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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 41/2022
Mitteilungen anderer Behörden
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Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes

Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Meckenbach

Gewann:

Hinter den Häusern

Vierte Nagelstelle

Zwischen den Wegen

Aufm Hofacker

Auf der Strutt

Nutzungsart: Waldfläche, Landwirtschaftl. Fläche Fläche insgesamt: 1,4824 ha

Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.