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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 42/2022
Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz

gemäß § 15 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 17 Abs. 7 Landesplanungsgesetz (LPlG)

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Bad Kreuznach hat über das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bei der obersten Landesplanungsbehörde im Ministerium des Innern und für Sport (MdI) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nach § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Ortsumgehung der Bundestraße 41 in der Ortsgemeinde Martinstein beantragt. Das MdI hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde mit der Durchführung des ROV beauftragt.

Die raumbedeutsamen Auswirkungen dieser Planung sind unter überörtlichen Gesichtspunkten in einem ROV zu prüfen. Hierbei werden insbesondere die Übereinstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.

Näheres über Art und Umfang des Vorhabens kann den Verfahrensunterlagen (Erläuterungsbericht, Übersichtslageplan, umweltfachliche Untersuchungen etc.) entnommen werden

Diese sind zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.

Die Verfahrensunterlagen können in der Zeit vom 31.10.2022 bis 02.12.2022 auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

- Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan

https://www.vg-nahe-glan.de/bauen-wohnen-umwelt/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/

- Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land

https://www.kirner-land.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen

Zusätzlich ist eine Einsichtnahme auf der Internetseite der SGD Nord

https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/landesplanung/obere-landesplanungsbehoerde/ unter dem Punkt „Laufende Verfahren“ möglich.

Der direkte Download zu den Unterlagen bei der SGD Nord lautet:

https://sgdnord-safe.rlp.de/index.php/s/B6GsW357XrKPBHy

Stellungnahmen können bis zum 16.12.2022 vorzugsweise elektronisch bei den Verbandsgemeindeverwaltungen Nahe-Glan (E-Mail: bauleitplanung@vg-nahe-glan.de) und Kirner Land (E-Mail: sascha.siegel@kirner-land.de) und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (E-Mail: landesplanung@sgdnord.rlp.de) abgegeben werden.

Ebenfalls können die Stellungnahmen schriftlich gerichtet werden an die:

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan

Marktplatz 11

55566 Bad Sobernheim

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land

Bahnhofstraße 31

55606 Kirn

sowie an die:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

-Obere Landesplanungsbehörde-

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Als zusätzliches Informationsangebot zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Einzelfall auf Antrag mit der Post versendet werden (§ 15 Abs. 3 Satz 6 ROG), sofern dies angemessen und zumutbar ist. Sofern Bedarf besteht, von diesem zusätzlichen Informationsangebot, z. B. wegen fehlendem Netzzugang, Gebrauch zu machen, stehen folgende Ansprechpartner/innen bei den u. g. Verbandsgemeindeverwaltungen zur Verfügung:

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan

Frau Christina Fyngas, Telefon: 06751/81-3100

Frau Michelle Weikert, Telefon: 06751/81-3102

Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land

Herrn Sascha Siegel, Telefon: 06752/135-342

Bei Abgabe einer Stellungnahme verarbeiten die verfahrensführenden Behörden die Daten auf der Grundlage des § 15 ROG. Dieses beinhaltet die Weitergabe der Stellungnahmen an Fachbehörden und die Antragstellerin. Daher werden auch die beigefügten Datenschutzhinweise mit Informationen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammen mit den Verfahrensunterlagen im Internet bereitgestellt (vgl. Anlage zum Datenschutz).

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird öffentlich bekanntgemacht.

56068 Koblenz, den 11.10.2022

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Referat Raumordnung, Landesplanung

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz

Anlage zum Datenschutz

- Datenschutzhinweise der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nach Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) -

Da die SGD Nord aufgrund der Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen zur Durchführung des vorgenannten Raumordnungsverfahrens personenbezogene Daten verarbeitet, ergeht nachfolgende Information:

Das Beteiligungsverfahren ist gesetzlich geregelter, unverzichtbarer Bestandteil des Raumordnungsverfahrens, sodass die Landesplanungsbehörden gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO befugt sind, die in den eingegangenen Äußerungen enthaltenen personenbezogenen Daten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zu verarbeiten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z. B. Namen, Adressen, Angaben zu Eigentumsverhältnissen, zur Familiensituation, zu gesundheitlichen Umständen (Artikel 4 Nr. 1 DSGVO). Verarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne ist jeglicher Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, z. B. das Erheben, Erfassen, Speichern, Verwenden, Offenlegen oder Übermitteln (vgl. Artikel 4 Nr. 2 DSGVO). Hierzu zählt auch die Weitergabe der eingegangenen Äußerungen an andere Stellen.

1. Verantwortlicher der Verarbeitung Ihrer personenbezogener Daten

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, vertreten durch den Präsidenten

Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, Deutschland

Tel.: +49 (0) 261 120-0

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

Website: www.sgdnord.rlp.de

2. Die oder der Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der SGD Nord erreichen Sie unter:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,

- die / der Datenschutzbeauftragte -

Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, Deutschland

Tel.: +49 (0) 261 120-0

E-Mail: datenschutz@sgdnord.rlp.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen

Daten

Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß § 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG und ist für die Durchführung des Raumordnungsverfahrens für die Ortsumgehung der Bundesstraße 41 in der Ortsgemeinde Martinstein erforderlich.

Sofern Sie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Raumordnungsverfahren Stellung nehmen, ist eine Verarbeitung Ihrer in der Äußerung enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich. Ihre von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (z.B. Ihr Name in einer E-Mail-Adresse) werden zur internen Verfahrensakte genommen und ggf. weiterverarbeitet.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Grundsätzlich werden die in Ihrer Stellungnahme geäußerten personenbezogenen Daten nur durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord verarbeitet. Soweit dies zur Bearbeitung des Raumordnungsverfahrens erforderlich ist, wird Ihre Stellungnahme oder Teile dieser auch an andere Stellen, z. B. externe Fachbehörden sowie die Antragstellerin, den LBM Bad Kreuznach, übermittelt. Dies dient der Inkenntnissetzung und der Sachaufklärung über die Stellungnahmen im Zuge einer Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung. Die übermittelten Daten dürfen von den vorgenannten Stellen ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken verwendet werden.

5. Datenlöschung und Speicherdauer

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Sperrfrist abläuft.

6. Ihre Rechte

Nach Artikel 15 DSGVO können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen. Nach Artikel 16 DSGVO haben Sie das Recht auf Berichtigung. Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ein Recht auf Löschung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist bzw. zur Wahrnehmung einer Aufgabe dient, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Artikel 17 Abs. 3 lit. b) DSGVO. Artikel 18 Abs. 1 DSGVO gewährt unter den dort aufgeführten Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei der Aufsichtsbehörde, dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 43, 55116 Mainz. Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass datenschutzrechtliche Vorschriften bei der Verarbeitung Ihrer Daten nicht beachtet worden sind.

56068 Koblenz, den 11.10.2022

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Referat Raumordnung, Landesplanung

Stresemannstraße 3-5

56068 Koblenz