Das Wählerverzeichnis der Verbandsgemeinde Kirner Land wird an den Werktagen in der Zeit vom Montag, dem 21.10.2024, bis Freitag, den 25.10.2024, während der Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bürgerbüro (barrierefrei), Bahnhofstraße 31, in 55606 Kirn für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit, der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der oben erwähnten Behörde Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden.