Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 4/2026
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hennweiler vom 27.11.2025

1.): Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet "Hennweiler Süd und Ost"

a) Aufstellungsbeschluss

b) Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für den Bereich der Ortsgemeinde Hennweiler-Sondergebiet (SO)-PV-Freiflächen-Anlage "Hennweiler Süd und Ost"

a) Aufstellungsbeschluss

Auf der Basis der 4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) wird ein Regionales Energiekonzept auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes aufgestellt. In diesem LEP IV, 4. Teilfortschreibung, sind Potenzialflächen für die Vorbehaltsgebiete für Freiflächen-Photovoltaikanlagen für die Region Rheinhessen-Nahe ermittelt, beschrieben und bewertet worden. In der Anlage 1 der Potenzialstudie, sind die Steckbriefe der Flächen in Hennweiler als Potenzialflächen 10, 11 und 12, ausgewiesen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die nachfolgend aufgeführten Grundstücke: Gemarkung Hennweiler:

Der Ortsgemeinderat beschloss unter Beachtung des § 22 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit geltenden Fassung die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hennweiler Süd und Ost“ mit der Bezeichnung „Freiflächen Photovoltaikanlagen“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die für ein Verfahren erforderlichen Vorprüfungen vorzunehmen und das hierfür erforderliche Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Sämtliche Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

b) Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, für den Bereich der Ortsgemeinde Hennweiler-Sondergebiet (SO)-PV-Freiflächen-Anlage „Hennweiler Süd und Ost“

Der Ortsgemeinderat Hennweiler beschloss, bei der Verbandsgemeinde Kirner Land die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land, auf die Fortschreibung der Flächen des Bebauungsplanes „Hennweiler Süd und Ost“, für das Sondergebiet PV-Freiflächen-Anlage, zu beantragen.

2.): Friedhofsgebührensatzung

Beigeordneter Jochen Müller informierte über die finanziellen Defizite des Friedhofs.

Im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass seitens des Gemeinderates noch verschiedene Anpassungsbedarfe an der vorliegenden Satzung bestehen.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

3.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück, Bad Kreuznach

250,00

Kita Hennweiler, Medien-Workshops für Vorschulkinder

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

600,00

Konstruktionsmaterial f. kreatives Bauen, MINT

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.

4.): Beantragung von Bundesfördermitteln für die Lützelsoonhalle

Julian Luzius vom Forstamt Bad Sobernheim stellte das Projekt „Herzenswald“ vor. Vorgesehen ist eine herzförmige Anpflanzung von Bäumen mit einer Ruhebank im Zentrum. Die Pflanzung soll im Rahmen einer Bürgerinitiative erfolgen; die Kosten für die Bäume werden durch die Soonwaldstiftung getragen.

Der Ortsgemeinderat Hennweiler beschloss die Umsetzung des Projekts „Herzenswald“.

5.): Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Die Sporthalle Hennweiler weist erhebliche energetische und teils bauliche Defizite auf. Die Sanierung ist notwendig, um die Nutzung für Schule, Vereine und die Dorfgemeinschaft dauerhaft zu sichern. Das Bundesprogramm SKS stellt erstmals erhebliche Fördermittel für Kommunen mit Haushaltsnotlage zur Verfügung (Fördersatz bis zu 75 %). Die Teilnahme am Programm ermöglicht eine kostenminimierte Modernisierung und energetische Ertüchtigung der Sporthalle.

Der Ortsgemeinderat Hennweiler beschloss:

  1. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren (Phase 1) des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ für den Projektaufruf 2025/2026.
  2. Die Einreichung einer Projektskizze über easy-Online bis zum 15. Januar 2026 für das Vorhaben:

„Energetische und funktionale Sanierung der kommunalen Sporthalle (Lützelsoonhalle) Hennweiler“

mit folgenden geplanten Maßnahmen:

  • energetische Sanierung des Hallendachs / der Hallendecke
  • Fassadendämmung
  • Austausch Fenster, Oberlichter und Außentüren
  • Einbau einer energieeffizienten Lüftungsanlage
  • Sanierung des Hallenbodens
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  1. Die Ortsgemeinde Hennweiler beabsichtigt, die Sporthalle nach Abschluss der Maßnahmen mindestens auf die Effizienzgebäude-Stufe 85 (optional EG70) zu bringen.
  2. Der Rat bestätigt die gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes.
    Bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio € und erwarteter Haushaltssituation „Haushaltsnotlage“ wird ein kommunaler Eigenanteil von 25 % = 375.000 € bereitgestellt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt:
  • eine anerkannte Energieeffizienz-Expertin / einen anerkannten Energieeffizienz-Experten (Kategorie Nichtwohngebäude) einzubinden,
  • alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen,
  • im Falle der Auswahl den Zuwendungsantrag (Phase 2), ggf. unter Hinzuziehung eines Planers/Experten auszuarbeiten.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, alle zur Antragstellung notwendigen Erklärungen abzugeben und ggf. Leistungsphase 1-4 zu beauftragen.

6.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lagen keine Anfragen vor.

7.): Einwohnerfragestunde

Es waren 17 Einwohner anwesend.

Die gestellten Fragen betrafen die geplanten PV-Flächen, insbesondere die künftige Pflege, bei der die Gemeinde keine Kosten tragen soll, sowie die vertragliche Sicherstellung zukünftiger Einnahmen für die Gemeinde.

Die Fragen konnten durch den Vorsitzenden beantwortet werden.