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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 37/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Dorfwiese“

Beteiligung und Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB).

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Bärenbach in der Sitzung am 30.06.2025 die Aufstellung zur Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In der Dorfwiese“, 4. Änderung, beschlossen.

In der Sitzung am 08.09.2025, wurde die Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), auf die Dauer von einem Monat, mindestens jedoch 30 Tagen, und zwar vom

22.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025

jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Planunterlagen haben wir im Internet unter https://www.kirner-land.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zum Download zur Verfügung gestellt.