1.) Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Schloss Dhaun
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Schloss Dhaun beschloss in der Sitzung am 18.03.2025, die Verwaltung zu beauftragen, zu klären, ob entlang der Außenmauer im Bereich zum Weinberg Geländer unbedingt und sofort anzubringen sind, sowie im Bereich des Prometeus ein Geländer ohne Querverbindungen anzubringen ist und ggf. Angebote für die Geländer einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Da nicht geklärt werden konnte, ob und mit welcher Dringlichkeit Geländer tatsächlich anzubringen sind, wurde zu Thematik Herr Liesenfeld vom Bauamt der Kreisverwaltung Bad Kreuznach eingeladen.
Dieser berichtete, dass die Thematik auf Schloss Dhaun aktuell nicht in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung fällt. Bei der jetzigen Nutzung muss der Eigentümer nach BGB allgemeine Schutzmaßnahmen ergreifen, damit Besuchern bei normaler Nutzung keine Gefahr droht und diese sich sicher im Gelände bewegen können. Gemäß der Landesbauordnung muss ab einer Falltiefe von 1 m ein 90 cm hoher Schutz/Geländer und ab einer Falltiefe von 12 m ein Schutz/Geländer von 1,10 m Höhe angebracht werden. Laut Herrn Liesenfeld kann dies auch eine einfach Holzkonstruktion sein, wobei hier schon geprüft werden muss, wie tief die Pfosten in den Boden müssen, um eine entsprechende Haltbarkeit zu erreichen, falls jemand gegen den Durchlaufschutz läuft.
Im hinteren Gelände ist ein Durchlaufschutz ausreichend und beim Prometeus muss ein richtiges Geländer angebracht werden mit statischem Nachweis, ein Sicherheitskonzept, sowie ein Bestuhlungsplan müssen erstellt werden.
Laut Herrn Liesenfeld wurde das vom Pächter Lanz geplante Metallgeländer bereits durch die Denkmalschutzbehörde genehmigt. Mit dieser ist jede geplante Variante vor Umsetzung abzustimmen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird ein Angebot für einen Durchlaufschutz aus Holz einholen. Frau Daemgen, die für ihren Bruder Rüdiger Lanz bei der Sitzung zugegen war, wurde beauftragt, mit ihrem Bruder abzustimmen, ob er auf Schloss Dhaun künftig eine Veranstaltungsstätte betreiben möchte, unter Einhaltung der Vorgaben. Weiterhin sollen die Mehrkosten bei der Ausführung des Durchlaufschutzes als Metallgeländer gegenüber der Holzkonstruktion ermittelt werden. Der Pächter muss mitteilen, ob er mit der Holzkonstruktion zufrieden ist, ober aber das Metallgeländer haben möchte und dementsprechend die Mehrkosten gegenüber dem Holzdurchlaufschutz übernehmen wird. Wenn Herr Lanz das Metallgeländer anbringen möchte, sollte dies bis spätestens Mai 2026 erfolgt sein. Bis Anfang Oktober sollen die Vergleichsangebote vorliegen und Herr Lanz seine Rückmeldung gegeben haben. Am 06.10.2025 findet um 19:30 Uhr eine Sitzung der Verbandsversammlung statt, bei der entschieden wird, welche Konstruktion auf Schloss Dhaun angebracht wird. Eine Einladung geht den Verbandsmitgliedern rechtzeitig zu.
Weiterhin informierte Herr Liesenfeld die Verbandsmitglieder zu den Bäumen im Park, die zum Teil auf die Mauer drücken. 2018 gab es bereits Untersuchungen auch zur Erweiterung der Remise. Der Baumbestand, der durch natürliche Sukzession entstanden ist, ist durch einen Baumgutachter und einen Artenschutzgutachter zu prüfen. Diese teilen mit, welche Bäume entfernt werden können. Dabei entstehen Kosten von 178,50 Euro pro Baum für den für den Baumgutachter und für den Artenschutzgutachter Kosten in Höhe von 660 Euro Netto zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Die Eingriffs- und Ausgleichfinanzierung beträgt ca. 800 bis 1.200 Euro zuzüglich Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
Frau Daemgen teilte mit, dass bereits die Bäume geprüft und 6-7 Bäume besprochen wurden, die entfernt werden können zuzüglich des vorhandenen Todholzes. Dabei wären zwei Damen aus Bad Kreuznach, Herr Mögenburg sowie Frau Sesterhenn von Verbandsgemeindeverwaltung anwesend gewesen. Ein Baumgutachten wäre also bereits erstellt worden. Der aktuelle Sachstand hierzu muss ermittelt werden.
2.) Auftragsvergabe Bestandsdokumentation
Für Schloss Dhaun soll ein Förderantrag zur Sanierung der Anlage gesellt werden. Herr Architekt Jäckel wurde bereits beauftragt, den Sanierungsbedarf festzustellen, Bauabschnitte zu bilden und einen Förderantrag vorzubereiten.
Um Fördermittel insbesondere auch aus Bundesmitteln zu erhalten, ist eine Bestandsdokumentation unabdingbar. Sie ist die Basis einer Schadenskartierung und Maßnahmenkonzeption, die auch statische Ertüchtigungen planbar macht. Ein Angebot des Unternehmens Vermessung Buchholz, Koblenz in Höhe von brutto 7.095,38 Euro für die Bestandsdokumentation liegt vor. Dieses Unternehmen wird von der GDKE und Herrn Jäckel aufgrund der Erfahrungen auf dem Gebiet empfohlen.
Frau Dr. Fink von der GDKE hat mitgeteilt, dass die Kosten für die Bestandsdokumentation ebenso wie die Kosten für eine noch anstehende Bauforschung mit dem Förderantrag eingereicht werden können. Bei Bewilligung des Förderantrages werden die Kosten zu 50% erstattet.
Mit Mail vom 11.08.2025 wurde von Frau Dr. Fink aufgrund der Notwendigkeit der vorzeitige Maßnahmenbeginn für die Maßnahme Bauaufnahme, historische Bauforschung und Bestandsdokumentation bereits bewilligt.
Die Verbandsversammlung beschloss, dem Unternehmen Vermessung Buchholz, Koblenz, den Auftrag für die Bestandsdokumentation der Außenmauern auf Schloss Dhaun zum Gesamtpreis in Höhe von 7.095,38 Euro zu erteilen.
3.) Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Auftrag für Baumschnitt erfolgt.
Im Bereich zwischen Jugendbildungsstätte und oberem Torbogen besteht Gefahr herabstürzender Bäume. Bäume und Sträucher müssen auf Stock gesetzt werden, damit diese künftig keine Gefährdung für die darunter stehenden Häuser/Dächer mehr darstellen. In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung am 18.03.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote einzuholen und bei Sicherstellung der Finanzierung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Zwischenzeitlich liegen zwei Angebote vor. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter zum Betrag in Höhe von 8.419,25 Euro erteilt, berichtete der Geschäftsführer der Verbandsversammlung Thomas Jung.
Anteilige Kostenübernahme Leckanzeige
An der Heizung auf Schloss Dhaun ist Leckanzeige defekt. Dem Pächter wurde eine anteilige Kostenübernahme in Höhe von 50% der Nettokosten, jedoch max. 2.000 Euro zugesagt.
Das Haushaltsgenehmigungsschreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion für den Haushalt 2025 liegt vor.
Der Haushalt wurde genehmigt. Den Mitgliedern geht das Genehmigungsschreiben mit den Detailinformationen mit der Niederschrift der Sitzung zu.
Frau Daemgen erkundigte sich, wann der Bauzaun am 2. Tor links entfernt wird, da die Baustelle fertig sei. Dies wird umgehend geklärt und sofern die Arbeiten abgeschlossen sind, wird der Bauzaun umgehend demontiert.