Schülerbeförderung / Fahrkostenübernahme (ab Kl. 5)
(für Schüler*innen der aktuellen Kl. 4)
Anspruchsvoraussetzungen für eine (volle) Fahrkostenübernahme
Anträge auf Fahrkostenübernahme sind in der (neuen) Schule erhältlich.
Schülerbeförderung:
Grundsätzlich besteht ein Anspruch Fahrkostenübernahme, nicht aber auf Schülerbeförderung. Sollte keine direkte Fahrmöglichkeit (Wohnort – Schulort) bestehen, wäre evt. eine Privatbeförderung bis / ab der nächstgelegenen Haltestelle erforderlich.
Anmerkung:
Beim Besuch der nicht nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart ist auf Antrag evt. eine Teilkostenerstattung möglich.
Wir empfehlen, den Neuantrag rechtzeitig vor den Sommerferien zu stellen. Bei späterem Antragseingang ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, evtl. liegt die Fahrkarte nicht rechtzeitig zu Schulbeginn vor!
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens keine Bewilligungsbescheide erstellt werden. Nur bei Ablehnung der Fahrkostenübernahme bzw. Bewilligung einer nur anteiligen Fahrkostenübernahme erhalten Sie einen Bescheid.
Die Fahrkostenübernahme erfolgt bei frühzeitigem Antragseingang (Februar/März) ab Schuljahresbeginn. Die Fahrkarte für die Mitfahrt in den ÖPNV-Bussen wird dann am ersten Schultag nach den Sommerferien über die Schulen ausgehändigt. Bei späterem Antragseingang erfolgt keine rückwirkende Bewilligung.
Weitere Frage zur Schülerbeförderung:
Fahrmöglichkeiten/Fahrzeiten im Internet unter: KRN – Fahrplanauskunft
oder E-Mail: infocenter@krn-mobil.de oder info@rnn.info
Fahrkarten: Kreisverwaltung Bad Kreuznach 0671 803 1642 oder 1656 Schülerbeförderung allgemein: Kreisverwaltung KH 0671 – 803 1643