135-319) und die Leiterin der Kasse, Frau Knell (Telefon 06752/135-160) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 31.08.2025 über unser Online- Bewerberportal unter www.kirner-land.de/aktuelles/stellenausschreibungen oder mit den üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer
Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.