1.) Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte "Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn
Durch den Vorsitzenden wurde die Zweckvereinbarung nochmal erläutert und der Beschlussvorschlag vorgelesen. Durch die Gemeinderatsmitglieder wurden Unstimmigkeiten zur Vorbesprechung festgestellt.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem mit den Sitzungsunterlagen zugegangenen Entwurf der Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte „Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn nicht zu.
2.) Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderbaufläche "Landgut Lang" (Mottelbachsheck) und Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche "Schodenacker"
Durch den Vorsitzenden wurde der Flächennutzungsplan der Verbandgemeinde Kirn-Land anhand der Einladung beigelegten Unterlagen dargestellt.
Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land wie vorgenannt.
3.) Änderung der Hauptsatzung; Zahlung eines Sitzungsgeldes an Mitglieder des Ortsgemeinderates
Der Vorsitzende erläuterte, dass die Einführung eines Sitzungsgeldes eine Änderung der Hauptsatzung beinhaltet. Das Sitzungsgeld beträgt 25,00 € für die Mitglieder des Ortsgemeinderates und wird mit Wirkung zum 02.07.2025 in Kraft treten. Diese Regelungen werden in §6a der Hauptsatzung ergänzt.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den der Vorlage beigefügten Entwurf der „1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Becherbach“ als Satzung.
4.) Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren der Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst im Körperschaftsforstbetrieb Becherbach
Der Vorsitzende erläuterte die Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren für den staatlichen Revierdienst anhand der der Einladung beiliegenden Unterlagen.
Die Gemeinde Becherbach stimmte zu, die vom Forstamt Bad Sobernheim vorgelegte Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren der Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst im Gemeindewald des Forstamtes Bad Sobernheim abzuschließen.
Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
5.) Gebührensatzung Ortsgemeinde Becherbach
Durch den Vorsitzenden wurde erläutert, dass die Unkosten der Reinigungskräfte nach Vermietung des Gemeindehauses nicht im Verhältnis zum Aufwand stehen, weswegen bei Vermietung an Dritte eine Gebühr für die Reinigung in Höhe von 50,00 € pauschal erhoben werden soll.
Der Gemeinderat nimmt beim § 3 der Gebührensatzung folgende Änderung vor: Die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von 50,00 € werden vom Mieter übernommen.
6.) Beratung über Tempolimit 30 km/h
Der Vorsitzende erklärte kurz, welche Auflagen die Einführung eines Tempolimits mit sich bringt. Er übergab das Wort an das Ratsmitglied Florian Regitz, mit der Bitte diesen Punkt näher zu erläutern, da dieser sich mit dem Thema befasst habe.
Durch die Ratsmitglieder wurden verschiedene Möglichkeiten besprochen. Auch die mögliche Verlegung der Bushaltestelle wurde thematisiert.
Einen Beschluss gab es nicht.
7.) Beratung und Beschluss über die künftige Einleitung von Oberfächenwasser in den Dorfweiher
Der Vorsitzende gab das Wort an das Ratsmitglied Florian Regitz, mit der Bitte diesen Punkt näher zu erläutern. Herr Regitz erklärte, dass das Oberflächenwasser der Kreisstraße, die nach Schmidthachenbach führt, aktuell in den Gemeindeweiher geleitet wird. Es ist jedoch unklar, ob es aus früherer Zeit hierüber eine Vereinbarung gibt. Dies solle aber geändert werden.
Die Ortsgemeinde Becherbach beschloss, die Wassereinleitung von der Kreisstraße in den Gemeindeweiher nicht mehr zu dulden und fordert die Verbandsgemeindewerke auf, dies schnellstmöglich umzusetzen.
8.) Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
9.) Einwohnerfragestunde