1. Beabsichtigte Verschmelzung der Naheland Touristik GmbH mit der Hunsrück Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Touristik GmbH und Beitritt zum zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Jung die Geschäftsführerin der Naheland-Touristik GmbH, Frau Katja Hilt. Frau Hilt informierte anhand einer Power-Point-Präsentation im Detail über die geplante Verschmelzung der Naheland Touristik GmbH und der Hunsrück Touristik GmbH.
Die Naheland-Touristik soll auf Basis eines umfangreichen, durch politische und touristische Akteur*innen begleiteten Prozesses, zum 01.01.2026 mit der Hunsrück-Touristik zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH verschmelzen. Ziel der Bündelung der touristischen Aktivitäten in einer Destinationsmanagement-organisation ist die Sicherung der zukunfts- und wettbewerbsfähigen Tourismusarbeit in der Region. Der Sitz der neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH wird weiterhin in Kirn sein.
Die Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH wird finanziell von den sechs Landkreisen Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mainz-Bingen und Rhein-Hunsrück getragen. Als Gesellschafter der GmbH beteiligen sich die Landkreise finanziell auf Basis eines Einwohnerschlüssels.
Die Städte/Verbandsgemeinden/Gemeinden selbst sind keine Gesellschafter, sondern über einen neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. vertreten. Als ordentliche Mitglieder dieses Vereins beteiligen sie sich mit einem jährlichen Beitrag i. H. v. 6.000 Euro je Stadt/Verbandsgemeinde/Gemeinde.
Zusätzlich erfolgt eine produktbezogene finanzielle Beteiligung. Eine Beteiligung an den Produkteinheiten Bike-Region, Wander-Region, Nationalpark-Region und Genuss-Region ist möglich.
Für die Verbandsgemeinde Kirner Land sind die beiden Produkteinheiten Bike-Region und Wander-Region sinnvoll.
Insgesamt ergibt sich hieraus für die Verbandsgemeinde ein Beitrag von 19.900 Euro jährlich. Bereits heute werden für den Tourismus durch die Verbandsgemeinde Fi-nanzmittel für die Naheland-Touristik GmbH bereitgestellt. Die strukturelle Neurege-lung bedeutet für 2026 und fortfolgend jährlich einen Mehraufwand gegenüber 2025 von rund 2.200 Euro. Die strukturelle Neuaufstellung hat für die Verbandsgemeinde Kirner Land daher kaum Auswirkungen.
Fragen der Ratsmitglieder konnte Frau Hilt beantworten.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat
1. stimmte der vorgesehenen Verschmelzung der Naheland-Touristik GmbH mit der Hunsrück-Touristik GmbH zur neuen Hunsrück-Nahe Tourismus GmbH und dem damit verbundenen Finanzierungsmodell zu.
2. beschloss den Eintritt als ordentliches Mitglied in den neu zu gründenden Tourismusverband Hunsrück-Nahe e.V. Ebenso wird die produktbezogene Beteiligung an den Produkteinheiten Bike-Region und Wander-Region beschlossen.
2. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land; Feststellungsbeschluss, hier: Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderbaufläche "Landgut Lang" (Mottelbachsheck) und Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche "Schodenacker"
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Kirn-Land sieht folgende Änderung der Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderfläche „Landgut Lang“ (Mottelbachsheck) und Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche „Schodenacker“ vor:
Ortsgemeinde Hennweiler, Sonderbaufläche „Landgut Lang“ (Mottelbachsheck)
Ortsgemeinde Schwarzerden, Baugebietsfläche "Schodenacker"
Der Feststellungsbeschluss eines Flächennutzungsplans (FNP) stellt den FNP als Ergebnis einer Planungsmaßnahme fest und bildet die Grundlage für die Bebauungspläne.
Nach der abschließenden Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen, stellt die Gemeinde die beabsichtigte Flächennutzung offiziell durch einen Beschluss verbindlich fest, den sogenannten Feststellungsbeschluss.
Der Feststellungsbeschluss basiert auf den §§ 3 und 4a des Baugesetzbuchs (BauGB).
Vor der Feststellung des FNP findet eine frühzeitige Beteiligung und eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt, um die Planung offenzulegen und Anregungen zu sammeln.
Der FNP bedarf nach § 6 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach). Der Feststellungsbeschluss selbst hat keine unmittelbare Rechtswirkung für den Bürger. Der FNP dient als Grundlage für Bebauungspläne, die konkrete Bauvorhaben festlegen. Der FNP kann durch ein Änderungsvorhaben angepasst werden, beispielsweise wenn ein Bebauungsplan eine Abweichung vom FNP vorsieht. Der FNP ist ein langfristiges Planungsinstrument, das die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festlegt.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschloss gemäß § 67 Abs. 2 GemO die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land (Feststellungsbeschluss).
Die Ortsgemeinden haben durch Beschluss die Zustimmung zur Teilfortschreibung gemäß §67 Abs. 2 GemO erteilt. Der Feststellungsbeschluss umfasst die zeichnerischen Darstellungen sowie deren Begründung und Umweltbericht in der Fassung von 03/2025.
Die Verwaltung wird gemäß § 6 BauGB beauftragt, den Flächennutzungsplan bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zur Genehmigung einzureichen und den Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
3. Beratung und Beschlussfassung über die finanzielle Beteiligung an der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für den Landkreis Bad Kreuznach und seine angehörigen Kommunen
Klimaschutzmanager Thomas Stelzig stellte das Thema anhand einer Power-Point-Präsentation im Detail vor.
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses
Der Landkreis Bad Kreuznach reichte am 15.05.2025 bei der zuständigen Förderstelle Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einen Antrag auf Zuwendung für die Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für den Landkreis Bad Kreuznach und seine angehörigen Kommunen ein. Dem Antrag ging eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Bad Kreuznach als Antragsteller und den beteiligten Kommunen voraus. Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist eine Aufteilung des verbleibenden Eigenanteils nach Förderung auf den Landkreis und die beteiligten Kommunen/Projektpartner. Gegenstand und Ziel des Beschlusses ist deshalb, vorbehaltlich einer Bewilligung der beantragten Bundeszuwendung, die Zusicherung der finanziellen Beteiligung der Verbandsgemeinde Kirner Land gemäß Kooperationsvereinbarung am o.g. Fördervorhaben.
2. Hintergrund
a) Klimawandel
Laut Auswertungen des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen Rheinland-Pfalz lag die mittlere Jahrestemperatur im Landkreis Bad Kreuznach 2010 bei
8,5 °C, im Jahr 2024 bei 11,1 °C. Die steigenden mittleren Jahrestemperaturen führen dazu, dass Kommunen des Landkreises Bad Kreuznach immer wieder Spitzenreiter bei bundesweiten Hitzerekorden sind. Gleichzeitig sind auch Starkregenereignisse und Unwetter immer häufiger im Landkreis Bad Kreuznach zu verzeichnen (2016 Stromberg, 2024 Kirn-Sulzbach, 2024 Winzenheim, etc.). Demnach ist der Landkreis bereits jetzt vom Klimawandel betroffen.
Die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels stellen die Region vor wachsende Herausforderungen. Die Anpassungen an diese Veränderungen, auch Klimawandel-Adaption genannt, sind neben dem Klimaschutz ein zentrales strategisches Handlungsfeld für Kommunen. Ziel ist es, Risiken durch Hitze, Starkregen, Trockenperioden und andere Klimafolgen zu mindern, die Resilienz zu stärken und gleichzeitig bestehende Chancen sinnvoll zu nutzen.
b) Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)
Am 01.07.2024 trat das KAnG in Kraft. Soweit nicht bereits vorhanden, sind nach §12 Abs. 1 KAnG für Gemeinden und Landkreise Klimaanpassungskonzepte aufzustellen. Diese sollen auf einer Klimarisikoanalyse beruhen und benachbarte oder umschließende Gebietskörperschaften berücksichtigen. Das Land Rheinland-Pfalz plant, bis 31.01.2027 eine Klimaanpassungsstrategie zu erarbeiten und empfiehlt Kommunen, für die Erstellung von Anpassungskonzepten aktuelle Fördermöglichkeiten zu nutzen.
3. Beschluss des Kreistags Bad Kreuznach und Kooperationsvereinbarung
Auf Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD beschloss der Kreistag Bad Kreuznach in seiner Sitzung am 28.04.2025, einen Antrag auf Bundeszuwendung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Kooperation mit den zugehörigen Kommunen zu stellen. Dazu wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Bad Kreuznach und den Verbandsgemeinden Bad Kreuznach, Langenlonsheim-Stromberg, Rüdesheim, Nahe-Glan und Kirner Land geschlossen. Die Kooperationsvereinbarung sieht eine Aufteilung des Eigenanteils nach Förderung unter den beteiligten Projektpartnern vor und ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
4. Förderung und Kosten
Aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV wurden 10 Mio. € für Vorhaben der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (DAS) zur Verfügung gestellt und ein Förderaufruf mit dem Fokus auf den Förderschwerpunkt „A.1 – Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts“ gestartet. Mit diesem Förderschwerpunkt ist u. a. die Schaffung einer befristeten Personalstelle für Klimaanpassungsmanagement verbunden. Die Antragstellung ist vom 15.05.2025 bis 15.08.2025 möglich. Die Antragsbearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs („Windhundprinzip“). Die wesentlichen Förderbedingungen sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
| Höhe der Mittel aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz | 10.000.000 € |
| Geltende Förderrichtlinie | Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels |
| Förderschwerpunkt | A.1 – Erstellung eines nachhaltigen Anpassungskonzepts |
| Zeitraum Antragstellung | 15.05.2025 bis 15.08.2025 |
| Förderquote | 80% / 90% für finanzschwache Kommunen |
| Min. Zuwendung | 50.000 € |
| Max. Zuwendung | 225.000 € |
| antragsberechtigt | Städte, Gemeinden, Landkreise Anträge von Landkreisen sowie von Zusammenschlüssen (Zusammenarbeit) mehrerer Kommunen werden ausdrücklich begrüßt. |
| Förderzeitraum | 24 Monate |
Der Förderantrag des Landkreises Bad Kreuznach und der beteiligten Kommunen wurde am 15.05.2025 online eingereicht. Die kalkulierten Gesamtkosten wurden auf 305.022,00 € geschätzt. Daraus ergeben sich eine max. Zuwendung von 225.000,00 € und ein Eigenanteil von 80.022,00 €. Gemäß Kooperationsvereinbarung soll der verbleibende Eigenanteil wie folgt von den beteiligten Projektpartnern getragen werden:
| Projektpartner | Kosten | Kosten-anteil am Eigenanteil | Anteil Einwohner | Anzahl Einwohner |
| LK Bad Kreuznach | 40.011,00 € | 50,0% |
|
|
| VG Bad Kreuznach | 4.837,13 € | 6,0% | 12,1% | 13.161 |
| VG Langenlonsheim-Stromberg | 8.662,07 € | 10,8% | 21,6% | 23.568 |
| VG Rüdesheim | 10.634,27 € | 13,3% | 26,6% | 28.934 |
| VG Nahe-Glan | 9.173,68 € | 11,5% | 22,9% | 24.960 |
| VG Kirner Land | 6.703,84 € | 8,4% | 16,8% | 18.240 |
| Summe | 80.022,00 € | 100,0% |
| 108.863 |
Demnach sind von der VG Kirner Land, vorbehaltlich einer bewilligten Bundeszuwendung, voraussichtlich Kosten in Höhe von rd. 7.000 € zu tragen. Die mit dem Fördervorhaben verbundene Personalstelle wird im Falle einer Förderung im Landkreis Bad Kreuznach eingerichtet.
Nach Abschluss des Fördervorhabens A.1 besteht die Möglichkeit, eine Anschlussförderung für die befristete Personalstelle zu beantragen.
5. Inhalte eines Anpassungskonzepts
Das Anpassungsmanagement soll die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Anpassung an die Folgen des Klimawandels identifizieren, Schnittstellen zu anderen Bereichen betrachten und im Anpassungskonzept geeignete Maßnahmen festhalten. Nach bundeseinheitlichen Vorgaben umfasst das Anpassungskonzept folgende Arbeitspakete:
- Bestandsaufnahme: Recherche, Erhebung und Aufarbeitung von Klimadaten (aktuell und zukünftige Entwicklung)
- Betroffenheitsanalyse: Identifikation von Betroffenheiten/Hotspots in der Kommune
- Aufnahme der Hotspots in ein klimaangepasstes, nachhaltiges Anpassungsmanagement
- Entwicklung einer Gesamtstrategie zur nachhaltigen Klimaanpassung für die Kommune unter Berücksichtigung von Schnittstellen und Synergien zu anderen Bereichen der Nachhaltigkeit
- Akteursbeteiligung zur Erstellung des nachhaltigen Anpassungskonzepts
- Maßnahmenkatalog
- Empfehlungen für Controlling und Verstetigung sowie Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
Im Anschluss an die Präsentation von Thomas Stelzig diskutierte der Rat über die Sinnhaftigkeit von Konzepten. Bürgermeister Jung erklärte, dass man hier Konsument eines Bundesgesetzes sei. Nach eingehender Diskussion sprach sich der Rat für die finanzielle Beteiligung aus.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmte, vorbehaltlich einer Bewilligung der beantragten Bundeszuwendung, der finanziellen Beteiligung an der Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für den Landkreis Bad Kreuznach und seine angehörigen Kommunen zu und gemäß der Kooperationsvereinbarung, den verbleibenden Eigenanteil gemeinsam mit den beteiligten Kommunen, zu tragen.
4. Beschluss zur Erstellung einer "kommunalen Wärmeplanung" (kWP)
Klimaschutzmanager Thomas Stelzig stellte das Thema anhand einer Power-Point-Präsentation im Detail vor.
1. Gegenstand und Ziel des Beschlusses
Die Wärmeplanung ist das zentrale Koordinierungsinstrument zur Erreichung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung. Das Ziel der Wärmeplanung ist, dass die Planungsverantwortliche Stelle (Verbandsgemeinde) eine Strategie erarbeitet, umsetzt und bei Bedarf aktualisiert, wie in ihrem gesamten Gemeindegebiet bzw. in allen zugehörigen Ortsgemeindegebieten eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme erreicht werden kann. Die VG koordiniert den Prozess der Wärmeplanung. Da der wichtigste Schritt der Wärmeplanung die Umsetzung ist, ist die Beteiligung der relevanten Fachakteure, Entscheider und Umsetzer vor Ort, insbesondere der Energieversorger, ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Wärmeplanung.
Das systematische Vorgehen im Rahmen der Wärmeplanung ermöglicht es der VG, basierend auf der aktuellen Situation (Bestandsanalyse) und den Potenzialen zur Energieeinsparung und zur Nutzung von erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme gemeinsam mit den relevanten Schlüsselakteuren Entscheidungen über die notwendige Infrastruktur zu diskutieren und zu beschließen sowie die Umsetzung aufzusetzen und effektiv voranzutreiben.
Die Darstellung von Teilgebieten, die sich besonders für die Versorgung über ein Wärmenetz eignen, und von Teilgebieten, die sich besonders für die dezentrale Versorgung eignen, ist ein zentraler Aspekt des Wärmeplans. Für die Gebäudeeigentümer, die früher oder später auf eine klimafreundliche Heizungsalternative umstellen müssen, entsteht dadurch mehr Klarheit, mit welcher Infrastruktur in den Teilgebieten gerechnet werden kann und insbesondere auch, welche Infrastruktur in den Teilgebieten nicht zur Verfügung steht bzw. stehen wird.
Die kWP verfolgt dabei folgende Ziele:
• Der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune wird mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen.
• Die kommunale Bauleitplanung sowie VG-Werke erhalten nützliche Informationen über die künftige Wärmeversorgung. Darüber hinaus erhält die Bauleitplanung wichtige Erkenntnisse über die zu sichernde Flächenbedarfe.
• Die im Klimaschutzgesetz (KSG) verankerten Vorgaben zur Erreichung der Klimaneutralität zu erfüllen.
2. Hintergrund
Bei der Transformation der Energieversorgung in Deutschland mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2045 kommt der Wärmewende eine zentrale Bedeutung zu. Der Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmesektor betrug im Jahr 2022 bundesweit lediglich 20,4% (Quelle: Umweltbundesamt).
In der Verbandsgemeinde Kirner Land entfallen ca. 45% der Endenergie bzw. 36% der Treibhausgasemissionen auf die Bereitstellung von Wärme. Der Großteil aller Gebäude wird mit fossilen Energieträgern in Form von Gas und Öl beheizt. Der Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmesektor beträgt in der VG Kirner Land lediglich 11% (Quelle: Daten des externen Dienstleisters (Energy Effizienz GmbH) – Treibhausgasbilanz des Klimaschutzkonzeptes). Im Hinblick auf die lokale Wertschöpfung stellt die lokale Wärmewende eine Chance dar, indem z. B. Nahwärmenetzte vor Ort gebaut und betrieben werden können.
3. Rechtlicher Rahmen
• Wärmeplanungsgesetz (WPG)
• Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG)
§ 5 WPG Pflicht zur Erstellung von Wärmeplänen; Umsetzungsfristen
Absatz 2: Die Länder sind verpflichtet sicherzustellen, dass Wärmepläne nach den Anforderungen dieses Gesetzes erstellt worden sind oder bestehende oder in Erstellung befindliche Wärmepläne gemäß § 24 im Einklang mit ihm stehen
1. spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2026 für alle Gemeindegebiete, in denen mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind, sowie
2. spätestens bis zum Ablauf des 30.06.2028 für alle Gemeindegebiete, in denen mehr als 10.000 Einwohner gemeldet sind.
• Die Wärmepläne sollen das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die
Wärmewende vor Ort sein und auf ordnungs- und planungsrechtliche Vorgaben (z.B. Gebäude Energie Gesetz (GEG), Baurecht) sowie Förderinstrumente unmittelbar einwirken.
• Die Wärmepläne sollen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
• Das Wärmplanungsgesetz (WPG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Das Landesgesetzt zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG) ist am 26.04.2025 in Kraft getreten.
Derzeit muss mit einer Antragsfrist von ca. 6 Monaten gerechnet werden.
4. Inhalte der kommunalen Wärmeplanung
Inhalte sind die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit einem fachkundigen externen Dienstleister mit folgenden Bausteinen:
• Bestandsanalyse
• Energie- und THG-Bilanz
• Potenzialanalyse
• Szenarien
• Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan
5. Mehrbelastungsausgleich (Förderung)
Das Land Rheinland-Pfalz erhält zur Umsetzung der Wärmeplanung in den Jahren 2024 bis 2028 rund 24 Mio. Euro vom Bund. Dieses Geld wird vollumfänglich für die Wärmeplanung eingesetzt. Planungsverantwortliche Stellen, die durch das Landesgesetz zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet sind, erhalten vom Land für die Wahrnehmung dieser Aufgabe auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Konnexitätsausführungsgesetzes einen Mehrbelastungsausgleich. Die Höhe und die Auszahlungszeitpunkte des Mehrbelastungsausgleichs sind in § 6 AGWPG geregelt.
Der Mehrbelastungsausgleich ist modular aufgebaut und umfasst zwei Hauptkomponenten:
Die Höhe der Zuwendung für die kommunale Wärmeplanung setzt sich gemäß § 6 Mehrbelastungsausgleich (AGWPG) wie folgt zusammen:
| 1. Ausgleich des „Grundaufwands" | 71.778,44 € |
| 2. Ausgleich für Fachplanung | 67.082,50 € |
| Gesamte Zuwendungen über Mehrbelastungsausgleich | 138.860,94 € |
6. Kosten
Derzeit wird von Kosten für die Erstellung einer kWP von ca. 5 - 7 Euro je Einwohner/-in ausgegangen. Bei einer Annahme von 6 Euro je Einwohner/-in würden somit Kosten von 110.598 Euro entstehen. Aufgrund steigender Preise und unter Einbezug unerwarteter Kosten, sind Kosten von 120.000 Euro, für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu erwarten.
Bei einer Zuwendung über den Mehrbelastungsausgleich von 138.860,94 Euro und zu erwartenden Kosten von 120.000 Euro, muss die Verbandsgemeinde Kirner Land, keinen Eigenanteil erbringen.
Nach der Vorstellung durch den Klimaschutzmanager gab es eine rege Diskussion über die Sinnhaftigkeit sowie über die Umsetzung und Realisierung der kommunalen Wärmeplanung.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag auf Mehrbelastungsausgleich beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) für die kommunale Wärmeplanung einzureichen. Über die notwendige Ausschreibung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird der Verbandsgemeinderat unter Berücksichtigung der nach der Bewilligung geltenden Gesetzeslage beraten und entscheiden.
Die entsprechenden Mittel sollen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden. Derzeit wird von Kosten, für die Erstellung einer kWP, von ca. 120.000 Euro ausgegangen.
5. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu.
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 5.000,00 | Schwimmbadfahrten Grundschulen |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 2.000,00 | Freikarten Kirner Kerb |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 50.000,00 | Weiterbeschäftigung der Fachkraft für Integration |
6. Einwohnerfragestunde
Aus der Einwohnerschaft wurden keine Fragen gestellt.
7. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Bürgermeister Jung teilte mit:
a) Dachsanierung Nebengebäude
Das Ratsmitglied Kuhn hatte angeregt, seine Aussage zur Schimmelbeseitigung in die Niederschrift der letzten Verbandsgemeinderatssitzung aufzunehmen. Bürgermeister Thomas Jung bestätigte, dass der Schimmel vor und während der Dachsanierung am Nebengebäude beseitigt wird.
b) Regionales Zukunftsprogramm
Der Antrag für das Regionale Zukunftsprogramm mit den Maßnahmen aller Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde wurde fristgerecht am 15.08.2025 eingereicht. Bürgermeister Jung dankte allen an diesem Förderprogramm beteiligten Mitarbeitenden und Ortsbürgermeistern. Die Antragstellung mit der hohen Anzahl an Projekten war mit großem Aufwand verbunden.
c) Mobiler Wertstoffhof
Am 20.09.2025 richtet der AWB mit Unterstützung des Bauhofes der Verbandsgemeinde auf dem Parkplatz „Auf Kyrau“ in Kirn einen mobilen Wertstoffhof ein. Termine können online gebucht werden. Derzeit sind rund ¾ der verfügbaren Termine ausgebucht.
d) VHS Naheland
Bürgermeister Jung informierte, dass die VHS ab Januar 2026 einen Kurs zum Nachholen des Realschulabschlusses anbietet.
e) Schwimmkurse
In den Herbstferien werden von der VHS in Zusammenarbeit mit der DLRG und dem TuS Kirn wieder Schwimmkurse im Lehrschwimmbecken der Kreisverwaltung in Kirn angeboten. Die Schwimmkurse können nur unter Mitwirkung des Schwimmbadpersonals der Verbandsgemeindewerke durchgeführt werden.
f) Asiatische Hornisse
Der Vorsitzende informierte, dass die asiatische Hornisse im Kirner Land angekommen sei. Die Bauhofmitarbeiter und die Ortsbürgermeister wurden informiert, wie mit einem Nest umzugehen ist.