1.): Jahresabschluss 2020
Der Jahresabschluss 2020 der Verbandsgemeindewerke Kirner Land wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05.10.1999 aufgestellt und von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Mainz, gemäß § 86 Abs. 2 und 4 GemO Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 und der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 geprüft.
Gemäß § 3 Abs. 4 dieser Landesverordnung findet vor Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung statt.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und der Rechnungshof, dieser vertreten durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, einzuladen. Der Einladung sind der geprüfte Jahresabschluss, die Erfolgsübersicht, der Lagebericht und der Entwurf des Prüfberichts beizufügen.
Marc Krizaj und Michael Neutz von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG WPG stellen als unterzeichnende Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss mit Hilfe einer dem Protokoll beiliegenden Präsentation vor. Es wurden im Wesentlichen Prüfungsvorgehen, wesentliche Geschäftsvorfälle, Jahresabschluss selbst sowie Prüfungsergebnis durch die Wirtschaftsprüfer vorgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung:
Wasserversorgung
Der Jahresgewinn 2020 in der Wasserversorgung in Höhe von 23.292,03 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Abwasserbeseitigung
Der Jahresgewinn 2020 in der Abwasserbeseitigung in Höhe von 112.333,29 € soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Jahnbad
Der kassenwirksame Verlust des Jahnbades wird durch einen Zuschuss der Verbandsgemeinde Kirner Land abgedeckt.
Beschluss:
Aufgrund der Schlussbesprechung über die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 empfiehlt der Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat:
| 1) | den Jahresabschluss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land für das Wirtschaftsjahr 2020 in der vorliegenden Version festzustellen. | |
| 2) | über die Verwendung des Ergebnisses wie folgt zu beschließen: | |
| - | den Jahresgewinn 2020 der Wasserversorgung in Höhe von 23.292,03 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen und |
| - | den Jahresgewinn 2020 der Abwasserbeseitigung in Höhe von 112.333,29°€ der allgemeinen Rücklage zuzuführen. |
| 3) | den Mitgliedern des Werkausschusses im Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. | |
| 4) | der Werkleitung im Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. | |
Im Rahmen der Schlussbesprechung wurde vom wesentlichen Geschäftsvorfall zur Eigentumsübertragung des Gebäudes Altstadt 1 vom ehemaligen Eigenbetrieb Stadtwerke Kirn an die Stadt Kirn und der damit einhergehenden Ertragssteuerbelastung berichtet (Seite 18 der beiliegenden Präsentation).
Ein weiterer wesentlicher Geschäftsvorfall ist die Übertragung von 42 Grundstücken an die Stadt Kirn (Seiten 23 ff. der beiliegenden Präsentation). Hier ist noch nicht abschließend geklärt, ob die Stadt Kirn dem Eigenbetrieb für die Übertragung eine Entschädigung zu leisten hat.
Zu diesen wesentlichen Geschäftsvorfällen wurde von Seiten Werkleiter Jochen Stumm mitgeteilt, dass die Verhandlungen zwischen Bürgermeister Thomas Jung, Stadtbürgermeister Frank Ensminger und der Werkleitung laufen. Der Werkausschuss möchte über das Ergebnis der Verhandlungen informiert werden und fordert dies auch für den Verbandsgemeinderat.
2.): Wirtschaftsplan 2026 mit Entgeltkalkulation
Nach § 15 der EigAnVO in der Fassung vom 05.10.1999 hat der Eigenbetrieb für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht.
Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Er ist mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung (§ 24 Abs. 1 EigAnVO) zu gliedern.
| Der Vermögensplan muss mindestens enthalten: | |
| 1. | alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlageänderung (Erneuerung, Erweiterung, Neubau, Veräußerung) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben. |
| 2. | die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. |
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte sowie Arbeiterinnen und Arbeiter zu enthalten. Beamtinnen und Beamte, die bei dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebs nachrichtlich anzugeben.
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 EigAnVO haben die Eigenbetriebe und Zweckverbände dem Wirtschaftsplan einen fünfjährigen Finanzplan beizufügen. Das erste Planungsjahr ist das Jahr 2026.
Im Finanzplan sind auf der Grundlage eines Investitionsprogrammes Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.
Das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2030 ist als Anlage zum Wirtschaftsplan beigefügt.
Der nach diesen Vorschriften von der Werkleitung erstellte Wirtschaftsplan wird zur Beratung vorgelegt.
Auf die Begründung zum Erfolgsplan und zum Vermögensplan wird hingewiesen.
Aus der Beratung zu TOP 2 heraus wird ein Antrag seitens der SPD (Michael Schmidt) gestellt, den Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt zu vertagen. Hintergrund ist die dem Wirtschaftsplan zugrundgelegte deutliche Entgelterhöhung in den Bereichen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.
Beschluss:
Der Werkausschuss vertagt die Fassung des Empfehlungsbeschlusses zum Wirtschaftsplan 2026 und dem Wirtschaftsplan beigefügten Investitionsprogramm.
Zu diesem Punkt möchten sich die Fraktionen gesondert beratschlagen. Sie werden hierzu von Seiten der Werkleitung unterstützt. Eine Beschlussfassung zu diesem TOP wird noch für den Januar 2026 angestrebt, um die Vorauszahlungsbescheide (spätestens Anfang März beim Bürger) rechtzeitig und mit finalen Werten versenden zu können.
3.): Auftragsvergaben
3.a.): Auftragsvergabe: Bauleistungen Entwässerung und Wasserversorgung - Simmertal, Ausbau "Am Kohlgarten" und "Friedhofstraße"
Die Ortsgemeinde Simmertal beabsichtigt den Ausbau der Straßen „Am Kohlgarten“ und „Friedhofstraße“. Dabei wird der Ausbau der Ortsgemeinde Simmertal (über die VG Kirner Land) und den VG-Werken Kirner Land als Gemeinschaftsmaßnahme ausgeführt. Neben dem Straßenbau, sowie der Straßenbeleuchtung sollen, die Entwässerungs- und die Trinkwasserversorgungsleitungen erneuert werden. Die Leistungen wurden gemeinsam am 16.11.2025 in verschiedenen Losen öffentlich ausgeschrieben und werden an den gesamtgünstigsten Bieter vergeben.
Der Eröffnungstermin fand am 17.11.2025 um 12:00 Uhr statt. Es gingen 5 Angebote ein.
Nach sachlicher und rechnerischer Prüfung ergab sich folgendes Ergebnis:
| Bieter | Angebotssumme (Brutto) | abzgl. Nachlass | Endangebots- summe (Brutto) |
| Fa. Kinsvater Bau GmbH | 762.835,86 |
| 762.835,86 |
| Nr. 2 | 786.843,48 | 0,8% | 780.548,73 |
| Nr. 3 | 831.957,01 |
| 831.957,01 |
| Nr. 4 | 902.575,65 |
| 902.575,65 |
| Nr. 5 | 952.774,29 |
| 952.774,29 |
Los 2 + 5 Kanalbau
| Bieter | Angebotssumme (Brutto) | abzgl. Nachlass | Endangebots- summe (Brutto) |
| Fa. Kinsvater Bau GmbH | 433.726,37 |
| 433.726,37 |
| Nr. 2 | 459.688,87 | 0,8% | 456.011,36 |
| Nr. 3 | 470.867,11 |
| 470.867,11 |
| Nr. 4 | 506.488,43 |
| 506.488,43 |
| Nr. 5 | 551.337,83 |
| 551.337,83 |
Los 3 + 6 Wasserversorgung
| Bieter | Angebotssumme (Netto) | abzgl. Nachlass | Endangebots- summe (Brutto) |
| Nr. 1 | 264.995,23 | 0,8% | 262.875,27 |
| Fa. Kinsvater Bau GmbH | 266.578,69 |
| 266.578,69 |
| Nr. 3 | 292.482,82 |
| 292.482,82 |
| Nr. 4 | 320.830,65 |
| 320.830,65 |
| Nr. 5 | 325.163,53 |
| 325.163,53 |
Beschluss:
Die Werkleitung empfiehlt dem Werkausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land den Auftrag für die Bauleistungen (Entwässerung und Wasserversorgung) in Höhe von 762.835,86 €/Brutto an die Firma Kinsvater Bau GmbH aus Büchenbeuren zu vergeben.
3.b.): Auftragsvergabe: Kanalsanierung in Kirn und Kirn-Sulzbach
Die Verbandsgemeindewerke Kirner Land planen Kanalsanierungsmaßnahmen in Kirn und Kirn-Sulzbach. Die auszuführenden Leistungen verteilen sich auf die Straßen „Alter Berger Weg“, „Nachtigallenweg“, „Niederhof“ und „Zum Esterstich“.
Am 29.10.2025 wurden die Leistungen für die Kanalsanierung beschränkt ausgeschrieben. Es wurde 5 Fachfirmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Das Ausschreibungsverfahren wurde durch das Büro Ax-Vergaberecht, Neckargemünd durchgeführt.
Zur Submission am 21.11.2025 haben 4 Bieter ein Angebot abgegeben.
Submissionsergebnis (geprüft):
| KATEC Kanaltechnik Müller & Wahl GmbH | 181.157,78 € brutto | |
| 2. | Bieter | 220.079,48 € brutto |
| 3. | Bieter | 220.376,96 € brutto |
| 4. | Bieter | 300.016,41 € brutto |
Die Fa. KATEC GmbH hat mit einer Brutto-Angebotssumme von 181.157,78 € das günstigste Angebot eingereicht.
Die Kostenberechnung des für die Durchführung der Sanierungsmaßnahme beauftragte Ing.-Büro Gaul lag bei 165.777,85 € brutto. Das Angebot der günstigsten Bieterin, Firma KATEC Kanaltechnik Müller & Wahl GmbH liegt also 9 % über der Kostenberechnung und ist somit als wirtschaftlich anzusehen.
Das Angebot wurde seitens des Büros Ax-Vergabestelle formell, und durch das Ing.-Büro Gaul fachlich geprüft. Hierbei ergaben sich keine Auffälligkeiten.
Die Fa. KATEC Kanaltechnik Müller & Wahl GmbH ist den Verbandsgemeindewerken Kirner Land als zuverlässig und fachlich kompetent bekannt.
Beschluss:
Die Werkleitung empfiehlt dem Werkausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land den Auftrag für die Kanalsanierungsmaßnahmen, in Höhe von 181.157,78 €/brutto an die Fa. Katec Kanaltechnik Müller & Wahl aus Simmern zu vergeben.
3.c.): Auftragsvergabe: Sinkkastenreinigung 2025-2027
Am 15.10.2025 wurden die Leistungen für die Sinkkastenreinigung 2025-2027 nichtöffentlich ausgeschrieben.
Zuvor wurden die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirner Land bzgl. Ihres Interesses für die Teilnahme an der Ausschreibung angefragt.
Da sich an der Ausschreibung nur 15 von 20 Ortsgemeinden beteiligen, lag die Kostenschätzung für die Maßnahme unter der Wertgrenze von 100.000 €, so dass als Ausschreibungsverfahren eine Verhandlungsvergabe (nicht-öffentlich) gewählt werden konnte.
Das Ausschreibungsverfahren wurde durch das Büro Ax-Vergaberecht, Neckargemünd durchgeführt. Es wurden 3 Fachfirmen angefragt. Bei diesen 3 Firmen wurde auch zuvor telefonisch das Interesse an der Ausschreibung abgefragt.
Zur Submission am 30.10.2025 hat nur eine Firma ein Angebot abgegeben.
Die Fa. Sinkkastenreinigung Daniel Klodkowski aus Kirn hat ein Angebot über 2,45 € netto pro Stück Sinkkastenreinigung abgegeben. Dies ergibt eine Brutto-Gesamtsumme über 4 Reinigungsgänge in 2 Jahren von 38.118,91 € brutto.
Die Vergabestelle Dr. Ax sieht nach erfolgter Prüfung keine vergaberechtlichen Probleme darin, den Zuschlag auf das einzige Angebot zu erteilen, da das Angebot wirtschaftlich ist und der Bieter geeignet. Eine Aufhebung oder Neuausschreibung wären daher weder zulässig noch geboten.
Beschluss:
Die Werkleitung empfiehlt dem Werkausschuss der Verbandsgemeindewerke Kirner Land den Auftrag für die Sinkkastenreinigung 2025-2027, in Höhe von 38.118,91 €/netto an die Fa. Sinkkastenreinigung Daniel Klodkowski aus Kirn zu vergeben.
4.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es gab keine Anfragen.
Werkleiter Jochen Stumm teilte mit, dass im Vergabeverfahren zum Neubau des Hochbehälters Steinenberg der günstigste Bieter aufgrund fehlender Referenzen ausgeschlossen wurde. Dieser Bieter ging gegen diesen Ausschluss rechtlich vor und erhielt nun von Seiten der Vergabestelle (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz – kurz: MWVLW) Recht. Aufgrund eines Fehlers in der Veröffentlichung der Ausschreibung muss die Ausschreibung nun neu durchgeführt werden.