Aufgrund der diesjährigen Wetterlage und der anhaltenden Trockenheit, beobachten wir, dass kleine Bäche wenig Wasser führen oder gar trocken liegen. Die regenarme Sommerzeit macht nicht nur den heimischen Gärten zu schaffen, sondern auch unseren Gewässern. Schon bei Niedrigwasserstand und fehlender Beschattung ist der Lebensraum von Fischen und wildlebenden Tieren und Pflanzen in den Gewässern durch die heißen Sommertage und die regenarme Zeit bedroht und kann dadurch zerstört werden. Grundsätzlich ist an natürlichen oberirdischen Gewässern die Wasserentnahme durch das Schöpfen mit Handgefäßen gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz (LWG) i.V.m. § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubt. Gerade in der lang anhaltenden Trockenzeit wird hiervon vielfach Gebrauch gemacht, um private Grün- und Gartenanlagen zu bewässern. Aufgrund der aktuell prekären Lage, wird die Bevölkerung eindringlich gebeten, von diesem Gemeingebrauch Abstand zu nehmen und die Wasserentnahmen an den Bächen zu unterlassen, in denen sich noch Wasser befindet.
Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpe ist verboten und zu unterlassen!
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und verantwortungsvolles Handeln in Form von Unterlassen.
Vielen Dank.