Da für die vorgesehene Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters in der Ortsgemeinde Simmertal am Sonntag, 24.11.2024, kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, findet die Wahl nicht statt.
Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird nun gem. § 53 Absatz 2 Gemeindeordnung (GemO) nach den Bestimmungen des § 40 GemO vom Ortsgemeinderat gewählt; die Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters soll spätestens acht Wochen nach dem Tag der ausgefallenen Wahl erfolgen.