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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 4/2023
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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OG Hochstetten-Dhaun - Hinweis zur Räum- und Streupflicht

Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun hat die winterliche Räum- und Streupflicht durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Dies bedeutet, dass die Eigentümer oder Besitzer eines an eine öffentliche Straße angrenzenden Grundstücks verpflichtet sind, bei Schneefall bzw. Eisglätte die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen zu gewährleisten. Der weggeräumte Schnee darf den Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht einschränken, d. h. er darf nicht auf der Straße verteilt werden.

Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tag so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr keine Rutschgefahr auf Gehwegen besteht.

Die Ortsgemeinde Hochstetten-Dhaun weist die Anlieger auf die Räum- und Streupflicht hin, um insbesondere Rettungsfahrzeugen die Zufahrt zu ermöglichen.