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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 38/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Meckenbach vom 07.09.2023

1.): Beantragung von Fördermitteln in der Dorferneuerung für die Dorfmoderation und die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes außerhalb der Schwerpunktgemeinde in der Ortsgemeinde Meckenbach

Ortsbürgermeister Michael Schlarb sowie Frau Mona Sesterhenn erläuterten die Grundlagen der Förderanträge.

Das Dorferneuerungskonzept der Ortsgemeinde Meckenbach stammt aus dem Jahr 1991 und wurde bisher noch nicht fortgeschrieben. Aufgrund seines Alters besitzt es keinerlei Bedeutung mehr als Grundlage für die Erhaltung und Weiterentwicklung von Meckenbach als eigenständigen Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum sowie für die Bewahrung des individuellen Charakters und Ortsbildes. Es besteht daher dringender Bedarf, neue Ideen und Ziele zu entwickeln sowie Maßnahmen für die Zukunft aufzustellen. Voraussetzung für einen Anspruch auf Förderung in der Dorferneuerung ist eine regelmäßige Fortschreibung (Aktualisierung) des DE-Konzeptes. Öffentliche Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie im DE-Konzept aufgeführt sind. Die Ortsgemeinde Meckenbach möchte Fördermittel in der Dorferneuerung für eine Dorfplatzgestaltung im Ortsmittelpunkt mit vorhergehendem Kauf und Abriss eines alten, bestehenden Gebäudes beantragen.

Die Ortsgemeinde Meckenbach beschoss die zwei Förderanträge für die Informations-Bildungs- und Beratungsarbeit (Dorfmoderation) und die Fortschreibung und Anpassung des Dorferneuerungskonzeptes außerhalb der Schwerpunktgemeinde zu stellen.

2.): K 8, Ausbau der OD Meckenbach

Bürgermeister Michael Schlarb sowie Fachbereichsleiter Norman Barth erläuterten die Planunterlagen anhand einer Planpräsentation im Detail.

Der Ortsgemeinderat stimmte den vorgelegten Planunterlagen für den Ausbau der K 8 (OD Meckenbach) des Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach vom 06.06.2023 zu.

3.): Auftragsvergabe Planungsleistungen (Wasserrechtliche Genehmigung), Radweg

Der Ortsgemeinderat beschloss, vorbehaltlich der positiven Genehmigung des Radweges, den Auftrag für die Planungsleistungen zur Einholung der wasserrechtlichen Genehmigung an das Ingenieurteam Günter Retzler aus Idar-Oberstein in Höhe von 12.404,07€ zu vergeben.

4.): Auftragsvergabe Natur- und Artenschutz, Radweg

Der Ortsgemeinderat beschloss, vorbehaltlich der positiven Genehmigung des Radweges, den Auftrag für den Fachbeitrag Natur- und Artenschutz an das Planungsbüro Helko Peters aus Trier in Höhe von 8.857,21€ zu vergeben.

5.): Auftragsvergabe Planungsleistungen, Radweg

Die Kosten für die Planungsleistungen (Leistungsphase 1-3) betragen ca. 24.500€.

Der Ortsgemeinderat beschloss, vorbehaltlich der positiven Genehmigung des Radweges, die Verwaltung zu beauftragen, Angebote für die Planung des Radweges (Leistungsphasen 1-3) einzuholen. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Angebote für die Vermessung einzuholen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt in Abstimmung mit den Beigeordneten die Aufträge (Planungsleistungen Radweg und Vermessungsleistungen) an den wirtschaftlich günstigsten zu vergeben.

6.): Besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Ortsbereich Meckenbach

Bürgermeister Michael Schlarb erläuterte die Bedeutung der erhaltenswerten Bausubstanz, sowie das Zuschussverfahren. Er hob hervor, dass es sich dabei nicht um denkmalgeschützte Bausubstanz handele.

Die Punkte Nr.: 1 bis 10 seien eine KFW-Empfehlung und Voraussetzung für eine mögliche Förderung in diesem Bereich.

Die Umbaumaßnahme muss vor Sanierungsbeginn mit der Ortsgemeinde besprochen und abgestimmt werden.

Voraussetzung für die Genehmigung, mindestens 3 Punkte sind zu erfüllen

1.

Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

2.

Das Gebäude befindet sich in einem Sanierungsgebiet gem. 142 BauGB, zu dessen besonderen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört (§ 136 Abs. 4 Nr. 4 BauGB).

3.

Das Gebäude ist durch die Kommune durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder Quartierskonzepts ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen.

4.

Das Gebäude ist auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften (z.B. Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt des Stadtbildes oder entsprechende Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan) auf Basis der Landesbauordnung geschützt.

5.

Das Gebäude ist Teil einer Gesamtanlage (Denkmalensemble, Denkmalbereich, Denkmalschutzgebiet oder Denkmalzone nach Landesdenkmalgesetz).

6.

Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet der Liste "Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung" der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.

7.

Das Gebäude ist wegen seines Baualters ortsbild- oder landschaftsprägend.

8.

Das Gebäude ist wegen seiner besonderen (städtebaulichen) Lage ortsbild- oder landschaftsprägend.

9.

Das Gebäude ist wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und dem architektonischen Erscheinungsbild als Teil regionaler Bautraditionsortsbild- oder landschaftsprägend

10.

Farbgebung der Fassade, Fenster, Türen, Tore etc. sind entsprechend regionaler Bautradition anzupassen.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Liste Nr. 1 bis 10, als Voraussetzung für eine mögliche Förderung, zu.

7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Der Ortsbürgermeister berichtete:

über das Regenereignis und die Folgen.

über die Situation zum Thema Jagd.

dass die Zaunanlage am Friedhof fertiggestellt wurde.

über den geplanten Feldwegebau.

die Planungen für den Funkmast seien abgeschlossen, Bauantrag wurde gestellt

8.): Einwohnerfragestunde

Frage zu den Zuständigkeiten der Bürgersteige

Handhabung betreffend zu hohen Hecken auf dem Grundstück.

Beantwortung erfolgt in der nächsten Sitzung.

Fragen zu Tempo 30

Frage zur Verkehrsüberwachung

Fragen zum Feldwegebau

Bürgermeister Schlarb beantwortete die Fragen, bzw. wies darauf hin, dass er die Fragen an die Fachabteilung weiterleiten wird.

Ende der öffentlichen Sitzung: 20:14 Uhr

Beginn der nichtöffentlichen Sitzung 20:20 Uhr