Die Kreiskasse Bad Kreuznach macht darauf aufmerksam, dass am 15.10.2023 die 2. Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 fällig war. Gebührenpflichtige, die mit der Entrichtung der bis zum 15.10.2023 fälligen Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Kreiskasse Bad Kreuznach zu zahlen. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Ab dem 31.10.2023 werden die fälligen Abfallentsorgungsgebühren gebührenpflichtig gemahnt und Säumniszuschläge nach § 240 der Abgabenordnung (AO) erhoben. Danach werden die fälligen Abfallentsorgungsgebühren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) zwangsweise beigetrieben. Dadurch entstehen weitere Kosten.
Mikroförderprogramm - bis zu 2.500 Euro für Projekte
Das DSEE-Förderprogramm geht in die nächste Runde. Ab November ist die Antragstellung für 2024 möglich. Mit dem Förderprogramm "Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken." fördert die DSEE Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement. Bis zu 2.500 EUR können für eine Projektförderung beantragt werden. Die DSEE übernimmt bis zu 90% der Gesamtausgaben des Projektes. Die Neugestaltung der Vereins-Webseite oder die Erstellung von kleinen Werbevideos zählen bspw. auch dazu. Am Mo, 13.11.2023 wird das Antragsverfahren des Förderprogramm von 17:00-18:15h online vorgestellt. Weitere Informationen sind zu finden unter: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/. Bei Fragen hilft das DSEE-Team gerne weiter: hallo@d-s-e-e.de oder Tel. 03981-4569-600 oder über die Strukturlotsin des Landkreises Bad Kreuznach: Heike.Bruckner@kreis-badkreuznach.de