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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Stellenausschreibung

 

Die Verbandsgemeinde Kirner Land bietet

zum Ausbildungsbeginn 01.08.2027 die Ausbildung

zur/zum Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) -

Fachrichtung Kommunalverwaltung

an.

Was dich erwartet:

Während deiner dreijährigen Ausbildung durchläufst du verschiedene Fachbereiche unserer Verwaltung, z.B.:

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Ordnungsverwaltung

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Sozialverwaltung

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Personalverwaltung

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Finanzverwaltung

Zusätzlich besuchst du die Berufsschule sowie das kommunale Studieninstitut, wo dir die theoretischen Grundlagen vermittelt werden.

Was du mitbringen solltest:

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Mindestens Realschulabschluss

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Interesse an Verwaltungsabläufen und rechtlichen Fragestellungen

•

Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

•

Teamfähigkeit und gute kommunikative Fähigkeiten

•

Freude am Umgang mit Menschen

Wir bieten dir:

•

Eine abwechslungsreiche und praxisnahe Ausbildung

•

Ein engagiertes Ausbildungsteam und kollegiales Umfeld

•

Gleitzeit im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse

•

Vergütung nach TVAöD

Starte deine Karriere bei der öffentlichen Verwaltung –

wir freuen uns auf deine Bewerbung!

Für Rückfragen stehen unsere Ausbildungsbeauftragten, Frau Schwinn (Telefon 06752 135-319) und Frau Schätzel (Telefon 06752 135-115) gerne zur Verfügung.

 

Bewerbungen sende bitte bis zum 30.09.2026 über unser Online-Bewerberportal unter www.kirner-land.de/aktuelles/stellenausschreibungen oder mit den üblichen Unterlagen an die Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn.

Mit deiner Bewerbung stimmst du der weiteren internen Verarbeitung deiner Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.