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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 40/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Satzung über die Erhebung von Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzgebühren der Ortsgemeinde Schwarzerden vom 26.09.2022

§ 1

Allgemeines

Für die Benutzung der Einrichtung des Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzes und das Abgeben von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt im Sinn der Satzung zum Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatz § 7 werden Abgabengebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage dieser Satzung.

§ 2

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Baum-, Strauch- und Heckenschnitt abgeben möchten. Ausnahmen dazu regelt die Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzgebührensatzung § 4.

§ 3

Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit

Der Gebührenschuldner entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatz Satzung.

Die Gebühren sind über eine Kostenanforderung zu begleichen.

§ 4

Abgabe von Gebühren zu Nutzung des Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzes

(1) Zur Abgabe von Gebühren ist grundsätzlich jeder verpflichtet, der die Leistung des Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzes in Anspruch nimmt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Menge bzw. der Größe der Fahrzeuge mit denen der Baum-, Strauch- und Heckenschnitt gebracht wird.

Die Gebühren sind in der Anlage an die Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzgebührensatzung niedergeschrieben

(2) Von Gebühren befreit sind alle Vereine der Ortsgemeinde Schwarzerden sowie die Ortsgemeinde Schwarzerden selbst und Vertreter der beiden genannten, die in deren Auftrag Baum-, Strauch- und Heckenschnitt abgeben möchten.

§ 5 Anpassung der Gebühren

(1) Der Ortsgemeinderat ist berechtigt die Gebühren zur Abgabe von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt jederzeit anzupassen. Voraussetzung dazu ist die fristgerechte öffentliche Bekanntgabe laut Gemeindeordnung über die Anpassung der Gebühren, sowie einen Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder.

(2) Die neuen Gebühren werden ab dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses und Mitteilung der neuen Gebühren laut Gemeindeordnung fällig.

§6

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Schwarzerden, den 26.09.2022 — Kevin Keller,
Ortsbürgermeister

Anlage zur Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzgebührensatzung

1. Welche Gebühren fallen an?

Ab 01.10.2022 bis 31.12.2022 einmalig 10 EUR.

Ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 einmalig 20 EUR.

Sofern nicht anders beschlossen, gelten 20 EUR pro Jahr.

2. Wer ist Gebühren befreit?

Nach § 4 der Baum-, Strauch- und Heckenschnittlagerplatzgebührensatzung sind folgend genannte von Gebühren befreit:

-

Alle Vereine der Ortsgemeinde Schwarzerden in deren Auftrag Baum-, Strauch- und Heckenschnitt abgegeben wird.

-

Die Ortsgemeinde Schwarzerden selbst und von derer beauftragten Personen, die Baum-, Strauch- und Heckenschnitt von Gemeindeeigenen Flächen abgeben.