Fördermöglichkeit „Energieberatung für Wohngebäude“
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung für Wohngebäude“ Eigentümer, Mieter und Pächter bei der Entscheidung, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann. Das Programm deckt sowohl private als auch gewerbliche Zielgruppen ab. Gefördert wird eine umfassende Energieberatung für Wohngebäude, bestehend aus einer Datenaufnahme vor Ort, der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und einer anschließenden Erläuterung der Maßnahmen. Der iSFP soll den Antragstellern aufzeigen, wie das Wohngebäude Schritt für Schritt durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann. Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften, Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte. Die Förderhöhe beträgt 80% des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 1.300€ bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal. 1.700€ bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Zu beachten ist hierbei, dass der Bauantrag für das Wohngebäude zum Zeitpunkt der Antragstellung min. zehn Jahre zurückliegen muss. Zudem muss der Energieberater in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de aufgeführt sein. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter 06196 / 908-1880, der Energieberatung der Verbraucherberatung unter 06131 / 22 30 78 oder bei der Strukturlotsin des Landkreises Kaiserslautern unter strukturmanagement@kaiserslautern-kreis.de (Tel. 0631 / 7105 224).
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Transformationsgestalter*innen gesucht – Jetzt bewerben!
Sie wollen die Lebensqualität und das Miteinander in Ihrer Umgebung verbessern? Das Projekt „Transformationsgestalter*innen – Aufbau West“ gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Programm „Demokratie leben“ unterstützt lokale Bürgerinitiativen in ländlichen Regionen West-Deutschlands bei der Umsetzung unkonventioneller Ideen zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort.
Bis zum 15. Oktober 2023 können sich Menschen bewerben, die ein Vorhaben in Trägerschaft einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern durchführen wollen. Bis zu 5.000€ können beantragt werden. Der Projektzeitraum startet am 01.01.2024 und endet am 31.12.2024. Weitere Informationen finden Sie unter www.thuenen-institut.de (Thünen Institut für Regionalentwicklung).