Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 41/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 21.09.2023

1.): Richtlinie zur Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land

Die zukünftige Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen ist eine der größten Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitswesen bundesweit steht. Sie ist in jedem Alter eine wichtige Frage der Lebensqualität und damit auch der Standortentscheidung. Der Konkurrenzkamp zwischen den Kommunen bei der Akquise von Medizinerinnen und Medizinern hat längst begonnen. Zentrales Ziel der Verbandsgemeinde Kirner Land ist es, auch zukünftig, allen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von Alter, Einkommen und sozialer Herkunft eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Die derzeitige Altersstruktur der in der Verbandsgemeinde Kirner Land niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zeigt, dass in den kommenden Jahren hinsichtlich der Neubesetzung erheblicher Handlungsbedarf besteht. Schon jetzt sind im Planbereich Kirn zwei Hausarztsitze nicht besetzt (Stand 09/2023). Gleichzeitig entscheiden sich immer weniger Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung im ländlichen Raum. Die Wünsche der nachwachsenden Generation junger Ärztinnen und Ärzten nach einer spezialisierten Ausbildung zum Facharzt, einer ausgewogenen Work-Life-Balance und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf lassen ebenfalls die Schlüsse zu, dass dies weniger zur Niederlassung im ländlichen Raum führt. Um jedoch auch in Zukunft eine bedarfsgerechte ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Kirner Land sicherstellen zu können, sollen Ärztinnen und Ärzte finanzielle Hilfen zur Neuansiedlung oder zur Übernahme einer Arztpraxis gewährt werden, um damit die wirtschaftlichen Risiken zu reduzieren. Aber auch niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten soll ein Anreiz zur Einstellung von Ärztinnen und Ärzten gegeben werden. Die Förderung soll sowohl für Einzelpraxen, Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), Zweigpraxen aber auch für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gelten, sofern sie einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Versorgung der Verbandsgemeinde Kirner Land leisten.

Die Details der Förderung können der als Anlage zur Einladung beigefügten Richtlinie entnommen werden.

Mit dem Erlass dieser Richtlinie zur Förderung von Ärztinnen und Ärzten wird ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, um eine Niederlassung in der Verbandsgemeinde Kirner Land attraktiv zu gestalten.

Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Kirner Land.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Kirner Land beschloss die Förderrichtlinie zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in der Verbandsgemeinde Kirner Land.

2.): Vorstellung erster Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes

Klimaschutzbeauftragter Thomas Stelzig stellte die wesentlichen Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz sowie der Potenzial- und Szenarioanalyse mithilfe einer PowerPoint-Präsentation vor, die der Niederschrift beiliegt.

3.): Beschluss zur Erstellung einer "kommunalen Wärmeplanung" (kWP)

Die kommunale Wärmeplanung (kWP) ist ein informelles Planungsinstrument der Kommune zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung.

Als Planungsinstrument erfasst es dabei auf kommunaler Ebene den Ist-Zustand sowie die Potenziale und gibt perspektivisch Maßnahmen zur langfristigen Gestaltung und Entwicklung der Wärmeversorgung in der Verbandsgemeinde vor. Dabei sind die technischen, baulich-infrastrukturellen, sozialen, rechtlichen und weitere Aspekte, die lokal anzutreffen sind, zu berücksichtigen. Eine kommunale Wärmeplanung sollte dabei stets den realistischen Transformationspfad beschreiben und sich an den lokalen Gegebenheiten orientieren.

Die kWP verfolgt dabei folgende Ziele:

Der langfristig zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune wird mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt und damit Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteure geschaffen.

Die kommunale Bauleitplanung erhält wichtige Erkenntnisse über zu sichernde Flächenbedarfe für die künftige Wärmeversorgung.

Die im Klimaschutzgesetz (KSG) verankerten Vorgaben zur Erreichung der Klimaneutralität zu erfüllen.

Bei der Transformation der Energieversorgung in Deutschland mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis zum Jahre 2045 kommt der Wärmewende eine zentrale Bedeutung zu. Der Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmesektor betrug im Jahr 2022 bundesweit lediglich 20,4 % (Quelle: Umweltbundesamt).

In der Verbandsgemeinde Kirner Land entfallen ca. 45% der Endenergie bzw. 36% der Treibhausgasemissionen auf die Bereitstellung von Wärme. Der Großteil aller Gebäude wird mit fossilen Energieträgern in Form von Gas und Öl beheizt.

Der Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmesektor beträgt in der VG Kirner Land lediglich 11% (Quelle: Daten des externen Dienstleisters (Energy Effizienz GmbH) - Treibhausgasbilanz des Klimaschutzkonzeptes). Der Krieg in der Ukraine sowie die damit verbundenen Preissteigerungen für fossile Energieträger (insbesondere Gas und Öl) erhöhen den Handlungsdruck im Wärmebereich weiter. Im Hinblick auf die lokale Wertschöpfung stellt die lokale Wärmewende eine Chance dar, indem z.B. Nahwärmenetzte vor Ort gebaut und betrieben werden können.

Die Wärmepläne sollen das zentrale Planungs- und Steuerungsinstrument für die Wärmewende vor Ort sein und auf ordnungs- und planungsrechtliche Vorgaben (z.B. Gebäude Energie Gesetz (GEG), Baurecht) sowie Förderinstrumente unmittelbar einwirken. Sie sollen alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Förderanträge dürfen nicht auf Landkreisebene gestellt werden. Geplant ist, dass das Gesetz bis Ende des Jahres 2023 in Kraft tritt. Das Instrument der „Kommunalen Wärmeplanung“ ist in Baden-Württemberg mit § 7c KSG-BW schon in Kraft getreten. In Niedersachsen ist eine entsprechende Verpflichtung ab dem 01.01.2024 vorgesehen. Weitere Bundesländer befinden sich in der Vorbereitungsphase.

Derzeit muss mit einer Antragsfrist von ca. 6 -12 Monaten gerechnet werden. Der Bearbeitungszeitraum für die Konzepterstellung beträgt in der Regel zwölf Monate.

Die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister ist im Rahmen der Kommunalrichtlinie förderfähig. Die Förderquote liegt bis 31.12.2023 bei 90%.

Sobald eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Kommunen in Rheinland-Pfalz in Kraft tritt, ist eine Beantragung von Fördermitteln über die Kommunalrichtlinie nicht mehr möglich.

Derzeit wird von Kosten für die Erstellung einer kWP von ca. 4 - 6 € je Einwohner/-in ausgegangen. Bei einer Annahme von 5 € je Einwohner/-in würden somit Kosten von 90.000 € entstehen. Aufgrund steigender Preise und unter Einbezug unerwarteter Kosten, sind Kosten von 100.000 €, für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu erwarten. Nach bisheriger Erfahrung ist andererseits nicht davon auszugehen, dass das Land im Rahmen der Konnexität für die tatsächlichen Kosten der Maßnahme aufkommen wird. Aufgrund dessen wird verwaltungsseitig empfohlen, bereits jetzt die Erstellung einer Wärmeplanung anzugehen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen Förderantrag bei der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) für den Förderschwerpunkt kommunale Wärmeplanung einzureichen. Über die notwendige Ausschreibung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird der Verbandsgemeinderat unter Berücksichtigung der nach der Bewilligung geltenden Gesetzeslage neu beraten und entscheiden.

Die entsprechenden Mittel sollen im Haushalt 2024 berücksichtigt werden. Derzeit wird von Kosten, für die Erstellung einer kWP, von ca. 100.000 € ausgegangen (Eigenanteil bei 90%iger Förderung 10.000 €).

4.): Neuwahl von Ausschussmitgliedern

Für das verstorbene Mitglied Dr. Ulrich Hauth wurde von der FWG-Fraktion

Frau Ute Fleischer

als Mitglied

im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung

und da Ute FLEISCHER in diesem Ausschuss bereits stellvertretendes Mitglied war

Herr Eike Füllmann

als stellvertretendes Mitglied

im Ausschuss für Tourismus, Kultur und Wirtschaftsförderung

vorgeschlagen.

Die Verbandsgemeinderatsmitglieder waren mit einer offenen Abstimmung einverstanden.

5.): Fortschreibung der Flächennutzungspläne der Verbandsgemeinde Kirn-Land und der Stadt Kirn

1) Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden-Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanlage "Am Höhe Weg" und "Ochsenberger Flur"

1a) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

2) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler-Sondergebietsfläche "Landwirtschaft und Wohnen"

2a) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

3) Antrag der Ortsgemeinde Kirn-Umwandlung Baugebietsfläche

3a) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

1) Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden-Sondergebietsfläche PV-Freiflächenanlage „Am Höhe Weg“ und „Ochsenberger Flur“

Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 17.07.2023 den Aufstellungsbeschluss und den Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land für die Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen „An der Süßwies“ und „Auf der Höhe-An der Lehmkaul“ beschlossen. Bei den vorgenannten Flächen kommt noch eine Fläche dazu (Alternative A). Die eigentlich zwei Bebauungspläne können zu einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Dieser soll dann den Namen „Am Höhe Weg“ erhalten.

„Am Höhe Weg“

„Ochsenberger Flur“

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, dem Antrag der Ortsgemeinde Schwarzerden auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land für die Sondergebietsflächen PV-Freiflächenanlagen „Am Höhe Weg“ und „Ochsenberger Flur“ stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

1a) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

2) Antrag der Ortsgemeinde Hennweiler-Sondergebietsfläche „Landwirtschaft und Wohnen“

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss, vorbehaltlich des Antrags der Ortsgemeinde Hennweiler auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirn-Land für die Sondergebietsflächen „Landwirtschaft und Wohnen“, diesem stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben.

2a) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

3) Antrag der Ortsgemeinde Kirn-Umwandlung Baugebietsfläche

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, vorbehaltlich des Antrags der Ortsgemeinde Kirn auf Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kirn für die Umwandlung der Baugebietsfläche des ehemaligen Geländes „Mayer-Umzüge“ von „Gewerbliche Baufläche (G)“ in „Gemischte Baufläche (M)“, diesem stattzugeben und den Flächennutzungsplan entsprechend fortzuschreiben. In diesem Teilgebiet „Im Herrschaftlichen Garten“ wird derzeit ein Bebauungsplan entwickelt.

3a) Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschloss die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, durchzuführen. Gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB werden die Unterlagen auf die Dauer von 14 Tagen öffentlich ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange entsprechend beteiligt.

Im Anschluss berichtete Bürgermeister Thomas Jung über den Sachstand bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Kirner Land soll bis zum 01.01.2028 fertiggestellt sein.

Eine Checkliste für die benötigten und seitens der Verbandsgemeinde zur Verfügung zu stellenden Unterlagen soll in der 38. Kalenderwoche von der Enviro-Plan GmbH an die Verbandsgemeinde versendet werden.

Anfang Oktober soll von der Enviro-Plan GmbH eine gemeinsame Austauschplattform bereitgestellt werden. Danach soll ein Zugang für Raum+Monitor für die Enviro-Plan GmbH zur Ermittlung der Schwellenwerte zur Verfügung gestellt werden.

Die Enviro-Plan GmbH wird dann ab Oktober bis einschließlich Dezember 2023 eine Grundlagenauswertung einschließlich Ermittlung der Schwellenwerte für die Wohnbauflächen in den Kommunen machen.

In den Monaten Januar bis März 2024 soll eine Abstimmung mit den Kommunen unter Einbindung der Verbandsgemeindewerke stattfinden.

Ein Vorentwurf zur Anforderung der landesplanerischen Stellungnahme soll danach von April bis Mai 2024 inklusive der Abstimmung mit der Kreisverwaltung zur weiteren Vorgehensweise erledigt werden.

Darauf hin soll im Juni/Juli 2024 die landesplanerische Stellungnahme eingeholt werden. Nach den Sommerferien 2024 soll die Fertigstellung des Vorentwurfs und der Beschluss zur frühzeitigen Beteilung im Verbandsgemeinderat erfolgen.

6.): Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Annahme der folgenden Spende zu:

7.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Es lag eine schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion vor, ob es für die Bürgerschaft noch möglich sei, Anregungen zum Radverkehrskonzept einzubringen. Bürgermeister Thomas Jung nutzte die Gelegenheit, um die bisher erfolgten Schritte in Erinnerung zu rufen:

Am 12.10.2023 solle der Sachstand des Radverkehrskonzeptes den Ortsbürgermeistern und Gremien vorgestellt werden und im November solle es dann fertig gestellt werden.

Eine weitere Beteiligung der Bürgerschaft sei nicht mehr geplant.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian fragte im Anschluss, ob es bereits Gespräche gegeben habe über die Verwendung der Sonderzahlungen des Landes für die Flüchtlingsaufnahme, die an den Kreis geflossen sind. Er vertrat die Meinung, dass davon auch etwas an die Verbandsgemeinden weitergereicht werden müsste. Thomas Jung war hier der gleichen Meinung. Er habe vorgehabt, die Mitglieder des Kreistages, die aus der Verbandsgemeinde Kirner Land kommen, auf dieses Thema anzusprechen, um auf Kreisebene zu erreichen, dass die Gelder nicht nur beim Kreis verbleiben, sondern auch was bei den Verbandsgemeinden ankommt. Gespräche mit dem Kreis bzw. den anderen Verbandsgemeindebürgermeistern hätten hierzu bisher noch nicht stattgefunden.

Weitere Anfragen wurden nicht gestellt.

Bürgermeister Thomas Jung informierte, dass

am 09.10.2023 eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Umweltschutz und des Schulträgerausschusses in der Hellbergschule stattfinden solle. Themen sollen die dortige Heizungsplanung und die Schulentwicklungsplanung sein.

es Probleme mit dem Pritschentransporter des Bauhofes gebe. Wie erwartet werde er in diesem Jahr nicht mehr vom TÜV abgenommen. Ein Reparaturangebot belaufe sich auf 9.665,26 €. Dies sei unwirtschaftlich. Im Haushalt seien 30.000 € für eine Ersatzbeschaffung eingestellt. Die Verwaltung beabsichtige daher die Autohäuser aus dem Kirner Land zur Abgabe eines Angebotes anzuschreiben. Nach Einreichung sollen diese dann zur Entscheidung dem Rat vorgelegt werden. Die Ratsmitglieder waren mit dieser Verfahrensweise einverstanden.

die Eheleute Wirzius, Hans Helmut Döbell, Verena Lang und er am 18.09. und 19.09.2023 in der Partnergemeinde Gräfenroda gewesen seien. Es sei das erste Treffen nach der Fusion und Corona gewesen. Der Kollege sei seit 2018 im Amt. Sie hätten ein tolles Programm zusammengestellt. Dort sei der Gartenzwerg erfunden worden und es gebe ein Gartenzwergmuseum. Im nächsten Jahr solle eine Delegation ins Kirner Land eingeladen werden

8.): Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nicht öffentlichen Teil.