1.): Bekanntgabe der Betriebsergebnisse im Gemeindewald 2025
Der Revierförster Herr Kraus stellte das Betriebsergebnis im Gemeindewald 2025 vor.
2.): Beratung und Beschluss des Forstwirtschaftsplans 2027
Der Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2027 war bei der Beschlussvorlage beigefügt und wurde in der Sitzung nochmals aktualisiert ausgeteilt und durch den Revierförster erläutert.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan 2027 zu.
3.): Auftragsvergabe Regionales Zukunftsprogramm
Die Landesregierung hat mit dem Regionalen Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig.“ ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, das Kommunen gezielt bei der nachhaltigen Weiterentwicklung unterstützen soll. Mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro sollen vor allem Regionen gestärkt werden, die vor besonderen strukturellen Herausforderungen stehen. Ziel des Förderprogrammes ist, die Lebensverhältnisse in den verschiedenen Regionen des Landes anzugleichen, während diese ihre individuelle Identität wahren.
Der Verbandsgemeinde Kirner Land hat aus diesem Förderprogramm insgesamt 2.916.825,78€ erhalten.
Hiervon verbleiben 916.825,78€ bei der Verbandsgemeinde.
Von den restlichen 2 Mio. EUR bekommt jede Ortsgemeinde einen Sockelbetrag von 4.000€. Die restlichen 1.958.000€ werden nach dem Einwohnerverteilschlüssel (Stand 30.06.2024) auf die Ortsgemeinden aufgeteilt.
Für die Ortsgemeinde Horbach stehen aus dem Förderprogramm 8.259,39€ zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat beschloss im Rahmen der Verwendung der Gelder aus dem regionalen Zukunftsprogramm die gemeldeten Maßnahmen:
1) Erneuerung des Dachs der Grillhütte und Außengrillstelle
umzusetzen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für die jeweiligen Projekte Angebote einzuholen.
Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, in Abstimmung mit den Beigeordneten den Auftrag des jeweiligen Projektes an den wirtschaftlich günstigsten zu vergeben.
Die Sitzung wurde um 19:45 Uhr für 10 Minuten unterbrochen und um 19:55 Uhr fortgesetzt.
4.): Wahl eines zweiten Verwaltungsratsmitgliedes und dessen Stellvertreter für die Energieprojekte Kirner Land AöR
Der Verwaltungsrat der „Energieprojekte Kirner Land AöR“ besteht aus jeweils zwei von den Trägerkommunen entsandten Vertretern. Hierzu zählt gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung der/die amtierende Ortsbürgermeister/in respektive deren Abwesenheitsvertreter.
Eine zweite Person (2. Mitglied) und deren Stellvertreter muss nun noch vom Ortsgemeinderat gewählt werden. Die zu wählenden Personen müssen nicht Mitglied im Ortsgemeinderat sein, es muss sich aber jeweils um eine/n wählbare/n Bürger/in der Ortsgemeinde handeln.
Für die konstituierende Sitzung war nur die Anwesenheit der amtierenden Ortsbürgermeister ausreichend. Gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung der „Energieprojekte Kirner Land AöR“ haben die Trägerkommunen je 1.000,00 EUR Stammkapital eine Stimme. Die Vertreter der jeweiligen Trägerkommune können somit im Rahmen ihrer Stimmanteile nur einheitlich abstimmen.
| 1) | Auf eine geheime Abstimmung wurde verzichtet. |
| 2) | Der Ortsgemeinderat Horbach wählte Markus Christmann als 2. Mitglied für den Verwaltungsrat der „Energieprojekte Kirner Land AöR“. |
| 3) | Der Ortsgemeinderat Horbach wählte Florian Klein als Stellvertreter für das 2. Mitglied für das oben gewählte Mitglied. |
5.): Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen
Es lagen keine schriftlichen Anfragen vor.
Ortsbürgermeister Klein informierte, dass das Dorfbudget 2025 und 2026 für die Außengrillstelle verwendet wurde.
6.): Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.