Die Stadt Kirn sucht zum 01.01.2025 eine/n
Hausmeister (m, w, d)
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
- Überwachung der Wartungsintervalle
- Störungsbeseitigung der Heiz- und Lüftungsanlagen
- Programmieren von Heizungs- und Lüftungsanlagen
- Störungsbeseitigung der Aufzugsanlagen
- Koordination mit Wartungsfirmen (bei schwerwiegenden Reparaturen)
- Einarbeitung der Fremdveranstalter und Veranstaltungsbetreuer der Saaltechnik im Gesellschaftshaus
- Instandhaltung der Liegenschaften für das tägliche Betriebsgeschehen (Kindergärten, etc.)
Unsere Anforderungen an Sie:
- eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, mehrjährige Berufserfahrung als Hausmeister wäre wünschenswert (Elektriker oder Heizungsbauer bevorzugt)
- handwerkliches Geschick
- Verständnis für Haustechnik
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit sowie eine selbständige Arbeitsweise
- Körperliche Eignung und Belastbarkeit
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten ggfs. auch an Wochenenden und Feiertagen
- Führerschein der Klasse B
Gute Gründe für Ihre Bewerbung:
- Leistungsgerechte Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
- Berufliche Sicherheit durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
- Ein vielseitiges und interessantes Aufgabengebiet
- Betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
- Jobrad
- Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Für Rückfragen zum Arbeitsbereich steht Ihnen Herr Kaiser (06752/135-148) oder Frau Schwinn (06752/135-319) gerne zur Verfügung.
Bewerbungen senden Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 11.10.2024 an die
Verbandsgemeinde Kirner Land
Bahnhofstraße 31
55606 Kirn.
Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetztes Rheinland-Pfalz zu. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgeschickt, sondern datenschutzrechtlich vernichtet werden. Wir bitten Sie daher, lediglich Kopien der Bewerbungsunterlagen ohne Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen o. ä. einzureichen.