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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 42/2023
Mitteilungen anderer Behörden
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Aufgebot 6 II 11/23

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Aufgebot

Herr Rolf Baus, 55606 Kirn hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 13963464, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Kirn, Blatt 4245, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 15.338,76 EUR, 15 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Sparkasse Rhein-Nahe

Bad Kreuznach und Bingen

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 29.01.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 29.09.2023 — 
Amtsgericht Bad Sobernheim — 
6 II 11/23 —