1.): Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2024
Revierförster Jannik Peitz stellte das Betriebsergebnis im Gemeindewald 2024 vor.
Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.
2.): Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2026
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2026 war beigefügt und wurde in der Sitzung durch den Revierförster Jannik Peitz vorgestellt.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2026 zu.
3.): Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Es lagen keine Wahlvorschläge vor. Daher entfiel die Wahl.
4.): Feststellung des Jahresabschlusses 2020, Entlastung der Ortsbürgermeisterin und des Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tobias Neu, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen. |
Sowie gemäß § 100 GemO
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Beschluss:
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2020.
Bei den Ratsmitgliedern Natalie Kleyer und Adrian Graf lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
5.): Feststellung des Jahresabschlusses 2021, Entlastung der Ortsbürgermeisterin und der Ortsbeigeordneten sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Tobias Neu, trug dem Ortsgemeinderat das Ergebnis der Prüfung vor und empfahl ihm gemäß § 114 Abs. 1 GemO:
| 1. | den Jahresabschluss festzustellen und |
| 2. | dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Kirner Land Entlastung zu erteilen. |
| Sowie gemäß § 100 GemO | |
| 3. | nachträglich über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen |
Beschluss:
Nach Beratung beschloss der Ortsgemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.
Bei den Ratsmitgliedern Natalie Kleyer und Adrian Graf lagen Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vor. Sie nahmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teil.
6.): Zustimmung, zum Verlauf des Jakobsweges auf der Gemarkung der Gemeinde Otzweiler und Nutzungsvereinbarung dazu mit der St. Jakobus-Gesellschaft Rheinland-Pfalz - Saarland e.V. (Träger)
Die Jakobusgesellschaft an Nahe und Glan arbeitet seit mehreren Jahren an der Verwirklichung des Projektes „Jakobspilgerweg von Bingen nach Tholey (Nahe-Glan-Camino)“.
Der Weg beginnt in Bingen und teilt sich am Disibodenberg in eine
Nordroute über Bad Sobernheim, Hundsbach, Sien, Idar-Oberstein nach Birkenfeld;
Südroute über Meisenheim, Lauterecken nach Kusel.
Der Jakobsweg wurde bereits vor „Corona“ von Bingen bis zum Disibodenberg fertig markiert. Die Nordroute wurde vom Baubetriebshof der VG Nahe-Glan vom Disibodenberg über Meddersheim bis zum Schwarzenberg (Limbacher Höhe) bereits ausgeschildert.
Die Nordroute soll von Meddersheim kommend bis nach Sien der alten Römerstraße folgen. Dieser Weg ist ein alter Grenzweg zwischen mehreren Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreisen. Der Grenzverlauf liegt in der Mitte der Wegparzelle.
Ein Teilstück des Weges tangiert die Gemarkungen von Limbach und Otzweiler in der VG Kirner-Land. Sofern diese beiden Gemeinden ihre Zustimmung nicht erteilen, könnte der Jakobsweg nicht wie geplant entstehen. Die langjährigen Planungen müssten erneut erfolgen. Jakobswege liegen im Trend und tragen mit den Pilgern dazu bei, den Bekanntheitsgrad der Region zu steigern und Wertschöpfung zu erzielen. Pilger benötigen Unterkünfte, kehren ein und kaufen ein.
Durch die Nutzung der bereits bestehenden Wirtschaftswege ändert sich für die Gemeinde nichts. Diese ist bisher bereits für die Verkehrssicherungspflicht zuständig.
Hier ergeben sich durch die Nutzung der Pilger keine anderen Maßnahmen als bisher. Wanderer müssen auf Wirtschaftswegen mit Schmutz, Unebenheiten usw. rechnen und haben daher selbst eine Sorgfaltspflicht.
Die Ortsgemeinde Otzweiler übernimmt keinerlei Kosten für die Projektierung und Unterhaltung der Ausschilderung. Die Nutzungsvereinbarung umfasst alle Bereiche über Wegeverlauf, Verkehrssicherungspflicht bis Beschilderung und Pflege.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, seine Zustimmung zum Verlauf des Jakobsweges über die Gemarkung der Gemeinde Otzweiler nicht zu erteilen und die Vereinbarung zur Nutzung nicht zu unterzeichnen.
7.): Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte "Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn
Seit dem 01.01.2021 sieht der Landesgesetzgeber den Abschluss einer Zweckvereinbarung für seine Kindertagesstätten verpflichtend vor. Die bisherige Zweckvereinbarung ist aus den Jahr 1974 und entspricht daher nicht mehr den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Die Zweckvereinbarung regelt im Wesentlichen sämtliche strategischen, wirtschaftlichen, baulichen, konzeptionellen und operativen Angelegenheiten des KiTa-Betriebes sowie die Kompetenzen und Entscheidungsbefugnisse.
Aufgrund Grundlage einer Musterzweckvereinbarung des Gemeinde- und Städtebundes wurde durch die Verwaltung ein Entwurf erstellt, der mit allen Gemeinden im Vorfeld ausführlich besprochen wurde. Änderungen und Änderungswünsche der Gemeinden wurden nunmehr eingearbeitet, was zu dem beigefügten Entwurf führte.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Zweckvereinbarung heben die aktive Beteiligung der Zuordnungsgemeinden sowohl in beratender Hinsicht zur Meinungsfindung (Kita-Ausschuss), als auch die finanzielle Beteiligung, insbesondere bei anstehenden Investitionen vor.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmte dem mit den Sitzungsunterlagen zugegangenen Entwurf der Zweckvereinbarung über die Beteiligung der Ortsgemeinden Otzweiler, Limbach und Heimweiler an der kommunalen Kindertagesstätte „Regenbogen" der Ortsgemeinde Becherbach b. Kirn zu. Die Zweckvereinbarung tritt, nach Zustimmung aller betroffenen Zuordnungsgemeinden, mit Veröffentlichung in Kraft.
8.): Benutzungsgebühren Gemeindehaus
Die Benutzungsgebühren sollen ab dem 01.01.2026 auf die folgenden Sätze geändert werden:
| Veranstaltungen | 120,00 € | |
| Veranstaltungen (für Vereine) | 100,00 € | |
| Sitzungsraum / Küche / Toiletten pro Raum | 25,00 € | |
| Reinigung | 80,00 € | |
| Trauerfeier | 60,00 € | |
| Kirche / Kinderkirche | 30,00 € | |
| Wasser | Pauschal | 5,00 € |
| Strom | Pauschal | 15,00 € |
| Heizung | Vom 01.09. - 30.04. | 15,00 € |
Die Nutzung des Gemeindehauses im Rahmen der Vereinstätigkeit bleibt bis auf Weiteres kostenfrei bei nicht kommerziellen Veranstaltungen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmte den neuen Sätzen für die Benutzungsgebühren zu.
9.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Die Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen an die Gemeinde und ihre Einrichtungen wurde in § 94 der GemO ab 11. Januar 2008 neu geregelt.
§ 94 Abs. 3 lautet:
"(3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten.“
| Spender | Betrag in Euro | Verwendungszweck |
| Sparkasse Rhein-Nahe | 1.000,00 | 650 Jahre Jubiläum |
| Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung | 4.000,00 | 650-Jahrfeier Otzweiler |
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.
10.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
Der Vorsitzende sowie die Ratsmitglieder berichteten über folgende Angelegenheiten:
1. Erneuerung der Theke im Bürgerhaus
Der Förderverein übernimmt die Erneuerung der Theke sowie die Anschaffung einer neuen Spülmaschine
2. Manöverschäden durch die Bundeswehr
Mit der Bundeswehr wird Kontakt aufgenommen, um die entstandenen Schäden zu dokumentieren und die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
3. Putzschaden am Gemeindehaus
Am Gemeindehaus hat sich der Außenputz gelöst. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob hierfür Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden können.
4. Glatteisbildung im Plattweg
Aufgrund der veränderten Bordsteingestaltung im Plattweg, läuft Wasser auf die Gemeindestraße. Bei Frost gefriert dieses und stellt eine Gefährdung dar.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich der Angelegenheit anzunehmen und geeignete Maßnahmen zu prüfen.
5. Wegeinstandsetzung
Es liegen zwei Angebote für die Instandsetzung der Wirtschaftswege vor.
11.): Einwohnerfragestunde
Zwei Einwohner waren anwesend.
Ein Einwohner erkundigte sich nach dem Sachstand zum Hochwasserschutzkonzept.
Der Vorsitzende beantwortete die Anfrage und schloss anschließend die Sitzung.