1. Alternative Umbau bzw. Umstrukturierung Bürgerbüro Verbandsgemeinde Kirner Land
Bürgermeister Thomas Jung erinnerte daran, dass nach den Bestimmung des Fusionsvertrages vom 30.01.2019 als Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde Kirner Land das Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 31 inklusive Nebengebäude und das Rathaus Kirchstraße 3 festgeschrieben seien. Im gemeinsamen Investitionsstockantrag der ehemaligen Verbandsgemeinde Kirn-Land und der Stadt Kirn im Vorfeld der Fusion zur energetischen und brandschutztechnischen Sanierung der Verwaltungsstandorte sei ein Baustein unter anderem die Verbesserung der baulichen Situation des Bürgerbüros gewesen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 27.01.2022 wurden durch das Büro Kuhn die im Rahmen des Antrages gestellten Maßnahmen ausführlich erläutert. Die Gesamtkosten habe man auf ca. 420.000 € geschätzt.
Architekt Manfred Kuhn stellte im Anschluss die Planung erneut detailliert vor. Dabei ging er auch wieder auf den Einbau einer Brandschutzdecke, die Erneuerung der barrierefreien Toilette, den Austausch der Fenster und der Erneuerung der Heizungsanlage ein.
Nach ausführlicher Diskussion, in der insbesondere die Ausführung der Heizungsanlage Thema war, wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauwesen und Umweltschutz empfiehlt unter der Voraussetzung der auskömmlichen Finanzierung, die vorgestellte Planung in die Umsetzung zu bringen.