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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 38/2025
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Becherbach vom 01.07.2025

1.) Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte "Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn

Durch den Vorsitzenden wurde die Zweckvereinbarung nochmal erläutert und der Beschlussvorschlag vorgelesen. Durch die Gemeinderatsmitglieder wurden Unstimmigkeiten zur Vorbesprechung festgestellt.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem mit den Sitzungsunterlagen zugegangenen Entwurf der Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte „Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn nicht zu.

2.) Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Beschluss über die Zustimmung der Ortsgemeinde zum Flächennutzungsplanentwurf der Verbandsgemeinde Kirn-Land gemäß § 67 Abs. 2 GemO; hier Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderbaufläche "Landgut Lang" (Mottelbachsheck) und Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche "Schodenacker"

Durch den Vorsitzenden wurde der Flächennutzungsplan der Verbandgemeinde Kirn-Land anhand der Einladung beigelegten Unterlagen dargestellt.

Der Ortsgemeinderat beschloss die Zustimmung zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kirn-Land wie vorgenannt.

3.) Änderung der Hauptsatzung; Zahlung eines Sitzungsgeldes an Mitglieder des Ortsgemeinderates

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Einführung eines Sitzungsgeldes eine Änderung der Hauptsatzung beinhaltet. Das Sitzungsgeld beträgt 25,00 € für die Mitglieder des Ortsgemeinderates und wird mit Wirkung zum 02.07.2025 in Kraft treten. Diese Regelungen werden in §6a der Hauptsatzung ergänzt.

Der Ortsgemeinderat beschloss, den der Vorlage beigefügten Entwurf der „1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Becherbach“ als Satzung.

4.) Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren der Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst im Körperschaftsforstbetrieb Becherbach

Der Vorsitzende erläuterte die Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren für den staatlichen Revierdienst anhand der der Einladung beiliegenden Unterlagen.

Die Gemeinde Becherbach stimmte zu, die vom Forstamt Bad Sobernheim vorgelegte Vereinbarung über die Bewirtschaftung und die Gebühren der Personalausgaben für den staatlichen Revierdienst im Gemeindewald des Forstamtes Bad Sobernheim abzuschließen.

Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

5.) Gebührensatzung Ortsgemeinde Becherbach

Durch den Vorsitzenden wurde erläutert, dass die Unkosten der Reinigungskräfte nach Vermietung des Gemeindehauses nicht im Verhältnis zum Aufwand stehen, weswegen bei Vermietung an Dritte eine Gebühr für die Reinigung in Höhe von 50,00 € pauschal erhoben werden soll.

Der Gemeinderat nimmt beim § 3 der Gebührensatzung folgende Änderung vor: Die hieraus entstehenden Kosten in Höhe von 50,00 € werden vom Mieter übernommen.

6.) Beratung über Tempolimit 30 km/h

Der Vorsitzende erklärte kurz, welche Auflagen die Einführung eines Tempolimits mit sich bringt. Er übergab das Wort an das Ratsmitglied Florian Regitz, mit der Bitte diesen Punkt näher zu erläutern, da dieser sich mit dem Thema befasst habe.

Durch die Ratsmitglieder wurden verschiedene Möglichkeiten besprochen. Auch die mögliche Verlegung der Bushaltestelle wurde thematisiert.

Einen Beschluss gab es nicht.

7.) Beratung und Beschluss über die künftige Einleitung von Oberfächenwasser in den Dorfweiher

Der Vorsitzende gab das Wort an das Ratsmitglied Florian Regitz, mit der Bitte diesen Punkt näher zu erläutern. Herr Regitz erklärte, dass das Oberflächenwasser der Kreisstraße, die nach Schmidthachenbach führt, aktuell in den Gemeindeweiher geleitet wird. Es ist jedoch unklar, ob es aus früherer Zeit hierüber eine Vereinbarung gibt. Dies solle aber geändert werden.

Die Ortsgemeinde Becherbach beschloss, die Wassereinleitung von der Kreisstraße in den Gemeindeweiher nicht mehr zu dulden und fordert die Verbandsgemeindewerke auf, dies schnellstmöglich umzusetzen.

8.) Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

  1. Durch Unterstützung der Bittmann-Stiftung kann der schon seit längerer Zeit defekte Defibrillator durch ein Neugerät ausgetauscht werden. Dieses Gerät soll am 03.07.2025 ausgeliefert werden und bis Ende der Woche am bekannten Platz installiert werden.
  2. Der Vorsitzende teilte mit, dass das Investitionsprogramm bis Ende Juli abgesprochen werden müsse.
  3. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Straßen Sachsenhausen u. Im Rödel in der Zeit vom 07.07. - 11.07.2025 voll gesperrt sind, da die alte Wasserleitung entfernt wird.
  4. Ebenso teilte der Vorsitzende mit, dass ein großer Ast des Nussbaumes beim Gasthaus Landfrieden abgebrochen sei und auf die Ladefläche eines sich darunter befindlichen LKW’s gefallen sei. Nach Einholung der Meinung durch die zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung u. der Kreisverwaltung kamen der Vorsitzende und sein 1. Beigeordneter zum Entschluss, den Baum fachkundig so zurückzuschneiden, dass keine Gefährdung für Leib und Leben oder Sachen von ihm ausgehen werde.

9.) Einwohnerfragestunde

  1. Ein Anwohner gab den Hinweis, dass der Nußbaum, dessen Ast auf den LKW gefallen ist, weiter gepflegt werden muss. Der Abwurf eines so dicken Astes sei mit Vorsicht zu genießen. Es könne sein, dass der ganze Baum morsch sei. Dies müsse beim Rückschnitt geprüft werden.
  2. Des Weiteren fragte der Bürger an, ob es möglich sei, einen Weidezaun an der Tenne aufzustellen, um den dort wachsenden Hartriegel vor Rehverbiss zu schützen.
  3. Ebenso hat der Einwohner für Regentonnen, die an der Tenne zum Gießen der Pflanzen aufgestellt werden sollen, eine Spende in Höhe von 50,00 € getätigt. Entgegennahme durch den Vorsitzenden sowie die Einzahlung durch den Schriftführer auf der Verbandsgemeindekasse ist erfolgt.
  4. Ein Einwohner ging nochmal auf das Tempolimit ein und forderte, dass bei der Zufahrt zum Parkplatz des Kindergartens die Geschwindigkeit des Verkehrs ggf. auch durch Aufstellen von Schwellen deutlich verringert werden muss. Zudem fragte der Einwohner an, ob man in der Zukunft mehr Arbeitseinsätze der Gemeinde machen kann.