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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 43/2022
Mitteilungen der Stadt Kirn und ihrer Stadtteile
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Stadt Kirn

1. Einwohnerfragestunde

Aus der Zuhörerschaft wurden keine Fragen gestellt.

2. Mitteilungen und Beantwortung von Anfragen

Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Mündliche Anfragen wurden wie folgt gestellt:

Ratsmitglied Barbara Lagrange wurde angesprochen, dass es keine Weihnachtsbeleuchtung geben solle? Der Stadtbürgermeister antwortete, dass in diesem Punkt noch keine Entscheidung getroffen wurde. Er betonte aber, dass etwas gemacht werden solle, doch in welchem Umfang sei noch nicht klar. Er wies darauf hin, dass die Weihnachtsbeleuchtung an die Straßenbeleuchtung gekoppelt sei und zurzeit geprüft werde, ob dort eine Einsparung möglich sei. Auf jeden Fall soll aber ein Baum gestellt werden.

Fraktionsvorsitzender Thomas Bursian berichtete, dass in Bad Kreuznach eine antike Stadtmauer, sowie ein Turm bei Tiefbauarbeiten abgerissen wurden. Er wollte wissen, wie es mit der Brandruine in der Linken Hahnenbachstraße weiter gehen soll? Bürgermeister Ensminger versprach sich nochmals mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen um den Abriss zu forcieren.

Außerdem fragte er nach Maßnahmen zur Mobilitätswende. Er wollte wissen, ob es am Bahnhof eine Möglichkeit gäbe, eine Fahrradgarage mit Lademöglichkeit zu realisieren? Der Stadtbürgermeister berichtete, dass bereits Gespräche mit der Bahn geführt wurden. Außerdem sei ein Treffen mit Herrn Michael Heilmann (Geschäftsführer Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd) im November vereinbart. Tagesordnungspunkt sei unter anderem, die Realisierung einer Fahrradgarage (Bike + Ride). Auch würde die Parkplatzsituation nochmals besprochen.

Zum Thema Energiesparen wollte er wissen, welche Vorschläge die Stadt hätte? Der Vorsitzende konnte berichten, dass die Beleuchtung in den Büroräumen des Rathauses auf LED umgestellt werden sollen. Hier könnte eine Kostenersparnis von ca. 25.000 - 30.000 € in 5 Jahren erreicht werden. Die Straßenbeleuchtung sei allerdings schwieriger. Es würde derzeit von den Stadtwerken geprüft, ob eine Umrüstung auf LED oder eine zeitweise Abschaltung von Seitenstraßen möglich sei. Er informierte außerdem über die bereits getroffenen Einsparmaßnahmen: Abschaltung der Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden wie z.B. Rathaus, Kyrburg, Brückenbeleuchtung auf der Kiesel und Infokästen der Stadtwerke und der VHS.

Bürgermeister Thomas Jung ergänzte, dass es wichtig sei als Verwaltung voran zu gehen. Außerdem berichtete er, dass Gespräche mit den Gewerbetreibenden vorgesehen seien.

Ratsmitglied Karl-Heinz Buss wollte wissen, wie es mit dem Hochwasserschutz aussehe? Bürgermeister Ensminger antwortete, dass der Privatmann selbst tätig werden müsse. Jeder sei für sich selbst verantwortlich, die Stadt könne hier nur unterstützend tätig werden, z.B. mit geplanten Informationsveranstaltungen im Gesellschaftshaus. Thomas Bursian wies auf den Damm „Am Wörth“ hin, diesen wieder freizuschneiden. Der Vorsitzende erklärte, dass das Freischneiden der Dämme im 5-Jahresrhythmus durchgeführt würde, so wie es Vorschrift sei. Dies gelte auch für den Damm am Schulzentrum Kyrau.

Danach fragte er nach dem aktuellen Stand seiner Anfrage bzgl. eines Tierfriedhofes? Der Vorsitzende berichtete, dass der Verbandsgemeindesachbearbeiter Tarek Lanz zu diesem Thema bereits tätig sei und versprach dies in der nächsten Sitzung zu besprechen.

Anschließend wollte Herr Buss wissen, ob geplant sei, ein Trinkwasserbrunnen für die Bevölkerung zu errichten? Der Vorsitzende erläuterte, dass in einer neuen Verordnung Trinkwasser von den Kommunen für die Bevölkerung kostenlos bereitgestellt werden müsse. Er hoffe auf eine Umsetzung bis zum nächsten Sommer.

Zuletzt stellte er eine Frage zum Landesfinanzausgleichsgesetz.

Bürgermeister Thomas Jung erklärte, dass das LFAG Auswirkungen auf alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde hätte und kündigte eine Beratung im Verbandsgemeinderat mit dem Kämmerer an.

Ratsmitglied Andreas Heck berichtete, dass am Parkhotel immer noch beleuchtete Werbebanner betrieben würden, diese könnten doch abgeschaltet werden? Der Bürgermeister versprach mit dem Eigentümer zu reden.

Fraktionsvorsitzender Norbert Stibitz fragte nach der Kommunikation zwischen Rettungsdienst, Straßenmeisterei und Bauhof? Es wäre jetzt schon öfter vorgekommen, dass der Rettungswagen in die Baustelle fährt und dann wenden müsse. Der Bürgermeister konnte hierüber keine Auskunft geben. Fraktionsvorsitzende Judith Schindler antwortete, dass die Rettungswagen zum Teil von weiter her kämen und evtl. keine Ortkenntnisse hätten. Ratsmitglied Heike Kartarius-Holzhauser wollte wissen, wie lange die Baustelle im „Lohweg“ noch andauere? Der Vorsitzende antwortete, dass sie dieses Jahr noch fertig werden solle.

Fraktionsvorsitzende Judith Schindler berichtet, dass der Kastanienspielplatz an heißen Tagen kaum zu benutzen wäre, da kein Schatten vorhanden wäre. Der Bürgermeister erklärte, dass sich hier bereits Gedanken gemacht würden, aber noch keine umsetzbare Idee vorhanden sei, man aber dran bleibe.

3. Wahl des dritten Beigeordneten sowie Ernennung, Vereidigung und Einführung

Nach § 6 der Hauptsatzung hat die Stadt drei Beigeordnete.

Nachdem Herr Ott verstorben ist, steht die Wahl einer/eines Beigeordneten an.

Die Beigeordneten sind gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu wählen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (§ 40 Abs. 3 GemO).

Wählbar zum/zur Beigeordneten ist, wer Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetztes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Gemeinde ist, am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit i.S. des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ausgeschlossen ist, die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, sowie Bürger der Stadt ist (§ 53 a Absatz 1 i.V.m § 53 Abs. 3 und 4 GemO).

Es können nur solche Personen gewählt werden, die dem Stadtrat vor der Wahl vorgeschlagen sind. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung. Das Stimmrecht des Bürgermeisters ruht bei Wahlen nach § 36 Absatz 3 GemO.

Die Beigeordneten sind nach den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen. Sie werden in öffentlicher Sitzung vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Die Ausschlusstatbestände/Unvereinbarkeiten des § 53 Absatz 4 Ziff. 2 - 4 GemO sind vor der Ernennung zu prüfen. Ehrenamtliche Beigeordnete, die zugleich Ratsmitglieder sind, verlieren ihre Mitgliedschaft im Stadtrat gemäß § 50 Abs. 8 nur dann, wenn mit ihrer Ernennung die Übertragung eines Geschäftsbereichs gemäß § 50 Abs. 3 und 4 verbunden ist. Unabhängig von dieser gesetzlichen Vorschrift ist es jedoch auch möglich, dass gewählte ehrenamtliche Beigeordnete freiwillig auf ihr Stadtratsmandat verzichten.

Zunächst wurde ein Wahlausschuss gebildet, dem neben dem Stadtbürgermeister als Vorsitzendem, die Ratsmitglieder Judith Schindler (SPD), Claus Tressel (CDU), Christian Ensminger (FDP) und Norbert Stibitz (FWG) angehörten.

Für die Wahl des 3. Beigeordneten wurde Herr Martin Zerfaß vorgeschlagen.

Die Wahl wurde mittels Stimmzettel geheim durchgeführt.

Von 22 gültigen Stimmen lauteten bei 3 Enthaltungen

mit

JA

= 19 und

mit

NEIN

= 0 Stimmen.

Damit war Herr Zerfaß zum 3. Beigeordneten gewählt.

Der Gewählte nahm die Wahl an.

Über die Wahlhandlung wurde eine besondere Niederschrift gefertigt und vom Wahlausschuss unterzeichnet.

Der neugewählte Beigeordnete wurde vom Bürgermeister unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt.

4. Satzungsänderung Stadtbücherei

Der Vorsitzende trug die folgenden beabsichtigten Änderungen der Benutzungssatzung, der Gebührenordnung sowie der Datenschutzrichtlinien der Stadtbücherei Kirn ab dem 01.01.2023 vor. Die Benutzungssatzung, die Anlage Gebührenordnung, sowie die Anlage Datenschutz lagen den Ratsmitgliedern vor.

Durch das neue Datenschutzgesetz und die Einführung eines öffentlichen WLANs wurde es zwingend notwendig, die Satzung der Stadtbücherei Kirn anzupassen. Die neue Satzung besteht gegenüber der alten aus 3 Teilen. Die eigentliche Satzung, die Gebührenordnung und die Anlage Datenschutz. Dadurch sind zukünftige Änderungen leichter durchzuführen. Die neue Satzung ist nach der Vorlage des LBZ und der Stadt Idar-Oberstein verfasst worden und ist komplett neu.

Die Bestandteile der alten Satzung sind in die neue Satzung eingeflossen. Die Benutzungssatzung der Stadtbücherei Kirn, die Gebührenordnung und die Datenschutzlinien befinden sich als Anlage zu der Beschlussvorlage.

Bei der Gebührenordnung sind folgende Punkte neu:

2.

Ermäßigte Jahresgebühr für Schüler und Studenten bis 25 Jahre und Besitzer der Ehrenamtskarte 7,50 €

3.

Zusätzliche Bearbeitungsgebühren nach § 9 Abs. 2 10,00 €

5.

Verlust eines Buches/ Mediums Wiederbeschaffungswert des Buches/Mediums Zzgl. Einarbeitungskosten 3,50 €

6.

Vorbestellung von Medien 0,50 €

Der Stadtrat stimmte der neu verfassten Benutzungssatzung der Stadtbücherei Kirn und der Änderung der Gebührenordnung sowie den Datenschutzbestimmungen zu. Die Satzungsänderung, die Gebührensatzung und die Datenschutzrichtlinien treten zum 01.01.2023 in Kraft.

5. Anschaffung einer Empfangstheke für die Stadtbücherei

Stadtbürgermeister Ensminger berichtete über die Anschaffung einer Empfangstheke für die Stadtbücherei.

Die Stadtbücherei hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, um den zeitgemäßen Anforderungen an Büchereien gerecht zu werden. Neben der Neueinrichtung des „Raum der Möglichkeiten“ und der Schaffung eines „Community Space“ wurde auch die räumliche Aufteilung verändert. Um dem neu geschaffenen Eingangsbereich (Präsentationsfläche für Bücher und Flyer), den gesteigerten Datenschutzvorgaben (verschließbare Schränke, für Besucher uneinsehbarer Monitor) und dem erhöhten Platzbedarf (Organisationsstruktur mit Schränken) Rechnung zu tragen, soll eine neue Empfangstheke die Stadtbücherei weiter aufwerten.

Es wurden drei Angebote eingeholt. Die Fa. Bürowelten Schmidt aus 55743 Idar-Oberstein ist günstigster Anbieter mit netto € 7.725,00. Die Angebotssumme eines weiteren Anbieters beläuft sich auf netto € 11.216,20. Das Angebot des dritten Anbieters entsprach nicht den vorgegebenen Anforderungen und eine Anpassung war nicht möglich, sodass es nicht berücksichtigt werden konnte.

Die Investition ist im Haushalt 2022 vorgesehen

Der Vertrag soll an die Firma Bürowelten Schmidt, 55743 Idar-Oberstein vergeben werden.

6. Vortrag über den Besuch in der Partnerstadt Marange-Silvange

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Frau Birgit Ensminger-Busse. Frau Ensminger-Busse berichtete über das Treffen „Europa im Vierländereck“ anlässlich des Europatages. Sie erörterte das Ziel des Zusammenwirkens und die weitere Vorgehensweise. Außerdem stellte sie heraus, wie wichtig eine Zusammenarbeit mit den beteiligten Gemeinden Marange-Silvange (Frankreich), Virton (Belgien), Schengen (Luxemburg) und Kirn sei und dass diese Partnerschaft weiter gepflegt werden müsse. Das nächste Treffen soll am 12./13./14. Mai 2023 in Marange-Silvange (danach wechselnd) stattfinden.

Der Vorsitzende schloss den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnete den nicht öffentlichen Teil.