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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 36/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Mitteilungen der Verbandsgemeinde

1.

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung am 06.09.2024 zugeleitet.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 09.09.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Finanzabteilung, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bad Kreuznach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung oder an die Verbandsvorsitzende, Frau Landrätin Bettina Dickes, oder elektronisch an verwaltung@kirner-land.de einzureichen. Die Verbandsversammlung wird rechtzeitig vor ihrem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Hochstetten-Dhaun, 06.09.2024
Landrätin Bettina Dickes,
Verbandsvorsitzende