Wählbar zum/zur ehrenamtliche/n Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Simmertal ist, wer Bürger/in der Ortsgemeinde Simmertal ist, nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.