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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 42/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Hochstetten-Dhaun

Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hinter´m Herrengarten“

Frühzeitige Beteiligung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Wegen eines Verfahrensfehlers muss das Regelverfahren angewandt werden.

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung unter Beachtung des § 22 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Hochstetten-Dhaun in der Sitzung am 05.06.2024, die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Hinter´m Herrengarten“, beschlossen.

Der Bebauungsplanentwurf mit Planzeichnung liegt gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom 28.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024, jeweils montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirner Land, 55606 Kirn, Kirchstr. 3, Zimmer 3.22, aus.

Während dieser Zeit können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Dhaun, Flur 7, Flurst.-Nrn. 40/1, 40/2, 40/3, 40/4, 40/5, 40/6, 40/7, 40/8, 40/9, 40/10, 40/11, 40/12, 40/13, 40/14, 40/16, 40/17, 40/18