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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 39/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.09.2025

1. Weitere Vorgehensweise zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der Verbandsgemeinde Kirner Land

Der Vorsitzende gab eine kurze Einführung zur Entstehung des Radverkehrskonzeptes. Die weitere Vorgehensweise der Umsetzung müsste beschlossen werden. Hier sei zu entscheiden, ob die weitere Umsetzung über die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinden erfolgen solle. Er informierte die Mitglieder, dass dies zuvor ausgiebig bei der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung diskutiert wurde, um ein Stimmungsbild dem Haupt- und Finanzausschuss mitteilen zu können.

Vorsitzender Jung berichtete, dass sich die Ortsbürgermeister mit 13 zu 2 Stimmen mit 1 Enthaltung für eine Umsetzung über die Ortsgemeinden ausgesprochen hätten. Insbesondere befürchteten die Ortsbürgermeister höhere Umlagen bei der Umsetzung über die Verbandsgemeinde. Aber sie fanden es auch den Ortsgemeinden gegenüber nicht fair, die in vergangenen Jahren bereits mit Fördermitteln Radwege in ihren Gemeinden gebaut und finanziert hätten.

Bürgermeister Jung erläuterte anhand der Präsentation die Vorgehensweise bei Umsetzung über die Verbandsgemeinde und entsprechend bei Umsetzung über die Ortsgemeinden. Dabei wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass das Radverkehrskonzept über die Verbandsgemeinde mit einer zuvor erstellten Prioritätenliste wesentlich schneller umgesetzt werden könnte. Bei einer Umsetzung über die Verbandsgemeinde würden bei allen geplanten Projekten grundsätzlich jeweils erst die Kosten, finanziellen Möglichkeiten, Fördermittel und Abstimmungen mit den betroffenen Ortsgemeinden erfolgen müssen. Danach müsste auch die Umsetzung jedes Projektes mit dem Verbandsgemeinderat beschlossen werden.

Nach ausgiebiger Diskussion und unter Berücksichtigung der Bedenken der Ortsgemeinden wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat zu beschließen, das Radverkehrskonzept in enger Absprache mit den Ortsgemeinden und nach finanzieller Machbarkeit (Förderungen) umzusetzen. Dazu soll im Vorfeld im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung und oder dem Bauausschuss eine Prioritätenliste für die rund 80 km benannten Radstrecken ausgearbeitet werden. Für die Umsetzung wird mit jeder Ortsgemeinde bzw. den Eigentümern der Grundstücke eine entsprechende Vereinbarung getroffen.