Offenlage des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun in der Sitzung am 30.09.2026, die Offenlage für die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Unter dem Flurweg-Sturzenwies“, 2. Änderung, beschlossen.
Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung, liegen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, auf die Dauer von mindestens 30 Tagen, und zwar vom
12.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026,
jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.21, aus.
Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Der räumliche Geltungsbereich (schwarz umrandet) der Bebauungsplanänderung (gestrichelte Linie) umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Hochstädten, Flur 2, Flurst.-Nrn. 205/4, 205/5, 205/6 tlw., 758, 759, 760/1, 761/1, 762/1, 763/1 764, 765, 766, 767, 768, 769, 770, 771, 772, 773