Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 42/2022
Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Schwarzerden vom 26.09.2022

Öffentliche Sitzung

1. Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen

Die Behandlung von Spenden, Sponsoringleistungen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen an die Gemeinde und ihre Einrichtungen wurde in § 94 der GemO ab 11. Januar 2008 neu geregelt.

§ 94 Abs. 3 lautet:

"(3) Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz 1 in der Eingriffsverwaltung oder wenn böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbehörde sind sämtliche für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu gehört insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverhältnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes 6 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten."

Spender

Betrag in Euro

Verwendungszweck

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

2.117,01

Spende für Defibrillator Dorfmittelpunkt

Volksbank Rhein-Nahe-Hunsrück eG

750,00

Spende für Spielplatzmodernisierung - Anschaffung Spielhaus

Sparkasse Rhein-Nahe

500,00

Spende für Spielplatz

Dr. Wolfgang und Anita Bürkle Stiftung

5.000,00

Spende für Spielplatz

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der oben genannten Spenden zu.

2. Antrag der Verbandsgemeindewerke

Der Gemeinderat gestattet den Verbandsgemeindewerken Kirner Land während der Baumaßnahme um den Hochbehälter herum, die Mitnutzung der Grundstücks-parzelle Flur 6, Flurstück 45 mit ca. 30m², wie in Anlage 1.2_LPL_Gestattung_Flst_ 45 gekennzeichnet. Die Grundstücksparzelle ist weiterhin im Eigentum der Ortsgemeinde Schwarzerden.

3. Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) "Kommunale Energie Kirner Land AöR" (KEK) der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Ortsgemeinden

Um die von der Bundes- und Landespolitik vorgegebenen Ziele für Klimaschutz und Klimaneutralität zu erreichen sind Investitionen in erneuerbare Energien unumgänglich. Aus dem Werksausschuss und dem Verbandsgemeinderat heraus wurde die Aufgabenstellung an Bürgermeister Jung herangetragen, sich mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ zu beschäftigen. In der Verwaltung wurde ein Konzept erarbeitet, das die Gründung einer AöR vorsieht. Dies wurde auch in einem Gespräch mit Herrn Dr. Meiborg von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH diskutiert. Nachfolgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: Es soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gegründet werden, deren Aufgabe die Erzeugung von erneuerbaren Energien ist. Trägerkommunen der zu gründenden AöR sollen neben der Verbandsgemeinde Kirner Land alle verbandsangehörigen Ortsgemeinden sein. Hierzu fassen der Verbandsgemeinderat und die Ortsgemeinderäte zunächst einen Beschluss, in dem die Verbandsgemeinde beauftragt wird, alle erforderlichen Unterlagen (Satzung/Analyse nach §92 GemO) vorzubereiten und die erarbeitete Satzung allen Ortsgemeinden zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 92 GemO muss die Satzung von der Kommunalaufsicht geprüft werden. Nach Ablauf von vier Wochen bzw. nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht erfolgt ein zweiter Beschluss (Errichtungsbeschluss) durch die Gremien (VG-Rat und Ortsgemeinderäte). Dieser Beschluss umfasst dann die eigentliche Gründung der Anstalt mit der entsprechenden Satzung. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR soll zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen werden. Die Kommunalberatung wird hinsichtlich der rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten beraten, einen Vorschlag für einen Satzungsentwurf inkl. der dazugehörigen Analyse nach §92 GemO ausarbeiten und in kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen begleiten.

Der Ortsgemeinderat Schwarzerden beschloss den Gründungsprozess einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Kommunale Energie Kirner Land AöR“ (KEK) mit der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden zu starten. Die Verwaltung wurde beauftragt alle notwendigen Schritte einzuleiten. Gegenstand der AöR (Anstaltszweck) ist die Erzeugung von erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Bau und den Betrieb von PV- und Windkraftanlagen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für diese neue AöR zu erarbeiten. Für die Vorbereitung der Gründung der AöR wird zwischen der Verbandsgemeinde Kirner Land und der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

4. Satzungsbeschluss Baum-, Strauch und Heckenschnittplatz

In der Ortsgemeinde Schwarzerden soll ein offizieller Baum-, Strauch und Heckenschnittplatz entstehen, damit Bürger ihren „Grünschnitt“ ordnungsgemäß abgeben können. Angedacht ist ein Platz hinter dem Friedhof.

Der Ortsgemeinderat beschloss, die beiliegenden Satzungsentwürfe in der vorliegenden Fassung als Satzung.

5. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Ortsbürgermeister Kevin Keller informierte die Anwesenden über die Überlegungen der weiteren Verwendung des „alten“ Hochbehälters nach Fertigstellung des noch zu errichtenden neuen Hochbehälters.

Weiterhin berichtete er, dass die Verbandsgemeindewerke Kirner Land sich um eine Gefahrenmeldung durch einen Baum an der Pumpstation am Heideweg kümmern werden.

Außerdem informierte der Ortsbürgermeister über 2 Anmeldungen zur Drainagereparatur, den Einbau einer Umwälzpumpe an der Heizungsanlage im Bürgerhaus und den inzwischen in Betrieb genommenen Defibrillator.

Anschließend teilte Kevin Keller mit, dass der Einbau der bereits gelieferten Fallschutzmatten am Spielplatz beim gemeinsamen Arbeitseinsatz mit dem Kultur- und Verschönerungsverein Schwarzerden am 05. November 2022 geplant ist.

Des Weiteren berichtete der Ortsbürgermeister, dass der Kultur- und Verschönerungsverein angefragt hat, ob der Verein oberhalb des Dorfmittelpunkts einen Holzschuppen errichtet darf. Von Seiten der Ortsgemeinde bestünden keine Bedenken. Die Baumaßnahme inklusive etwaigem Bauantrag liege in der Verantwortung des Kultur- und Verschönerungsvereins.

Ortsbürgermeister Keller informierte darüber, dass sich für den Wirtschaftswegebau „Auf dem Wasem“ eine Fördermöglichkeit ergeben hat, die vom DLR bereits als förderfähig anerkannt wurde. Die Förderung kann bis zu 65% der Baukosten betragen. Entsprechender Antrag ist in Bearbeitung.

Weiterhin gab der Ortsbürgermeister bekannt, dass es Anfragen zur Errichtung von Photovoltaikanlangen gab. Diese Anfragen wurden jedoch im Hinblick auf die mögliche Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) zurückgestellt.

Auf Anraten der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit die Linde am Ende der Brühlstraße zu einem Biotopbaum zurückgeschnitten werden. Der Gemeinderat sprach sich gegen einen solch radikaler Rückschnitt aus. Man will nochmal versuchen durch Entfernen von Totholz den Baum in seinem jetzigen Zustand zu belassen.

6. Einwohnerfragestunde

Es waren 7 Anwohner anwesend.

Anfragen zum Grünschnittplatz, zum Baubeginn der Straßenerneuerung zwischen den Ortsgemeinden Schwarzerden und Weitersborn sowie der Neuregelung der Busverbindungen des ÖPNV wurden vom Ortsbürgermeister beantwortet.