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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 36/2022
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Öffentliche Bekanntmachung

Inkrafttreten der Gebührenordnung von Parkgebühren für öffentliche Parkflächen in der Stadt Kirn vom 09.06.2022

Aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003 (BGBl. S. 310, 919) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.08.2017 (BGBl I S. 3202), sowie der Landesverordnung über die Übertragung der Ermächtigung zur Festsetzung von Parkgebühren vom 02.04.1981 (GVBl. S. 81), zuletzt geändert durch Verordnung vom 09.04.1992 (GVBI. S. 115), erlässt die Stadt Kirn nach Beschluss des Stadtrates vom 09.06.2022 die folgende Gebührenordnung:

§ 1

Die Gebühren, die für das Parken auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Gebiet der Stadt Kirn durch Parkuhren zur Überwachung der Parkzeit zu erheben sind, werden wie folgt festgesetzt:

§ 2

Samstage und Sonntage sind gebührenfrei.

§ 3

Diese Gebührenordnung tritt zum 01.07.2022 in Kraft. Zugleich tritt die Gebührenordnung vom 01.01.2022 außer Kraft.

Kirn, 10.06.2022 — Frank Ensminger, Stadtbürgermeister