1.): Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB i. V. m. §35 BauGB und Zustimmung nach § 246 e BauGB i. V. m. § 36 a BauGB
Am 16.07.2026 war bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land das Ersuchen der Baugenehmigungsbehörde zum Bauantrag für die Grundstücke Flur 3, Flurstücke 218 und 220, Gemarkung Schwarzerden eingegangen. Auf den Grundstücken soll ein Wohngebäude mit einer Garage errichtet werden.
Der vorgesehene Standort liege im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB.
Der Gemeinderat hatte sich eingehend mit dem vorliegenden Bauvorhaben sowie mit dem erforderlichen Einvernehmen und der Zustimmung zum Wohnbauturboverfahren nach §246e BauGB befasst.
Im Rahmen der Beratung wurde deutlich, dass der Gemeinderat dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gegenüberstand und ausdrücklich begrüßte, dass junge Menschen in der Gemeinde bauen wollten.
Aufgrund des Wohnbauturboverfahrens sahen mehrere Ratsmitglieder ein besonderes Absicherungsbedürfnis. Insbesondere solle sichergestellt werden, dass aus dem Bauvorhaben weder aktuell noch künftig Kosten für die Ortsgemeinde oder die Allgemeinheit entstünden. Zudem solle die Möglichkeit erhalten bleiben, in dem betreffenden Bereich ein zusammenhängendes kleines Neubaugebiet zu entwickeln. Die Fläche sei im neu aufzustellenden Flächennutzungsplan bereits als Bauerwartungsland vorgesehen.
Es wurde daher angeregt, zunächst die Möglichkeit des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages mit den Bauherren zu prüfen. Dieser sollte vor einer erneuten Einreichung des Bauantrages geschlossen werden und der Absicherung der angeführten Bedenken dienen.
Beschlüsse:
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB i. V. m. §35 BauGB
Der Ortsgemeinderat Schwarzerden beschloss, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB für die Errichtung der baulichen Anlage, auf den Grundstücken Flur 3, Flurstücke 218 und 220, Gemarkung Schwarzerden, zu erteilen.
Zustimmung nach § 246 e BauGB i. V. m. § 36 a BauGB
Der Ortsgemeinderat Schwarzerden beschloss, die Zustimmung zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens („Wohnbauturboverfahren“) und der Abweichung von Bauvorschriften nach § 246 e BauGB und § 36 a BauGB für die Errichtung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken Flur 3, Flurstücke 218 und 220, Gemarkung Schwarzerden, zu erteilen.
2.): Einvernehmen der Gemeinde nach § 36
Für das Grundstück Flur 3, Flurstück 227, Gemarkung Schwarzerden, lag eine Tektur zu dem bereits genehmigten Bauantrag vom 30.03.2025 vor. Gegenüber der genehmigten Planung waren insbesondere Änderungen am Carport sowie an der Positionierung der Garage vorgesehen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Schwarzerden beschloss, das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zur beantragten Tektur des Bauvorhabens auf dem Grundstück Flur 3, Flurstücke 227, Gemarkung Schwarzerden, zu erteilen.
3.): Auftragsvergabe: Ertüchtigung eines Feldwirtschaftsweges (Bei Wasemborn)
Der Vorsitzende erläuterte, dass der vorhandene Wirtschaftsweg sich in einem schlechten Zustand befände und wiederhergestellt werden solle. Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft vom 27.05.2026 würden die Kosten in Höhe von 7.757,54 Euro übernommen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Ertüchtigung des Wirtschaftsweges (Flur 6, Flurstück 150, Gemarkung Schwarzerden) an die Fa. Junker GmbH in Höhe von 7.757,54 Euro (Brutto) zu vergeben.
4.): Auftragsvergabe: Ertüchtigung eines Feldwirtschaftsweges (Hellchen)
Der Vorsitzende erläuterte, dass sich auch dieser Wirtschaftsweg in einem schlechten Zustand befände und wiederhergestellt werden solle. Gemäß Beschluss der Jagdgenossenschaft vom 27.05.2026 würden die Kosten in Höhe von 6.788,95 Euro übernommen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Ertüchtigung des Wirtschaftsweges (Flur 2, Flurstück 41, Gemarkung Schwarzerden) an die Fa. Junker GmbH in Höhe von 6.788,95 Euro (Brutto) zu vergeben.
5.): Auftragsvergabe für das Freischneiden von Feld- und Waldwegen
Der jährlich erforderliche Freischnitt der gemeindlichen Feld- und Waldwege wurde beraten. Mit der Ternis Umwelt- & Landschaftspflege GmbH aus Sargenroth sei bereits in den vergangen zwei Jahren sowie zuvor zusammengearbeitet worden. Mit der Schnelligkeit und Sauberkeit der Ausführung bestand Zufriedenheit. Die Abrechnung erfolge nach tatsächlichem Zeiteinsatz.
Der Vorsitzende forderte Anlieger und Nutzer der Feld- und Waldwege auf, der Ortsgemeinde Bereiche mitzuteilen, in denen ein Freischnitt zur uneingeschränkten Nutzbarkeit der Wege erforderlich scheint. Die Hinweise sollen soweit möglich bei der Planung und Festlegung der durchzuführenden Arbeiten berücksichtigt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für den Freischnitt der gemeindlichen Feld- und Waldwege an die Firma Ternis Umwelt- & Landschaftspflege aus Sargenroth zu erteilen.
6.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen
Der Ortsgemeinde Schwarzerden wurde von der Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung eine Spende in Höhe von 5.000,00 Euro zur Anschaffung einer Rutsche für den Spielplatz zur Verfügung gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spende zu.
7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor.
| 1. | Der Vorsitzende teilte mit, dass der 1. Beigeordnete Jörg Bendle sein Amt mit Wirkung zum 20.07.2026 niedergelegt hatte. Sein Mandat als Ratsmitglied bliebe hiervon unberührt. Der Vorsitzende überreichte Herrn Bendle die Entlassungsurkunde. |
| 2. | Weiterhin wurde mitgeteilt, dass der zuständige Revierförster Ervin Kraus zum Jahresende in ein anderes Forstrevier wechsele, die Stelle würde daher neu ausgeschrieben. Bei der Neubesetzung würden die einzelnen Ortsgemeinden angehört und in die Auswahl der Bewerber/innen einbezogen. Bis auf Weiteres werde die staatliche Beförsterung durch das Forstamt Bad Sobernheim übernommen. |
| 3. | Es wurde über die erneute Ausgabe von Notfalldosen informiert. Die Verteilung der Dosen würde, wie bereits in der Vergangenheit, durch die Landfrauen übernommen, unter anderem auch beim kommenden Bürgerbrunch. Eine Abholung sei gegebenenfalls auch beim Vorsitzenden möglich. |
| 4. | Weiterhin wurde über den Stand des Spielplatzes informiert. Die neuen Spielgeräte seien aufgestellt und durch den TÜV abgenommen worden. Bis auf wenige noch ausstehende Restarbeiten könne der Spielplatz genutzt werden. |
| 5. | Zum Glasfaserausbau wurde mitgeteilt, dass die Arbeiten noch nicht abgeschlossen seien, jedoch zügig und weitgehend problemlos verliefen. Seitens der betroffenen Anlieger seien keine Beschwerden bekannt. Insgesamt zeigte sich der Vorsitzende mit dem bisherigen Verlauf der Baumaßnahmen zufrieden. |
| 6. | Der Vorsitzende informierte über die eingegangene Beschwerde eines Bürgers hinsichtlich der Lautstärke des Glockengeläuts. Die Angelegenheit sei einer rechtlichen Prüfung durch die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde unterzogen worden. |
Es handele sich überwiegend um weltliches Glockengeläut zur Zeitangabe.
Zur Einschätzung der Situation vor Ort sei eine orientierende Schallmessung durchgeführt worden. Hierbei sei in einer Entfernung von ca. 20 m ein Schallpegel von über 100 Dezibel festgestellt worden Als Orientierung gelte für vergleichbare Gebiete ein Richtwert von etwa 60 Dezibel tagsüber. Eine gutachterliche Bewertung liege nicht vor, man habe aber beim Landesamt für Umwelt in Mainz bereits die Kosten für die Erstellung eines Lärmgutachtens angefragt.
Als erste Maßnahme sei der Glockenturm testweise einseitig mit Dämmmaterial verkleidet worden, um die Lautstärke zu reduzieren. Über weitere bzw. dauerhafte Maßnahmen solle zu einem späteren Zeitpunkt beraten und entschieden werden.
Die Ortsgemeinde sei bestrebt, eine gerichtliche Auseinandersetzung nach Möglichkeit zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gleichzeitig solle die Tradition des Glockengeläuts im Ort erhalten werden.
8.): Einwohnerfragestunde
Es waren 16 Einwohner anwesend.
| 1. | Im Zusammenhang mit dem Thema Glockengeläut wurde von mehreren Einwohnern kritisiert, dass vor der Umsetzung der Testmaßnahmen keine Informationen an die Bürgerschaft erfolgt sei. Es wurde mehr Transparenz seitens des Gemeinderates gefordert. Der Vorsitzende erläuterte hierzu nochmals, dass die vorliegende Beschwerde ernst genommen und nicht ignoriert werden konnte, versprach aber künftig auch eine frühzeitige Kommunikation mit den Bürgern in der Angelegenheit. |
| Weiterhin wurde von Einwohnern darauf hingewiesen, dass die Glocke nach Umsetzung der Dämmmaßnahme auf dem Friedhof sowie in Teilen des Ortes nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt zu hören sei. Aus der Bürgerschaft wurde zugleich angeregt, einen Kompromiss zu finden. Zudem wurden Fragen zu den Abständen bzw. zur Entfernung der durchgeführten Messungen gestellt und beantwortet. | |
| 2. | Ein Bürger fragte nach dem Planungsstand des Ausbaus der Hauptstraße. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Planung für die seitens der Ortsgemeinde zu berücksichtigenden Gehwegen, die Straßenbeleuchtung und Bushaltestellen im Zuge des Ausbaus dieser Kreisstraße abgeschlossen sei. Ein Baubeginn sei frühestens für Ende 2027 möglich. Im Zuge der Baumaßnahme sollen zudem Glasfaseranschlüsse in der Hauptstraße sowie in den Nebenstraßen realisiert werden. |
| 3. | Auf die Frage nach dem noch ausstehenden Helferfest im Nachgang der 700-Jahr-Feier wurde erläutert, dass sich die Terminfindung aufgrund des umfangreichen Veranstaltungskalenders schwierig gestaltet habe. Das Helferfest solle jedoch weiterhin durchgeführt werden. Darüber hinaus sei bereits über eine Spende an die externen Vereine bzw. Feuerwehren beraten worden, die die Feier durch ihren Personaleinsatz unterstützt haben. Der Vorsitzende bedankte sich im Zusammenhang mit dem vollen Veranstaltungskalender bei allen Vereinen für deren vielfältiges Engagement und die aktive Mitgestaltung des Dorflebens. |
| 4. | Weiterhin wurde das Thema Brandschutz und insbesondere die Sicherstellung von Löschwasser vom ortsansässigen Wehrführer angesprochen. Aufgrund zunehmender Hitzewellen und der damit verbundenen Flächenbrandgefahr wurde auf einen tatsächlichen Blitzschlag im Sommer und die damit verbundene Gefahr eines größeren Brandereignisses hingewiesen. Hinsichtlich der Ertüchtigung der Quelle als Möglichkeit der Löschwasserversorgung wurde durch den Vorsitzenden mitgeteilt, dass die Wasserführung bereits ermittelt worden sei. Eine vorhandene Bruchstelle müsse mit fachlicher Unterstützung lokalisiert werden. Die Ortsgemeinde wolle für die Verbesserung der Löschwasserversorgung entsprechende Mittel bereitstellen und zudem mögliche Fördermittel und Spenden prüfen. |
Nach Abschluss der Einwohnerfragestunde erklärte das Ratsmitglied Yvonne Weilbach-Püschel ihren Austritt aus dem Ortsgemeinderat mit sofortiger Wirkung.