1. Neuanschaffung und Aufbau von Sirenen zur Bevölkerungswarnung
Bürgermeister Thomas Jung erinnerte an die Verbandsgemeinderatssitzung vom 29.09.2022, in der die Neuanschaffung und der Aufbau von Sirenen zur Bevölkerungswarnung beschlossen wurde. Es sollten 35 Sirenen für die Verbandsgemeinde Kirner Land angeschafft werden. Mit dem Kreis Bad Kreuznach wurde ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Kreisverwaltung habe gemäß der Vereinbarung die Ausschreibung für den gesamten Landkreis vorgenommen (insgesamt 192 Sirenen).
Die Submission habe am 08.12.2022 stattgefunden. Der einzige Anbieter sei die Firma Hörmann Warnsysteme, 85614 Kirchseeon, gewesen. In der Ausschreibung sei der Anschluss und Montage, die Übergabe in das System, das Funkzubehör, die Dokumentation sowie die Entsorgung der Altgeräte enthalten.
Zusätzlich könnten Kosten für den Blitzschutz (maximal 92.304,73 €) und Kosten für einen Wartungsvertrag (14.161,00 €) anfallen.
Ebenso würden noch Kosten für die Baubegleitung anfallen. Diese Kosten würden noch separat vom Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen ermittelt werden.
Für die VG Kirner Land ergebe sich nach erfolgter Submission folgende Kosten:
| Sirene | 600 Watt | 1200 Watt | Gesamtsumme inkl. MwSt. |
| Dachsirene | 18 | 10 | |
| 10.482,93 € (pro Stück Netto) | 12.125,43 € (pro Stück Netto) | 368.836,98 € | |
| Mastsirene | 3 | 4 | |
| 20.733,21 € (pro Stück Netto) | 22.687,95 € (pro Stück Netto) | 182.012,20 € | |
| Demontage | 25 Stück 673,64 € (pro Stück Netto) 20.040,79 € | ||
| Funkzubehör | 35 Stück 476,50 € (pro Stück Netto) 19.846,23 € | ||
| Übergabe in das System | 4.258,42 € | ||
| Dokumentation | 4.531,52 € | ||
| Gesamtsumme 599.526,14 € | |||
| Blitzschutz vorhanden/ Sirene | 308,18 € /Stk | Optional |
| Blitzschutz nicht vorhanden/ Sirene | 2.216,20 €/Stk | Optional |
| Wartungsvertrag für 6 Jahre (4 Wartungszyklen) | 340,00 € /Sirene | Optional |
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschließt, zur Neuanschaffung von Sirenen, die Auftragsvergabe in Höhe von 599.526,14 € an die Firma Hörmann Warnsysteme, 85614 Kirchseeon zu vergeben. Die Verwaltung wird zusätzlich ermächtigt, den notwendigen Blitzschutz und Wartungsvertrag zu beauftragen.
2. Neuanschaffung Einsatzleitwagen (ELW 1)
Bürgermeister Jung trug vor, dass der vorhandene Einsatzleitwagen (ELW 1) ersatzbeschafft werden müsse.
Im Haushalt 2020 seien bereits 190.400,00 € für die Neuanschaffung eines ELW 1 veranschlagt gewesen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier habe am 04.09.2020 die Notwendigkeit der vorzeitigen Beschaffung des Fahrzeuges anerkannt. Im Falle einer Förderung könne nach der aktuellen Festbetragsübersicht eine Zuwendung in Höhe von 39.000,00 € gewährt werden. Durch die Erkrankung des ehemaligen Wehrleiters habe sich die Ausschreibung für das ELW 1 verzögert. Erfahrungen aus der „Flutkatastrophe Ahrtal“ hätten ergeben, dass die Anschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF 3) notwendiger sei, als die Beschaffung eines ELW 1. Es wurde daher im Haushalt 2022 der Planansatz für das ELW 1 zurückgestellt und die Beschaffungskosten für das MZF 3 eingestellt.
Es sei erforderlich, die Anschaffungskosten zur Beschaffung eines ELW 1 wieder in den Haushalt 2023 einzustellen. Durch die derzeitige Entwicklung (Ukraine Krieg, Versorgungsengpässe) sei mit höheren Kosten zu rechnen. Es sollten daher Aufwendungen in Höhe von 225.000,00 € eingestellt werden.
Da die Anschaffungskosten über dem Schwellenwert von 215.000,00 € liegen würden, sei eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Der Kreis Bad Kreuznach schaffe 2023 auch einen ELW 1 an. Er wäre bereit, mit der Verbandsgemeinde Kirner Land, gemäß einer entsprechenden Vereinbarung, den ELW 1 für die Verbandsgemeinde Kirner Land mit auszuschreiben. Das Fahrzeug werde nach den Vorgaben der Verbandsgemeinde ausgeschrieben.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschließt für die Anschaffung eines Einsatzleitwagen (ELW 1) 225.000,00 € im Haushalt 2023 zu veranschlagen.
3. Beschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF 3) mit Seilwinde
Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass in der Verbandsgemeinderatssitzung vom 03.05.2022 beschlossen wurde, dass er mit dem Kreis Bad Kreuznach eine Vereinbarung abschließen solle, damit dieser die europaweite Ausschreibung für die Anschaffung eines MZF 3 vornehmen könne.
Die Ausschreibung sei zwischenzeitlich erfolgt.
Am 06.12.2022 habe die Submission für die Vergabe eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF3) mit Seilwinde stattgefunden. Folgendes Ergebnis wurde festgestellt:
Los 1:
| Anbieter 1 | Anbieter 2 | Anbieter 3 |
| 280.467,50 € brutto (Festpreis) | 259.446,18 € brutto (Fahrgestell + 5 % Preissteigerung möglich, beim Aufbau 4 Monate Preisgültigkeit) | 267.992,76 € brutto (Fahrgestell + 5% Preissteigerung möglich) |
Los 2:
Beladung Firma Schmitt Neuwied 23.471,06 € brutto
Die Vergabestelle überprüfe momentan die Angebote und die Einspruchsfrist müsse noch abgewartet werden.
Im Haushalt seien für die Anschaffung des Mehrzwecktransportfahrzeuges 370.000,00 € eingestellt.
Die ADD Trier habe im Falle einer Förderung eine Zuwendung in Höhe von 41.000,00 € in Aussicht gestellt.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschließt, den Auftrag für das Los 1 (Fahrgestell/Aufbau) und Los 2 (Beladung) an die Anbieter gemäß des Vergabevorschlages zu vergeben.
4. Erstellen einer Treibhausgas- u. Energiebilanz
Bürgermeister Thomas Jung erläuterte, dass vier Bieter in der Verhandlungsvergabe zur Abgabe eines Angebotes zur Erstellung der Treibhausgas- und Energiebilanz für die gesamte Verbandsgemeinde aufgefordert wurden. Von den aufgeforderten Bietern hätten drei Bieter ein Angebot abgegeben.
Der Bieter EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, habe mit seinem Angebot in Höhe von 25.347,00 € (Brutto) das günstigste Angebot abgegeben.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erstellung der Treibhausgas- und Energiebilanz an die EnergyEffizienz GmbH, Lampertheim, in Höhe von 25.347,00 € (Brutto), zu vergeben. Gleichzeitig ermächtigt er den Bürgermeister, den Auftrag zu erteilen.
5. Neuwahl von Ausschussmitgliedern
Für das ausgeschiedene Mitglied Bernd ULRICH wurde von der SPD-Fraktion
Herr Oliver Kohl
als Mitglied
im Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz
für das ausgeschiedene Mitglied Eberhard Bender wurde von der CDU-Fraktion
Frau Barbara Lagrange
als Mitglied
im Schulträgerausschuss
für das ausgeschiedene Mitglied Katja Kühnreich wurde von der GAL-Fraktion
Herr Rene Jean Roesler
als Mitglied
im Ausschuss für Soziales und Generationen
Herr Horst Schäfer
als stellvertretendes Mitglied
im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung
Frau Ute Peiffer
als stellvertretendes Mitglied
im Schulträgerausschuss
vorgeschlagen.
Die Verbandsgemeinderatsmitglieder waren mit einer offenen Abstimmung einverstanden.
Die Wahl der vorgeschlagenen Ersatzleute erfolgte einstimmig.
6. Bereitstellung der projektunabhängigen kommunalen Eigenmittel der beteiligten Gebietskörperschaften für die LAG Soonwald-Nahe
Bürgermeister Thomas Jung berichtete, das die LAG Soonwald-Nahe, zu der die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach, Heimweiler, Limbach, Meckenbach, Otzweiler und die Stadt Kirn gehören, sich wieder um die Anerkennung als LEADER-Region beworben habe, um somit die Chance auf erhebliche EU-Fördergelder für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region zu erhalten.
In den vergangenen Förderperioden seien zahlreiche Einzelprojekte in der Region umgesetzt worden, wie z.B. die Lerchenkopfhütte in Bärenbach, die Einrichtung der Tourist-Information und das Tourismuskonzept. An diese Erfolgsgeschichte solle im neuen Förderzeitraum 2023 bis 2029 angeknüpft werden.
Die Fortführung der Tätigkeit als Leader-Geschäftsstelle der LAG-Soonwald-Nahe in der neuen Förderperiode setze gemäß der Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz auch die Sicherstellung der Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel aus der Region für den gesamten Zeitraum voraus. Die am LAG-Gebiet beteiligten Gebietskörperschaften müssten über den gesamten Förderzeitraum hinweg 10% des den LAG-Regionen zur Bewirtschaftung überlassenen Budgets an ELER-Mitteln bereitstellen. Daraus werde insbesondere der Eigenanteil an der Umsetzung des Regionalmanagements der LAG finanziert.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand gehe die LAG Soonwald-Nahe von Fördermitteln aus dem ELER-Fonds in Höhe von 2,55 Mio. € für die LAG Soonwald-Nahe aus. Somit ergebe sich für die Sicherstellung der projektunabhängigen kommunalen Finanzierungsmittel (Eigenanteil) folgende Berechnung:
Summe ELER-Mittel im Zeitraum 2023 bis 2029 2.557.340,00 €
10% entsprechen 255.734,00 €
auf 6,5 Jahre verteilt (im Durchschnitt) 39.343,69 €/Jahr
Dieser Betrag werde auf die beteiligten Gebietskörperschaften prozentual nach dem Anteil ihrer Bevölkerung in der LAG aufgeteilt.
Auf die Verbandsgemeinde Kirner Land entfalle danach ein Betrag in Höhe von 3.667,47 € pro Jahr.
Mit dem berechneten Finanzierungsanteil der Kommunen seien die Eigenmittel des Regionalmanagements (Personal- und Sachkosten) sowie gegebenenfalls weitere Eigenanteile an Projekten mitzufinanzieren. Der Mittelabruf erfolge jeweils im 1. Quartal eines Jahres.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land stellt über den gesamten Förderzeitraum hinweg 10% des der LAG-Region zur Bewirtschaftung überlassenen Budgets an ELER-Mitteln bereit. Der Verbandsgemeinderat beschließt der LAG Soonwald-Nahe die projektunabhängigen kommunalen Mittel in Höhe von 3.667,47 € pro Jahr über eine Dauer von 7 Jahren für den Förderzeitraum 2023-2029 ab dem Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Der Mittelabruf erfolgt jeweils im 1. Quartal eines Jahres.
7. a) Bereitstellung der projektunabhängigen kommunalen Mittel der beteiligten Gebietskörperschaften für die LAG Hunsrück für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Umsetzungszeitraum 2023-2029)
b) Bereitstellung der Eigenmittel für das Regionalbudget der LAG Hunsrück im Förderzeitraum 2021 bis 2027 (Umsetzungszeitraum 2023-2029)
a) Bürgermeister Thomas Jung trug vor, dass bereits seit 2001 die Lokale Aktionsgruppe Hunsrück existiere, zu der die Ortsgemeinden Brauweiler, Bruschied, Hahnenbach, Heinzenberg, Hennweiler, Hochstetten-Dhaun, Horbach, Kellenbach, Königsau, Oberhausen, Schneppenbach, Schwarzerden, Simmertal und Weitersborn gehören.
Auch die LAG Hunsrück habe sich wieder um die Anerkennung als LEADER-Region beworben, um somit die Chance auf erhebliche EU-Fördergelder für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region zu erhalten.
Hier seien in den vergangenen Förderperioden mehr als 300 Einzelprojekte in der Region, wie z.B. im Kirner Land der Nahe-Skywalk, das Jugenddorf Teufelsfels, der Wassererlebnispfad im Hahnenbachtal, die Erlebniswelt „Wald und Natur“ auf Schloss Wartenstein und die Rundbogenbühne der OG Hochstetten-Dhaun umgesetzt worden. An diese Erfolgsgeschichte solle im neuen Förderzeitraum 2023 bis 2029 angeknüpft werden.
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 habe der Vorstand des Regionalrats einstimmig die Fortführung der Tätigkeit als Leader-Geschäftsstelle der LAG-Hunsrück in der neuen Förderperiode beschlossen. Dies setze gemäß der Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz auch die Sicherstellung der Finanzierung der erforderlichen Eigenmittel aus der Region für den gesamten Zeitraum voraus. Die am LAG-Gebiet beteiligten Gebietskörperschaften müssten über den gesamten Förderzeitraum hinweg 10% des den LAG-Regionen zur Bewirtschaftung überlassenen Budgets an ELER-Mitteln bereitstellen. Daraus werde insbesondere der Eigenanteil an der Umsetzung des Regionalmanagements der LAG finanziert.
Die Gebietskulisse der LAG Hunsrück werde sich ab dem Jahr 2023 verkleinern, da Teile der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sowie der Gemeinde Morbach künftig der LAG Erbeskopf angehören werden. Die Verbandsgemeinde Kirner Land werde mit den gleichen Gemeinden in der neuen LAG Hunsrück vertreten sein wie bisher.
Bereits am 03.05.2022 habe der Verbandsgemeinderat den Beschluss gefasst, der LAG Hunsrück die projektunabhängigen kommunalen Mittel in Höhe von 2.165,61 € pro Jahr über eine Dauer von 7 Jahren für den Förderzeitraum 2021-2027 ab dem Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Die der LAG zugeteilte Summe an ELER-Mitteln habe sich aber nun von 2.174.930,00 Euro auf 2.250.000,00 Euro erhöht. Somit ergebe sich auch eine geringfügige Erhöhung der kommunalen projektunabhängigen Eigenanteile:
Summe ELER-Mittel im Zeitraum 2023 bis 2029 2.250.000,00 €
10% entsprechen 225.000,00 €
auf 7 Jahre verteilt (im Durchschnitt) 32.142,86 €/Jahr
Dieser Betrag werde auf die beteiligten Gebietskörperschaften prozentual nach dem Anteil ihrer Bevölkerung in der LAG aufgeteilt.
Auf die Verbandsgemeinde Kirner Land entfalle danach ein Betrag i.H.v. 2.226, 76 € pro Jahr.
Mit dem berechneten Finanzierungsanteil der Kommunen seien die Eigenmittel des Regionalmanagements (Personal- und Sachkosten) sowie gegebenenfalls weitere Eigenanteile an Projekten mitzufinanzieren. Der Mittelabruf erfolge jeweils im 1. Quartal eines Jahres.
b) Der sehr erfolgreiche Ansatz des Regionalbudgets der LAG Hunsrück, in dem Kleinprojekte bis 20.000 Euro Nettogesamtausgaben gefördert werden können, solle weitergeführt werden. Um dies zu ermöglichen sei ein Anteil von 10% des jährlichen Regionalbudgets als Eigenanteil darzustellen. Diese Eigenmittel könnten nicht aus den projektunabhängigen kommunalen Mitteln entnommen werden und seien separat nachzuweisen.
Der maximal mögliche jährliche Betrag für das Regionalbudget liege bei 200.000 Euro. Davon könnten 90% aus GAK-Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden, also höchstens 180.000 Euro, so dass bei den Kommunen maximal 20.000 Euro im Jahr verbleiben. Die tatsächlichen Summen würden sich aus den dem Land Rheinland-Pfalz in jedem Jahr zugeteilten GAK-Geldern ergeben.
Um das Regionalbudget auch 2023 bis 2029 im Hunsrück anbieten zu können, sei der Eigenanteil der Kommunen unerlässlich. Für den Eigenanteil ergebe sich folgende Berechnung:
Sicherstellung des Eigenanteils am Regionalbudget 2023 bis 2029:
Maximale Summe Regionalbudget im Zeitraum 2023 bis 2029 1.400.000,00 €
10% entsprechen 140.000,00 €
Maximaler Eigenanteil pro Jahr 20.000,00 €
Dieser Betrag werde auf die beteiligten Gebietskörperschaften ebenfalls prozentual nach dem Anteil ihrer Bevölkerung in der LAG aufgeteilt.
Auf die Verbandsgemeinde Kirner Land entfalle danach ein Betrag in Höhe von 1.385,54 € pro Jahr.
Die tatsächlichen Eigenmittel für das Regionalbudget werden erst im Zuge der jährlichen Abrechnung des jeweiligen Regionalbudgets gegenüber dem Land mit den kommunalen Partnern abgerechnet.
Beschluss:
| a) | Die Verbandsgemeinde Kirner Land stellt über den gesamten Förderzeitraum hinweg 10% des den LAG-Regionen zur Bewirtschaftung überlassenen Budgets an ELER-Mitteln bereit. Der Verbandsgemeinderat beschließt der LAG Hunsrück die projektunabhängigen kommunalen Mittel in Höhe von 2.226,76 € pro Jahr über eine Dauer von 7 Jahren für den Förderzeitraum 2021-2027 ab dem Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Der Mittelabruf erfolgt jeweils im 1. Quartal eines Jahres. |
| b) | Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschließt der LAG Hunsrück den Eigenanteil für das Regionalbudget in Höhe von jährlich 1.385,54 Euro für den Förderzeitraum 2021-2027 ab dem Jahr 2023 zur Verfügung zu stellen. |
8. Beratung und Beschlussfassung über die Etablierung der Produkteinheit Bike-Region Hunsrück-Nahe (BRHN) bei der Hunsrück- und Naheland-Touristik (= Weiterführung des Leader-Projektes) und finanzielle Beteiligung
Bürgermeister Thomas Jung trug vor, dass Radtourismus mit seinem Marktvolumen kein Nischenprodukt sei. Durch Corona und den E-Bike Trend treibe die Radnutzung auch im Alltag und im Urlaub weiter voran. Durch eine professionelle Herangehensweise könnten sich die Regionen Hunsrück und Nahe zu einer qualitativ hochwertigen Raddestination entwickeln und sich als solche auf dem Markt etablieren.
Im Jahr 2021 sei zu diesem Zweck das über LEADER-Mittel finanzierte Projekt der Hunsrück- und Naheland-Touristik GmbH Bike-Region Hunsrück-Nahe gestartet. Die bei der Hunsrück-Touristik GmbH angedockte Koordinierungsstelle sei im Februar 2021 mit Katharina Martini personell besetzt worden. Um diese Koordinierungsstelle auch über die Projektlaufzeit hinaus (d.h. nach dem 30.06.2023) weiterzuführen, bedürfe es einer gesicherten und dauerhaften Grundfinanzierung durch die in der Bike-Region Hunsrück-Nahe liegenden Kommunen/Verbandsgemeinden.
Bereits mit der Umstrukturierung der Naheland-Touristik GmbH im Jahr 2019 sei beschlossen worden, die Kommunen nicht weiter an der allgemeinen Grundfinanzierung der Naheland-Touristik GmbH zu beteiligen, sondern künftig über die Finanzierung von sog. Produkteinheiten, von denen sie direkt profitierten, einzubinden. Die Etablierung der dauerhaften Koordinierungsstelle/Produkteinheit Bike-Region Hunsrück-Nahe setze diesen Beschluss um.
Künftig übernehme die Koordinierungsstelle Aufgaben in den Bereichen Gesamtkoordination der radtouristischen Entwicklung, in der Infrastruktur- und Angebotsentwicklung (beratende und unterstützende Tätigkeiten), in der Qualitätssicherung im Innenmarketing sowie im Außenmarketing. Die Koordinierungsstelle trage dazu bei, den Arbeitsaufwand auf kommunaler Seite durch die Bündelung von Aufgaben zu reduzieren und die Regionen Hunsrück und Nahe radtouristisch zu optimieren und zu vermarkten, um die Wertschöpfung durch den Radtourismus zu erhöhen.
Die entstehenden Kosten in Höhe von 109.500 EUR/Jahr würden paritätisch auf alle Verbandsgemeinden am Weg umgelegt werden, woraus sich eine Umlage in Höhe von 2.500 EUR für das zweite Halbjahr 2023 und 5.000 EUR/Jahr ab 2024 für die Verbandsgemeinde Kirner Land ergebe. Die Vereinbarung werde vorerst für 3 Jahre getroffen, d.h. von 2022 bis 2026, und im Anschluss evaluiert, ggf. angepasst und weitergeführt.
Ratsmitglied Thomas Bursian fragte an, ob Frau Martini mal zu einer Sitzung eingeladen werden könne. Bürgermeister Thomas Jung sagte dies zu.
Beschluss:
Die Verbandsgemeinde Kirner Land beschließt die finanzielle Beteiligung in Höhe von 2.500 € für das zweite Halbjahr 2023, von 2024-2025 5.000 € jährlich und für das erste Halbjahr 2026 2.500 € zur Weiterführung der bislang durch LEADER-Mittel finanzierten Koordinierungsstelle der BRHN bei der Hunsrück-Touristik GmbH für einen Zeitraum von vorerst drei Jahren (1. Juli 2023-30.6.2026).
9. Externe Beauftragung zur Erstellung eines Schulentwicklungsplanes
Bürgermeister Thomas Jung berichtete, dass zum 01.08.2020 eine Neufassung des Schulgesetzes in Kraft getreten sei. Hierin werde ausgeführt, dass auch Verbandsgemeinden für die in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen regionale Schulentwicklungspläne zu erstellen haben. Dies sei eine neue, komplexe Aufgabe, welche auch Kosten verursache. Das Land gewähre daher für diese Mehrbelastung einen Ausgleich von jährlich 1.688,00 € für einen Zeitraum von 6 Jahren, was einem Gesamtbetrag in Höhe von 10.128,00 € entspreche.
Der Fachbereich Bürgerdienste habe Informationen gesammelt, Recherchen betrieben, sich mit anderen VGs und dem Landkreis abgestimmt und Kontakt zu einem Planungsbüro aufgenommen, welches bereits für die Stadt Mainz und vor etwa 10 Jahren auch für den Landkreis Bad Kreuznach einen Schulentwicklungsplan erstellt habe. Das Ergebnis eines Schulentwicklungsplanes bilde ein Gutachten mit Handlungsempfehlung für die politischen Entscheidungsträger. Aufgrund der nötigen und umfangreichen Fachkompetenz zur Erstellung eines solchen Gutachtens sowie fehlenden personellen Ressourcen im Fachbereich, sei diese Aufgabe nicht intern, insbesondere nicht zusätzlich, zu leisten.
Der Schulentwicklungsplan für die VG Kirner Land sei u.a. die Grundlage für weitere Planungen (in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt) im Rahmen des Ganztagsbetreuungsgesetzes, welches ebenfalls in Kraft getreten sei und ab dem 01.08.2026 mit einer mind. 8-Stunden-Betreuung täglich, beginnend mit den 1. Klassen seine Anwendung finde.
In seiner Sitzung am 29.11.2022 seien dem Schulträgerausschuss die bisherigen Planungen, weitere Vorgehensweise sowie Kosten in Bezug auf den Schulentwicklungsplan und die Umsetzung des Ganztagesbetreuungsgesetzes ausführlich vorgestellt worden. Der Fachbereich habe es für sinnvoll und angemessen gehalten, Frau Nicole Greber als Schulleitung, Mitglied des Schulträgerausschusses sowie Mitglied des Verbandsgemeinderates und aufgrund ihrer Erfahrungen, von Anfang an als Fachfrau in den Prozess mit einzubinden.
Die Gesamtkosten zur Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für die VG Kirner Land mit ihren 4 Grundschulen würden nach einem ersten Angebot netto 8.550,00 € betragen. Mit dem Mehrbelastungsausgleich, der bereits zwei Mal gezahlt wurde, wären die Kosten für das reine Gutachten gedeckt. Es sei beabsichtigt, noch weitere Angebote einzuholen.
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt den Bürgermeister der Verbandsgemeinde in Abstimmung mit den Beigeordneten einen Auftrag zur Erstellung eines Schulentwicklungsplanes für alle 4 Grundschulen (Demografieanalyse, Schulentwicklungsplanung, Raumprogramm mit Raumoptimierung, Präsentation der Planung und des Ergebnisses), nach Einholung von weiteren Angeboten, an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.
10. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spenden zu:
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 500,00 | Finanzierung Flüchtlingstreffen am 31.03.2022 |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 10.000,00 | Osterferienprogramm 2022 |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 40.000,00 | Projekt: Integration erfolgreich weiterführen, Weiterbeschäftigung Fachkraft für Integration |
| Gemeinnützige Baugenossenschaft eG Kirn | 200,00 | je 100,00 Euro für Grundschule Dominik - Renovierung Kletterwand; Grundschule Hellberg - Neue Sitzbänke |
| Kamphmittelortung Welker GmbH, Kirn | 500,00 | Kommunaler Freiwilligentag 2022 und Projekt; Grundschule Dominik Renovierung der Kletterwand |
| Udo & Michael Schmitz - Waldwirtschaft GmbH & Co. KG, Schneifelstr. 1, 54597 Ormont | 200,00 | Kommunaler Freiwilligentag 2022 Projekt Nr. 1 Hahnenbacher Dorfplätze, Pflanzung Obstbäume, Insektenhotels, Totholzhecke |
| Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG, Bad Kreuznach | 1.500,00 | Kommunaler Freiwilligentag 2022 - für 6 verschiedene Projekte lt. Zusage |
| SIMONA AG, Teichweg 16, 55606 Kirn | 3.500,00 | Kommunaler Freiwilligentag 2022 verschiedene Projekte |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 3.576,43 | T-Shirts und Einlassbänder Freiwilligentag 2022 |
| Pfalzgas GmbH, Frankenthal | 500,00 | Durchführung Freiwilligentag 2022 |
| Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG; Mannheim | 5.000,00 | 24-Stunden-Wanderung |
| Verschiedene Bürger | 1.928,00 | Spendenbox Schloss Wartenstein |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 10.000,00 | Sommerferienprogramm 2022 |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 10.000,00 | Herbstferienprogramm 2022 |
| Förderer der Feuerwehr der Stadt Kirn e.V. | 1.208,00 | Zuschuss Wärmebildkamera, FW Kirn |
11. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Bürgermeister Thomas Jung teilte folgendes mit:
| 1. | Der Zeitplan für die geplanten Haushaltsitzungen könne so nicht eingehalten werden. Erst gestern sei das Haushaltsrundschreiben des Landes in der Verwaltung eingetroffen. Die Sitzungen würden sich nach hinten verschieben. |
| 2. | Bei der Tageszeitung „Öffentlicher Anzeiger“ werde der für das Kirner Land zuständige Redakteur erneut wechseln. Zukünftig sei Herr Markus Kilian zuständig. Er habe gegenüber der Redaktion seinen Unmut geäußert. |
| 3. | Gemeinsam mit Stadtbürgermeister Frank Ensminger und dem Vorstand des Tierschutzvereines sei er auf Standortsuche für das Tierheim gewesen. In Gesprächen mit der Basalt AG habe man erreichen können, dass der Betrieb des Tierheimes am bisherigen Standort bis Ende Oktober 2023 weitergeführt werden könne. |
| 4. | Am 10.01.2023 finde in Heimweiler eine Infoveranstaltung der Werke zum Thema „Trinkwasserversorgung“ statt. Zusätzlich konnte für diesen Termin Frau Heike Boomgarden gewonnen werden, die zum Thema „Regendiebe/Schwammgemeinde“ referiere. |
| Am 13.01.2023 finde in Oberhausen der Neujahrsempfang statt, der gemeinsam mit der Stadt Kirn und der Werbegemeinschaft durchgeführt werde. | |
| 5. | Das Land investiere 250 Millionen Euro für das Kommunale Investitionsprogramm Klima und Innovation (KIPKI), um Klimaschutzmaßnahmen in den Kommunen anzustoßen und finanziell abzusichern. Dafür hätten Land und Kommunen einen Kommunalen Klimapakt geschlossen für Beratung und Begleitung bei der Planung, Hilfe bei Antragsstellungen für Fördermittel und Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen. Die Verbandsgemeinde Kirner Land erhalte hieraus einen Betrag in Höhe von 521.000,32 €. Er schlage vor, im Bauausschuss oder im Haupt- und Finanzausschuss darüber zu beraten, wo das Förderprogramm am besten eingesetzt werden könne. |
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden in der Sitzung nicht gestellt.
11. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.
Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nicht öffentlichen Teil.