Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 40/2022
Mitteilungen anderer Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes

Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Limbach

Gewann:

Am Seitzelberg

Becherbach

Am Steinweg

Nutzungsart:

Holzung, Waldfläche

Fläche insgesamt: 1,1939 ha

Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.