1. Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2021
Der von Landesforsten erstellte Nachweis über Erträge und Aufwendungen im Gemeindewald für das Haushaltsjahr 2021 wurden dem Gemeinderat vom zuständigen Revierförster Tobias Helfenstein vorgetragen und erläutert.
Aus diesem Nachweis ergeben sich:
| Erträge: | 2.460,44 € |
| Aufwendungen: | 9.476,65 € |
| Daraus errechnet sich ein Fehlbetrag von | 7.016,21 € |
In den Erträgen ist die auf den Gemeindewald entfallene Jagdpacht und Wildschadenspauschale in Höhe von insgesamt 1.895,40 € enthalten.
Der Ortsgemeinderat nahm von dem Betriebsergebnis Kenntnis.
2. Festlegung der Brennholzpreise 2022/2023
Die Brennholzpreise im Gemeindewaldwurden analog den Preisen im Staatswald wie folgt festgesetzt:
| Polterholz (Weichholz) | 55,00 € | pro Festmeter* |
| Polterholz (Hartholz) | 68,00 € | pro Festmeter* |
| (*Beschränkung von 10 Festmeter pro Haushalt im Staatswald und 15 Festmeter im Gemeindewald) | ||
| Flächenholz stehend | 8,00 € bis 35,00 € | pro Raummeter* |
(* Die Preise werden durch die Revierleitung im Einzelfall / analog den Preisen im Staatswald festgelegt)
3. Beratung und Beschluss der Forstwirtschaftspläne 2023
Der für das Forstwirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Planentwurf wurde von Revierförster Helfenstein vorgetragen und erläutert. Nach dem Finanzplan werden folgende Einnahmen und Ausgaben erwartet:
| Einnahmen: | |
| Erlöse aus Holzverkauf | 14.248,00 € |
| Anteilige Jagdpacht | 1.950,00 € |
| Summe Einnahmen | 16.198,00 € |
| Ausgaben: | |
| Forstbetrieb | 6.385,00 € |
| Unternehmerkosten | 5.200,00 € |
| Sachkosten | 8.300,00 € |
| Beträge der Kommunen | 4.830,00 € |
| Fehlbedarf | 8.517,00 € |
Der Ortsgemeinderat der Gemeinde Bärenbach hat keine Bedenken gegen den vorgelegten Planentwurf und stimmt dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan zu.
4. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden
Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen. In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, dass die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert. Nachfolgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach § 92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.
Der Ortsgemeinderat Bärenbach beschloss, den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.
5. Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet In der Dorfwiese - 3. Änderung
| a) | Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen |
| b) | Beschluss über die Offenlage |
| c) | Klarstellungs-/Aufhebungsbeschluss |
a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen
Der Ortsgemeinderat folgt den einzelnen Abwägungs-/Würdigungsvorschlägen, wie vorgetragen.
b) Beschluss über die Offenlage
Der Ortsgemeinderat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
c) Klarstellungs-/Aufhebungsbeschluss
Der Ortsgemeinderat beschloss und stellte damit klar, dass die vorliegende Planung (3. Änderung) des geänderten Bereiches, die vorherige Planung (vorherigen Bereiches) ersetzen soll und damit aufgehoben wird.
6. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet Schlossberg, Flur 1; Beratung über den Planentwurf des LBM
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schlossberg“ beschlossen. Bei einem Ortstermin mit dem LBM wurden wegen der geplanten Verkehrsführung verschiedene Varianten vorgestellt. Über diese wurde beraten.
Im Zusammenhang der Erweiterung der vierten Spur auf der B 41 soll die Einfädelspur von der K 73 auf die B 41 berücksichtigt werden und die Anbindung der Freiflächen (ehemals Kläranlage) an den bestehenden Feldwirtschaftsweg erfolgen.
7. Auftragsvergaben
7.a.): Beleuchtungskabel und Lichtmaste
Im Zuge des Breitbandausbaues sollen die bestehenden Oberleitungen zurückgebaut werden. Die Stromversorgung soll zukünftig über Erdleitungen sichergestellt werden. Durch diese Maßnahme muss die Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung überarbeitet werden. Dies bedeutet, dass Teilweise ein neues Erdkabel in die Gräben für den Breitbandausbaues mitverlegt wird.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für das Beleuchtungskabel und die Lichtmaste an die Fa. Moster aus Ludwigshafen in Höhe von 19.896,45€ zu vergeben.
7.b. Lampenköpfe
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Lampenköpfe in Höhe von 2.136,00€ an die Firma LIP-Technik aus Kirn zu vergeben.
7.c. Elektroarbeiten Straßenbeleuchtung
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Elektroarbeiten an der Straßenbeleuchtung in Höhe von 6.247,50€ an die Firma Lill & Setz GbR aus Bärenbach zu vergeben
Es wurde das Ratsmitglied Jan Setz nach § 22 der Gemeindeordnung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
7.d. Tiefbauarbeiten
Im Zuge des Breitbandausbaues sollen die bestehenden Oberleitungen zurückgebaut werden. Die Stromversorgung soll zukünftig über Erdleitungen sichergestellt werden. Durch diese Maßnahme muss die Stromversorgung für die Straßenbeleuchtung überarbeitet werden. Dies bedeutet, dass ein neues Erdkabel in die Gräben für den Breitbandausbaues mitverlegt wird.
Der Ortsgemeinderat beschloss, den Auftrag für die Mitverlegung des Beleuchtungskabels an die Fa. OKAN Bau GmbH aus Wittlich in Höhe von 33.164,11€ zu vergeben.
Das Angebot der Firma Okan Bau GmbH verringert sich um 15% (4.974,62 €) auf 28.189,49 €, sofern der überschüssige Erdaushub (unbelastetes Material) in der Gemeinde Bärenbach verbleibt.
8. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
| - | Es wurde Heizöl für das Bürgerhaus bestellt. |
| - | Energiesparmaßnahmen der Ortsgemeinde: |
| - | Die Naumburg wird nicht mehr beleuchtet. |
| - | Die Heizungsanlage im Bürgerhaus wird überprüft und neu eingestellt. |
| - | In der Talstraße werden wegen dem Breitbandausbau zwei Robinien gefällt. |
| - | Die Sinkkastenreinigung wird nochmals beauftragt. |
| - | Für eine Tempo 30 km/h Zone in Bärenbach (Gemeindestraßen) fallen Kosten von ca. 5.000,00 € für Masten und Beschilderung an. In der nächsten Sitzung soll beraten werden, ob ein Antrag zur Einrichtung einer Tempo 30 km/h Zone an die Verkehrsbehörde Kirner Land gestellt werden soll. |
9. Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner war bis TOP 3 anwesend und die Presse (Bernd Hey).
Es wurden keine Fragen gestellt.