1.): Einwohnerfragestunde
Ein Einwohner erzählte, dass er eine Anfrage wegen Popup-Stores an die Verwaltung gerichtet habe, auf die er jedoch noch keine Antwort erhielt. Der Stadtbürgermeister sagte zu, hierzu nachzufragen.
Es waren mehrere Anwohner des Meckenbacher Weges anwesend, die sich über den seit Wochen andauernden Gestank der Kläranlage beschwerten. Der Bürgermeister konnte hier berichten, dass die Ursache jetzt beseitigt wäre, aber der richtige Ansprechpartner die Verbandsgemeindewerke wären. Werksleiter Jochen Stumm begleitete die Anwohner nach draußen, um für Fragen zur Verfügung zu stehen.
2.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Ratsmitglied Sven Muser erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Heizung im Gesellschaftshaus. Bauamtssachbearbeiter Mario Kuschel konnte berichten, dass der Auftrag an die Firma Lagrange vergeben wurde. Alle Bauteile, bis auf die Steuerung, seien da und die Arbeiten in vollem Gang. Auf Nachfrage, ob eine Lärmbelästigung zu erwarten sei, konnte dies von Herrn Kuschel verneint werden, da sich die Anlage auf dem Dach befände.
Ratsmitglied Karl-Heinz Buss fragte nach dem Sachstand des Büchereipersonals und stellte nochmals heraus, dass die Stadtbücherei nicht nur für die Stadt Kirn, sondern auch von der gesamten Verbandsgemeinde, den Kitas und Schulen genutzt würde. Der Stadtbürgermeister antwortete, dass die Stadt die Bücherei in den letzten 3 Jahren so gut es ging unterstützt habe und dass sie nicht mehr im Ehrenamt geführt werden solle, sondern im Hauptamt. Leider kann dies durch den schlechten Haushalt nicht umgesetzt werden, es werden aber Möglichkeiten gesucht es dennoch zu realisieren.
Ratsmitglied Thomas Bursian verwies auf die enorme Verschmutzung am/im Bahnhofsgebäude und regte hier eine Videoüberwachung an. Der Bürgermeister konnte hier berichten, dass eine Überwachung evtl. doch möglich sei. Er befände sich gerade im Gespräch mit dem Ordnungsamt. Falls es eine Möglichkeit gäbe, würde sie auch an anderen potenziellen Hotspots installiert werden.
Ratsmitglied Claus Tressel fragte nach dem aktuellen Stand der Fahrradgarage auf dem Bahnhofsvorplatz. Der Vorsitzende konnte hier berichten, dass die Deutsche Bahn schon 3x vor Ort gewesen sei, sie hätten aber gerne die Garage oben am alten Fahrradabstellplatz. Man ist hier noch in der Planung nach dem geeignetsten Standort.
3.): Finanzzwischenbericht Haushalt 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende den Fachbereichsleiter Finanzen Patrick Klein und den stellvertretende Fachbereichsleiter Finanzen Kai Scholz. Sie erörterten den Finanzzwischenbericht und beantworteten alle Fragen aus dem Rat.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
4.): Ersatzneubau Karl Reidenbach Brücke
Auftragsvergabe bis zur Leistungsphase 6, vorbereiten der Vergabe
Die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 wurden durch den Bauamtssachbearbeiter Mario Kuschel erörtert.
Bisher wurde das Planungsbüro Lunkenheimer und Schulte bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Entsprechende geotechnische und abfalltechnische Untersuchungen wurden in diesem Zuge ergänzt bzw. ausgeführt.
Der aktuelle Sachstand wurde in einem Ortstermin am 31.05.2023 zusammen mit Bürgermeister, Beigeordneten und den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und das Bauwerk besichtigt, sowie das vorliegende Schadensbild vorgestellt/erklärt.
Entsprechende Fördermöglichkeiten wurden bereits beim LBM Bad Kreuznach angefragt und diskutiert. Bei Stellung eines Förderantrages in diesem Kalenderjahr, besteht eine zusätzliche Fördermöglichkeit in Höhe von 10 Prozent, um so eine bis zu 75-prozentige Förderung für das Bauvorhaben zu erhalten.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt das Bauamt der VG Kirner Land, mit der Vergabe des Planungsauftrages bis zur Leistungsphase 6 (Vorbereiten der Vergabe) und die Aufnahme von Gesprächen mit dem LBM Bad Kreuznach hinsichtlich der Förderungen sowie einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.
4.a.): Beschluss zur Einführung des Straßennutzungsplanes, Teilgebiet Karl Reidenbach Brücke
In der Stadt Kirn liegt derzeit kein vollständiger Straßennutzungsplan vor. Dieser ist zum Erhalt einer Förderung jedoch dringend erforderlich. Im ersten Schritt soll der Straßennutzungsplan für den Teilbereich um die Karl Reidenbach Brücke beschlossen werden.
Der Auszug des Straßennutzungsplanes lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss die Einführung des vorliegenden Auszuges des Straßennutzungsplanes der Stadt Kirn.
5.): Ersatzneubau Karl Reidenbach Brücke
Auftragsvergabe für gewerbliche Bohrungen
Im Zuge der bisherigen Planungen konnten die erforderlichen geotechnischen Untersuchungen nur bis zu einer Tiefe von rund 6,5 m durchgeführt werden. Eine tiefere Untersuchung der Bodenverhältnisse konnte bisher mit den beauftragten Verfahren nicht erreicht werden. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass die geotechnischen Gegebenheiten in der untersuchten Tiefe nicht ausreichend für die benötigte Gründung des Bauwerkes sind. Weitere Untersuchungen sind notwendig, um die erforderlichen statischen Berechnungen ausführen zu können.
Bei den gewerblichen Bohrungen werden nun unter anderem folgende Gegebenheiten untersucht:
- Lage des Felshorizontes - Schichtenaufbau (tiefer 6,5 m)
- Die tieferen Bodenkennwerte - Pfahlwiderstände
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt das Bauamt der VG Kirner Land, mit der Beauftragung von gewerblichen Bohrungen zur weiteren Erkundung der geotechnischen Verhältnisse an der Karl Reidenbach Brücke.
6.): Erneuerung Industriestraße
Auftragsvergabe an ein Planungsbüro bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung)
Im Zuge des Ersatzneubaues der Karl Reidenbach Brücke wäre es sinnvoll, die Industriestraße in einem Teilbereich zu erneuern. Der Teilbereich zwischen den beiden Brückenbauwerken weist erhebliche Deckenschäden sowie Verdrückungen auf und muss dringend erneuert werden. Um die Befahrbarkeit während der Maßnahme an die ansässigen Firmen zu gewährleisten, sollte frühzeitig mit der Planung begonnen werden, da dies einen entsprechenden Planungsaufwand bedeutet. Zudem müssen die Planungen frühzeitig entsprechend abgestimmt, Förderanträge gestellt und die Leitungsträger eingebunden werden.
Beschluss:
Der Stadtrat ermächtigt das Bauamt der VG Kirner Land, eine Preisanfrage bei Planungsbüros durchzuführen und den günstigsten Anbieter bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) zu beauftragen.
7.): Auftragsvergabe Abriss (Kirchstraße 2)
In der Sitzung vom 20.04.2023 wurde der Abriss des Gebäudes Kirchstraße 2 beschlossen. Nun sollen verschiedene Angebote durch die Verwaltung eingeholt werden und anschließend vergeben werden.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen, Angebote für den Abriss des Gebäudes (Kirchstr. 2) einzuholen.
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt in Abstimmung mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.
8.): Ausschreibung Verkehrsanlage (Kirchstraße und Lindenstraße)
Da die Ausschreibung zusammen mit den Verbandsgemeindewerken erfolgt, wird der Auftrag an die gesamtwirtschaftlich günstigste Firma vergeben.
Vorbehaltlich der positiven Genehmigung durch die ADD.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss, die Verwaltung zu beauftragen die Ausschreibung für die Verkehrsanlage (Kirchstraße, Lindenstraße) vorzunehmen.
Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt in Abstimmung mit den Beigeordneten die Aufträge an den gesamtwirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben.
9.): Vorschläge für den diesjährigen Harald-Flick-Preis
Nach 3-jähriger Corona-Pause soll in diesem Jahr wieder der Harald-Flick-Preis verliehen werden. Die Fraktionen sollen bitte Vorschläge erarbeiten und dem Sekretariat des Stadtbürgermeisters zukommen lassen, damit in der nächsten Stadtratssitzung abgestimmt werden könne.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Beschluss gefasst.
10.): Arbeitsgruppe Haushaltssparmaßnahmen
Es wurde überlegt eine Arbeitsgruppe „Haushaltssparmaßnahmen“ zu gründen. Der Bürgermeister forderte die Fraktionen auf, sich über eine solche Arbeitsgruppe Gedanken zu machen. Eine Abstimmung wurde auf die nächste HFA-Sitzung vertagt.
11.): Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet Altstadt-Gartenstraße-Langgasse-Mauergasse-Teichweg
a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen und Anregungen
b) Beschluss über die Offenlage
a) Beratung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Die Stellungnahmen und Kommentierungsvorlagen lagen den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss:
Der Stadtrat beschloss die Abwägungs- und Kommentierungsvorschläge wie vorgetragen anzunehmen.
b) Beschluss über die Offenlage
Der Stadtrat beschloss die Verwaltung zu beauftragen, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, mindestens jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend zu beteiligen.
12.): Aufhebung des Bebauungsplans für das Teilgebiet Kallenfels-West-A+B vom 24.02.1965 und die Änderung dazu vom 19.02.1966"
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Kallenfels West A+B“ vom 24.02.1965 und die Änderung dazu vom 19.02.1966, wurde die Offenlage der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 durchgeführt. Folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben Anregungen, Eingaben bzw. Hinweise vorgebracht, über deren Berücksichtigung durch den Stadtrat zu beraten und zu entscheiden ist.
Die Anregungen und Stellungnahmen sowie die Satzung lagen den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss Nr. 1:
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
Beschluss Nr. 2 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
Beschluss Nr. 3 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
b) Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss, die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Kallenfels-West-A+B“ vom 24.02.1965 und die Änderung dazu vom 19.02.1966 entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.
13.): Aufhebung des Bebauungsplans für das Teilgebiet Der Gem. Kallenfels vom 18.05.1954 und der Bebauungsplan dazu für das Teilgebiet zwischen Friedhof und Landstr. I.O. Nr. 91 in der Gem. Kallenfels
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet “der Gem. Kallenfels“ vom 18.05.1954 und der Bebauungsplan dazu für das Teilgebiet „zwischen Friedhof und Landstr. I.O. Nr. 91 in der Gem. Kallenfels“, wurde die Offenlage der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 durchgeführt. Folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben Anregungen, Eingaben bzw. Hinweise vorgebracht, über deren Berücksichtigung durch den Stadtrat zu beraten und zu entscheiden ist.
Die Anregungen und Stellungnahmen sowie die Satzung lagen den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss Nr.1 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
Beschluss Nr. 2 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
Beschluss Nr. 3 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
b) Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „der Gem. Kallenfels“ vom 18.05.1954 und der Bebauungsplan dazu für das Teilgebiet „zwischen Friedhof und Landstr. I.O. Nr. 91 in der Gem. Kallenfels“, entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.
14.): Aufhebung des Bebauungsplans für das Teilgebiet Im Wassergall-Im Talputz vom 20.07.1967 und die Änderung dazu vom Juni 1971
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
a) Beratung über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB zur Aufhebung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Wassergall - Im Talputz“ vom 20.07.1967 und die Änderung dazu vom Juni 1971, wurde die Offenlage der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 durchgeführt. Folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit haben Anregungen, Eingaben bzw. Hinweise vorgebracht, über deren Berücksichtigung durch den Stadtrat zu beraten und zu entscheiden ist.
Die Anregungen und Stellungnahmen sowie die Satzung lagen den Ratsmitgliedern vor.
Beschluss Nr. 1 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
Beschluss Nr. 2 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und wird im Planvollzug beachtet.
Beschluss Nr. 3 :
Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und im Planvollzug beachtet.
b) Satzungsbeschluss:
Der Stadtrat beschlossdie Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Wassergall - Im Talputz“ vom 20.07.1967 und die Änderung dazu vom Juni 1971, entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassen.
15.): Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Das neu angelegte Gemeinschaftsgrabfeld auf dem Alten Friedhof Kirn kann in Betrieb genommen werden. Damit Beisetzungen auf dem Grabfeld ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden können, muss die Friedhofsgebührensatzung um zwei Punkte ergänzt werden.
Die Satzung soll um folgende Punkte ergänzt werden:
| 1. | Überlassung einer Urnengrabstätte im Gemeinschaftsgrabfeld | = 750,00 € |
| 2. | Ausheben und Schließen Urnengrab Gemeinschaftsgrabfeld | = 270,00 € |
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach anderen pflegefreien Grabarten auf dem Kirner Friedhof.
Beschluss:
Nach eingehender Beratung beschloss der Stadtrat Kirn die Änderung der Friedhofsgebührensatzung.
16.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigenZuwendung
Folgende Spendenangebote lagen der Verwaltung vor:
| Spender: | Betrag in Euro: | Verwendungszweck: |
| Kolpingfamilie Kirn | 500,00 | Kindergärten der Stadt Kirn |
| Möbelwerk Baum & Hien GmbH, Hennweiler | 360,00 | Sachspende - 4 Drehstühle mit Sitz und Rücken aus Buche Sperrholz, SH 42 cm starr |
Beschluss:
Der Stadtrat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.