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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 42/2022
Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Gebührenmahnung der Kreiskasse Bad Kreuznach

Die Kreiskasse Bad Kreuznach macht darauf aufmerksam, dass am 15.10.2022 die 2. Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2022 fällig war. Gebührenpflichtige, die mit der Entrichtung der bis zum 15.10.2022 fälligen Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Kreiskasse Bad Kreuznach zu zahlen. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Ab dem 02.11.2022 werden die fälligen Abfallentsorgungsgebühren gebührenpflichtig gemahnt und Säumniszuschläge nach § 240 der Abgabenordnung (AO) erhoben. Danach werden die fälligen Abfallentsorgungsgebühren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) zwangsweise beigetrieben. Dadurch entstehen weitere Kosten.

Kreiskasse Bad Kreuznach —