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Mitteilungsblatt für den Bereich der Verbandsgemeinde Kirner Land
Ausgabe 43/2024
Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Simmertal

Wählbar zum/zur ehrenamtliche/n Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Simmertal ist, wer Bürger/in der Ortsgemeinde Simmertal ist, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Kirn, 18.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Wahlamt